Erschliessungskosten - Müssen wir diese Kosten tatsächlich tragen?

19. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Petra Mehl
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erschliessungskosten - Müssen wir diese Kosten tatsächlich tragen?

Hallo,
eine kurze Frage zum Thema Grundstück.
Vor kurzem wurden die Baumaßnahmen an einer älteren, aber schon bestehenden Straße fertiggestellt. Nun wird von uns als Grundstückseigentümer ein Erschließungsbeitrag von 4500€ verlangt.
Ist dies zulässig, da die Strasse schon vorher bestand, nur im Anschluss ein Baugebiet entstand.
Unter anderem wurden Schul- und andere öffentliche Parkplätze gebaut, die nun von der Anwohnerschaft (nicht etwa von der gesamten Gemeinde - da diese ja öffentlich sind) getragen werden sollen.

Das betreffende Grundstücksteil (Eckgrundstück) wird von uns nicht als Einfahrt benutzt, sondern verläuft lediglich entlang unseres Gartens. Auch unsere Postanschrift lautet nicht auf diese Strasse.

Müssen wir diese Kosten tatsächlich tragen?

Danke im Vorraus.

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rostu
Status:
Schüler
(255 Beiträge, 43x hilfreich)

Das ist in den Satzungen der Verbandsgemeinde oder der Kommunalsatzung geregelt. Wenn diese rechtmäßig zustande kamen, wird man gegen die Inanspruchnahme nicht viel machen können, auch wenn es einen enteignungsgleichen Eingriff in private Vermögensverhältnisse bedeutet.

Joh. 19, 22

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
arne_r
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 37x hilfreich)

Moin,

ergänzend: Eine Straße ist erst nach der Abrechnung wirklich "erstmalig Ausgebaut", auch wenn sie zuvor schon in einer Form bestanden hat (hier in HH haben wir z.B. den Fall, daß ein ca 200m langer Abschnitt einer Hauptstraße, die vor mehreren Jahren gebaut wurde, noch nicht abgerechnet werden konnte, weil ein Gehweg! noch nicht fertiggestellt ist). In Hamburg tragen alle Anlieger an diese Straße 90% der Baukosten, anteilig an ihrer Grundstücksgröße (nicht Grenzlänge), Eckgrundstücke können über beide Straßen erschlossen werden (kannja auch noch später passieren, oder z.B. durch Grundstücksteilung) und zahlen daher auch für beide Strassen. Es ist daher beim Grundstückskauf immer wichtig sich zu erkundigen, ob die Straße(n) bereits erstmalig Ausgebaut worden sind, um nicht plötzlich auf Anliegerbeiträgen zu sitzen!

Die Parkplätze wundern mich allerdings. Ein Schulparkplatz ist eben kein öffentlicher Raum, sollte daher auch nicht durch Anliegerbeiträge finanziert werden. Bist Du da ganz sicher? Und was sind die anderen Parkplätze für welche? Parkbuchten am Straßenrand, oder richtige Parkplätze mit Einfahrt etc.?

In solchen Fällen kann es sich übrigens auch manchmal lohnen sich an die örtlichen Gremien (Verkehrsausschuss, Gemeinderat o.ä.) zu wenden, um Informationen und Antworten zu bekommen.

Arne

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.966 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.950 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen