Hallo und guten Tag,
Abteilung II eines Grundbuchs hat den folgenden Aufbau:
Lfd. Nr. 1: Das Insolvenzverfahren ist eröffnet
Lfd. Nr. 2: Die Zwangsversteigerung ist angeordnet
Die Zwangsversteigerung wird von dem erstrangigen Gläubiger betrieben. Dass mit dem Zuschlag die nachrangigen Forderungen in der dritten Abteilung erlöschen, weiss ich.
Wie ist es aber mit dem Eintrag des Insolvenzverfahrens? Könnte es sein, dass dieser bestehen bleibt und der Höchstbietende daraus irgendwelche Nachteile hat?
Danke und Gruss,
JoKu
Erlischt Insolvenzverfahren-Eintrag in Grundbuch mit Versteigerung?
14. August 2007
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Frage vom 14. August 2007 | 17:00
Von
Status: Schüler (455 Beiträge, 147x hilfreich)
Erlischt Insolvenzverfahren-Eintrag in Grundbuch mit Versteigerung?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 15. August 2007 | 10:01
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Der Ersteiger übernimmt
überhaupt keine Schuld
des Voreigentümers.
Durch die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens geht
das Grundstück in Insolvenzmasse ein.
Die Eintragung über das
Insolvenzverfahren im Grundbuch soll also die
Verwertung des Grundstücks durch Insolvenzschuldner
verhindern.
Und jetzt?
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