Erschliessungskosten

28. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
jimbimer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)
Erschliessungskosten

Hallo zusammen

Wir besitzen ein Haus etwas ausserhalb der Gemeinde.
Jetzt wird es da ein Baugebiet erschlossen.Wir hatten Wasser,Strom,Strasse und Strassenbeleuchtung.Aber keinen Kanalanschluss.Jetzt will die Gemeinde Erschliessungskosten für Wasser ,Kanal Strasse ,Gehweg,Strassenlampen und Oberflächenentwässerung.
Meine Frage: Ist das alles rechtens kann Ich Mich dagegen wehren?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Wenn euer Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, und eure Strasse im Rahmen der Bebauung endgültig ausgebaut wurde (zumindest der Kanal ist ja wohl neu gekommen), dann wird man gegen die Erschließungskosten vermutlich wenig machen können.

Ausnahme: ihr könnt nachweisen, das bereits in der Vergangenheit für Wasser,Strom,Strasse und Strassenbeleuchtung von euch ein Beitrag gezahlt wurde. In diesem Fall könnt ihr nur für den Kanalbau herangezogen werden. Es könnte sich lohnen, mal alle alten Unterlagen durchzuschauen!

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jimbimer
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 3x hilfreich)

Die Wasserleitung wurde von meinem Vater und meinem Onkel selbst verlegt und bezahlt.Strasse und Strassenbeleuchtung ist nicht mehr nachvollziebar. Onkel ist gestorben und mein Vater kann sich nicht mehr erinnern.Unterlagen sind auch keine vorhanden.Die Gemeinde sagt sie haben auch keine Unterlagen.Desweiteren soll in dem Erschliessungsgebiet ein Parkplatz von 1000qm gebaut werden.Angeblich für Fremdenverkehr aber jeder weiss dass der Parkplatz für den Angrenzenden Sportverein gebaut wird.Dieser Parkplatz soll auch in die Erschliessungskosten von den 20 Bauplätzen fallen und von den Besitzern bezahlt werden.Irgendwie denke Ich dass wir nur abgezockt werden sollen.Kann mir jemand sagen wie Ich da vorgehen soll?

mfG


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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Am besten schließen sich alle betroffenen Eigentümer zusammen und protestieren gemeinsam gegen die Einbeziehung des Parkplatzes in die Erschließungskosten. Man sollte der Verwaltung frühzeitig zeigen, das man bereit ist sich gemeinsam zu wehren. Hier könnte auch eine Darstellung der Situation in der Presse hilfreich sein...

Wegen der Kosten für Wasser, Strasse usw: ohne Unterlagen hat man praktisch keine Chancen sich gegen die Erschließungskosten zu wehren. Man könnte aber versuchen, sich von den Kosten für einzelne Erschließungsteile befreien zu lassen, z.B. für die Wasserleitung, wenn man nicht an die neu verlegte Wasserleitung angeschlossen wurde.

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