Erwerb von städtischem Grundstück geplant. Vergaberichtlinien unklar.

22. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mirjam4703
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Erwerb von städtischem Grundstück geplant. Vergaberichtlinien unklar.

Guten Tag,

Wir möchten gerne ein städtisches Grundstück erwerben. Für das neu erschlossene Baugebiet gelten folgende Vergaberichtlinien:
https://www.ratsinfo-moessingen.de/bi/getfile.php?id=29065&type=do&
Wir kommen mit dem darin beschriebenen Punktekatalog lediglich auf 12 Punkte (6 für unseren 1 jährigen Sohn und 6 für meine Mutter, die bereits in dem Ort wohnt).
Meine Mutter käme auf mindestens 46 Punkte.

In den Vergaberichtlinien steht folgendes:
[4] "Bei gemeinsamer Bewerbung wird als Bewerber derjenige gewertet, der die höhere Punktzahl erreicht."
[6.1]"Der Bewerber muss mindestens eine Wohnung des Gebäudes auf die Dauer von 6 Jahren ab Bezugsfertigkeit als Eigentümer bewohnen."

Nun geht es um die Definition des Wohnens.
Die Frage ist, ob meine Mutter sich mit mir gemeinsam für ein Grundstück bewerben kann, ohne anschließend wirklich in das Haus einzuziehen. Sie bekäme bei uns ein Zimmer, dürfte jederzeit kommen und die Wohnung komplett nutzen und würde ihren Hauptwohnsitz auf diese Adresse ummelden. Gemeinsam würden wir uns deshalb bewerben, weil dann vermutlich eine Schenkung oder Überschreibung später steuerrechtlich von Vorteil wäre.

Die zweite Frage ist, ob es genügt, wenn sie Miteigentümerin der Wohnung ist, evtl nur mit einem kleinen Anteil.

Für uns ist diese Information sehr wichtig, da wir schon sehr lange nach einem Grundstück suchen und es sich quasi als unmöglich gestaltet auf andere Weise eines zu bekommen.

Über Tipps und Fachwissen würden wir uns sehr freuen.

Mirjam S.

Falls dies das falsche Forum ist bitte ich um Anregungen, wo meine Anfrage besser platziert wäre. Danke!

-- Editiert von Mirjam4703 am 22.10.2019 22:12

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