Erschließungskosten Gemeinde

28. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Andrea820817
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Erschließungskosten Gemeinde

Guten Tag,
wir haben 2012 an unser bestehendes Haus ein unerschlossenes Grundstück gekauft. Wir haben Oktober 2012 mit dem Bau eines Hauses auf diesem unerschlossenen Grundstück begonnen. Die benötigte Kaltwasserleitung, Abwassereinleitung in bestenhenden Kanalschacht, wurde von uns in Eigenregie gebaut. Das Kaltwasser wurde von unserem bestehenden Hauszähler abgezweigt. Ich muss dazu sagen, wir haben eine zentrale Heizung, die in einem separaten Gebäude unsere zwei Häuser heizt und hier ist auch der bestehende Kaltwasseranschluss der Gemeinde. Nun unsere Frage, darf die Gemeinde uns zwei Rechnungen über die Erschließung des neuen Grundstückes berechnen (Abwasseranschluss und Kaltwasseranschluss), obwohl nichts dergleichen über die Gemeinde ausgeführt wurde. Telefonleitung wurde auch nicht benötigt. Nur EON hat den Elektro-Hausanschluss gelegt.

Wir möchten Einspruch gegen diese zwei Bescheide einlegen. Mit Gemeinde haben wir bereits persönlich gesprochen. Hier ist aber kein Entgegenkommen zu erwarten. Haben wir hier überhaupt eine Chance?

Wie lange kann man Einspruch einlegen?

Vielen Dank im Voraus.

mfg

Andrea

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

bei Fragen im Baurecht wäre es immer vorteilhaft zu wissen, aus welchem Bundesland die Frage gestellt wird.

Im Regelfall hätte bereits im Bauantrag dargestellt sein müssen, wie die Wasserver- und Abwasserentsorgung für das neue Gebäude vorgenommen werden soll.

Die Gemeindesatzungen (Abwassersatzung und Wasserversorgungssatzung) regeln, wann wofür welche Entgelte zu zahlen sind. Die Satzungen haben viele Gemeinden auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Sind Sie sicher, dass es sich um Erschließungskosten für das Grundstück handelt? Aufgrund Ihrer Beschreibung könnte es sich auch um die Bereitstellung / Nutzung der (vorhandenen) Anschlüsse handeln. Anstatt jeweils einem Grundpreis je Anschluss könnten zwei Grundpreise (für zwei getrennte Objekte) berechnet worden sein.

Im Übrigen heißt "Erschließung" nicht unbedingt, dass alle Anschlüsse auf dem Grundstück liegen müssen. Ein Grundstück gilt gemeinhin bereits dann als "erschlossen", wenn alle Ver- und Entsorgungsleitungen von einer Straße / festem Weg aus durch den Bauherrn errichbar sind.

Signatur:

Blaki

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Andrea820817
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Guten Tag,
danke für Ihre Antwort. Wir wohnen in Niederbayern. Es sind Grundpreise für die Nutzung der vorhandenen Anschlüsse. Die Gemeinde hat zu meinem Mann gesagt, wenn Sie uns die Zuleitung legen sollen müssen wir nochmals bezahlen. Das sind nach meinem Verständnis dann die eigentlichen Erschließungskosten. Haben uns derweil auch anderweitig informiert. Wir haben uns also die Erschließungskosten doch gespart. Trotzdem Danke.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.907 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen