Erweiterung, Vergrößerung Dachfenster Berlin Altbau

9. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
go485736-68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erweiterung, Vergrößerung Dachfenster Berlin Altbau

Hallo zusammen,

ich war in Berlin bei der Bauaufsicht um mich bezüglich der Genehmigungsanforderungen für die Erweiterung von Dachflächenfenstern oder einer bestehenden Gaube (in einem bereits bestehenden und genehmigten Dachgeschossausbau) zu informieren.

Aussage der Bauaufsicht:

-Erweiterung/Vergrößerung der Dachflächenfenster sind genehmigungsfrei
-bezüglich der Gaube soll ich mit der Stadtplanung sprechen

Aussage der Stadtplanung:

-Gaube ist nicht genehmigungspflichtig und kann nicht so wie geplant umgesetzt werden (Position/Größe)

Ich habe der Stadtplanung dann gesagt, dass die Gaube anders keinen Sinn macht und ich die Dachflächenfenster vergrößern bzw. durch neue Fenster erweitern will. Darauf wurde die Stadtplanerin hellhörig und hat mit mitgeteilt, dass die geplante Dachflächenfenstererweiterung so auch nicht möglich ist ("geplante Größe und Anzahl der Fenster passen nicht zur Fassadenansicht darunter").

Darauf hin habe ich mit einem Architekten gesprochen der meinte, dass dieser Einspruch nicht sein kann, da die Fenster genehmigungsfrei sind. Darauf hin habe ich mich noch einmal kundig gemacht, worauf die ablehnende Haltung beruht, bin aber immer nur mit subjektiven Fakten abgepeist worden (man gibt mir keine Regelung an die Hand wo Kriterien zur Gestaltung von Dachfenstern beschrieben sind).

Nach meinem Verständnis gelten für das Gebiet bzw. Bauvorhaben folgende Voraussetzungen/Rahmenbedingungen:

-Fenstereinbau erfolgt auf der Hofseite des Haupthauses bzw. des Seitenflügels
-es existiert keine Erhaltungsverordnung für das Gebiet
-Bebauungstiefe beträgt 20m und sollte den Bereich der Fenster abdecken

Mit kommt das irgendwie "spanisch" bzw. eigenwillig von der Sachbearbeiterin vor. Wenn ich nicht wegen der Gauben in der Bauaufsicht gefragt hätte, hätte die mich nicht zur Stadtplanung geschickt und die Maßnahme wäre einfach durchgeführt worden. Jetzt will die Stadtplanung mitreden, kann mir aber keine geregelten Kriterien vorlegen.

Kann mir jemand weiterhelfen ob das alles so rechtens ist bzw. ob sich ein Einspruch hier lohnt?

Danke und Grüße

Verbaut?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Baufreak
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 9x hilfreich)

Formelles und materielles Baurecht muss man auseinanderhalten. Es kann durchaus sein, dass eine Baumaßnahme verfahrensfrei ist, aber beispielsweise durch einen Bebauungsplan nicht zulässig. Die Aussage der Stadtplanerin klingt aber eher danach, dass es ihr nicht gefällt und sie meint, dass es deshalb nicht genehmigungsfähig wäre. So einfach ist das aber nicht.
Wenn es keine Erhaltungssatzung gibt, dann wäre die nächste Frage, ob es einen Bebauungsplan mit Gestaltungsvorschriften oder eine Gestaltungssatzung gibt. Wenn darin Vorgaben für die Gaube oder Dachflächenfenster gemacht werden, sind diese einzuhalten. Ist das nicht der Fall, dann kann man getrost wie gewünscht den Bauantrag stellen, da eine Ablehnung ohne Rechtsgrundlage durch die Bauaufsicht nicht erfolgen darf, auch wenn etwas der Stadtplanung nicht gefällt.

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#2
 Von 
go485736-68
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

@Baufreak: Vielen Dank für deine Einschätzung!

Den Eindruck hatte ich nämlich bisher auch. Auf Nachfrage bei einem anderen Mitarbeiter der Stadtplanung habe ich erfahren, dass es für das betroffene Gebiet keine Erhaltungsverordnung gibt. Beim Bauplan kann ich es noch nicht 100% ausschliessen. Da ich aber nach nicht subjektiven Gestaltungskriterien oder einem Dokument gefragt habe, scheint es da ja auch nichts zu geben.

Noch eine andere Frage: Muss für die genehmigungsfreien Dachfenster denn dann ein Bauantrag gestellt werden oder kann ich das einfach so durchführen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Baufreak
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 9x hilfreich)

Genehmigungsfrei heißt, dass man keinen Bauantrag vorher stellen muss. Das ist ja gerade der Sinn der Genehmigungsfreiheit. Es darf natürlich mit dem Verfahrensfreien Dachfenster nicht noch eine Nutzungsänderung der dahinterliegenden Räume von Speicher zu Wohnraum einhergehen. Das wäre genehmigungspflichtig und dann die Fenster gleich mit.

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