Wir haben 2011 ein voll erschlossenes unbebautes Grundstück erworben.
2017 haben wir gebaut.
Nun haben wir von der Gemeinde einen
Beitragsbescheid zur Wasserversorgung erhalten
Festsetzung des Herstellungsbeitrages 1. nach der Grundstücksfläche
2. nach der Geschossfläche
Es gibt einen Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Verkäufer.
Ich wollte wissen welche Erschließungskosten bereits bezahlt wurden.
Den Verkäufer kann ich nicht erreichen, da er umgezogen ist und ich nicht weiß wohin.
Die Gemeinde möchte ich nicht fragen.
Das Notariat, das den Erschließungsvertrag beurkundet hat, sagt sie dürfen keinerlei Auskunft geben.
Nun meine Frage an Euch:
Wie kann ich herausfinden ob dies bereits durch den Verkäufer bezahlt wurde.
Falls ich hier im falschen Forum bin, bitte ich um Entschuldigung.
Vielen Dank
Erschließungskosten, was wurde bereits bezahlt
Verbaut?
Verbaut?
ZitatDen Verkäufer kann ich nicht erreichen, da er umgezogen ist und ich nicht weiß wohin. :
Da würde ich eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt stellen.
Das Einwohnermeldeamt ist eben auch die Gemeinde.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich dachte, dass der Erschließungsvertrag beim Verkauf auf den Käufer übergeht, wie bei anderen Verträgen auch.
Oder irre ich mich da?
ZitatDie Gemeinde möchte ich nicht fragen. :
Moin, warum denn nicht?
Die Gemeinde will Geld. Die Gemeinde weiß scheinbar, wofür. Die Gemeinde weiß, dass du der Käufer bist.
Ich nehme an, die Gemeinde will jetzt nach Baufertigstellung die Kosten für den *Hausanschluß Wasser* für dieses erstellte Gebäude. Damit hat der Grundstücksverkäufer nichts mehr zu tun.
Alternativ:
Widerspruch gegen den Bescheid. Die Gemeinde erklärts dir schriftlich.
Zitat:Wie kann ich herausfinden ob dies bereits durch den Verkäufer bezahlt wurde.
Diese Frage könnte Ihnen, wenn überhaupt, jemand beantworten, der den Erschließungsvertrag kennt. Also Verkäufer, Gemeinde oder Notar.
Den Verkäufer erreichen Sie nicht, der Notar verweigert die Auskunft und die Gemeinde wollen Sie nicht fragen. Unter diesen Voraussetzungen kann die Antwort auf Ihre Frage wohl nur "gar nicht" lauten.
Abgesehen davon, der Beitrag für die Wasserversorgung wird in der Regel auf Grundlage der Gesamtanlage "öffentliche Wasserversorgung" kalkuliert. Selbst wenn der Erschließungsträger auf seine Kosten ein paar Wasserleitungen verlegt haben sollte, würde das nicht automatisch bedeuten, dass damit der Anschlussbeitrag abgegolten ist.
Gibt es hier vielleicht ein Mißverständnis?
Wenn ein Grundstück "voll erschlossen" ist, dann bedeutet dies erst einmal nur, das der Straßenbau einschließlich der Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas) und Kanal fertig ist.
Wenn bereits alle Kosten für diese Erschließung bezahlt sind, dann sollte eigentlich im Vertrag auch der Begriff 'erschließungsbeitragsfrei' stehen. Habt ihr euch nicht vor dem Kauf bei der Gemeinde erkundigt, ob die Erschließungskosten bereits abgerechnet und bezahlt waren?
Zusätzlich gibt es aber noch die Kosten für den Anschluss des neu gebauten Hauses an diese Leitungen.
-- Editiert von joebeuel am 14.09.2018 07:50
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