Erschließungskosten, was wurde bereits bezahlt

11. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Waldgeist 123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 84x hilfreich)
Erschließungskosten, was wurde bereits bezahlt

Wir haben 2011 ein voll erschlossenes unbebautes Grundstück erworben.
2017 haben wir gebaut.
Nun haben wir von der Gemeinde einen
Beitragsbescheid zur Wasserversorgung erhalten
Festsetzung des Herstellungsbeitrages 1. nach der Grundstücksfläche
2. nach der Geschossfläche
Es gibt einen Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde und dem Verkäufer.
Ich wollte wissen welche Erschließungskosten bereits bezahlt wurden.
Den Verkäufer kann ich nicht erreichen, da er umgezogen ist und ich nicht weiß wohin.
Die Gemeinde möchte ich nicht fragen.
Das Notariat, das den Erschließungsvertrag beurkundet hat, sagt sie dürfen keinerlei Auskunft geben.

Nun meine Frage an Euch:
Wie kann ich herausfinden ob dies bereits durch den Verkäufer bezahlt wurde.
Falls ich hier im falschen Forum bin, bitte ich um Entschuldigung.

Vielen Dank

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119664 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Waldgeist 123):
Den Verkäufer kann ich nicht erreichen, da er umgezogen ist und ich nicht weiß wohin.

Da würde ich eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt stellen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Waldgeist 123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 84x hilfreich)

Das Einwohnermeldeamt ist eben auch die Gemeinde.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Waldgeist 123
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 84x hilfreich)

Ich dachte, dass der Erschließungsvertrag beim Verkauf auf den Käufer übergeht, wie bei anderen Verträgen auch.
Oder irre ich mich da?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32004 Beiträge, 5632x hilfreich)

Zitat (von Waldgeist 123):
Die Gemeinde möchte ich nicht fragen.

Moin, warum denn nicht?
Die Gemeinde will Geld. Die Gemeinde weiß scheinbar, wofür. Die Gemeinde weiß, dass du der Käufer bist.
Ich nehme an, die Gemeinde will jetzt nach Baufertigstellung die Kosten für den *Hausanschluß Wasser* für dieses erstellte Gebäude. Damit hat der Grundstücksverkäufer nichts mehr zu tun.

Alternativ:
Widerspruch gegen den Bescheid. Die Gemeinde erklärts dir schriftlich.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
Kissenschlacht
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 252x hilfreich)

Zitat:
Wie kann ich herausfinden ob dies bereits durch den Verkäufer bezahlt wurde.


Diese Frage könnte Ihnen, wenn überhaupt, jemand beantworten, der den Erschließungsvertrag kennt. Also Verkäufer, Gemeinde oder Notar.

Den Verkäufer erreichen Sie nicht, der Notar verweigert die Auskunft und die Gemeinde wollen Sie nicht fragen. Unter diesen Voraussetzungen kann die Antwort auf Ihre Frage wohl nur "gar nicht" lauten.

Abgesehen davon, der Beitrag für die Wasserversorgung wird in der Regel auf Grundlage der Gesamtanlage "öffentliche Wasserversorgung" kalkuliert. Selbst wenn der Erschließungsträger auf seine Kosten ein paar Wasserleitungen verlegt haben sollte, würde das nicht automatisch bedeuten, dass damit der Anschlussbeitrag abgegolten ist.

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#6
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Gibt es hier vielleicht ein Mißverständnis?
Wenn ein Grundstück "voll erschlossen" ist, dann bedeutet dies erst einmal nur, das der Straßenbau einschließlich der Versorgungsleitungen (Strom, Wasser, Gas) und Kanal fertig ist.
Wenn bereits alle Kosten für diese Erschließung bezahlt sind, dann sollte eigentlich im Vertrag auch der Begriff 'erschließungsbeitragsfrei' stehen. Habt ihr euch nicht vor dem Kauf bei der Gemeinde erkundigt, ob die Erschließungskosten bereits abgerechnet und bezahlt waren?

Zusätzlich gibt es aber noch die Kosten für den Anschluss des neu gebauten Hauses an diese Leitungen.

-- Editiert von joebeuel am 14.09.2018 07:50

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