Extra-Kosten für HV

11. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)
Extra-Kosten für HV

Die Verwaltung erlaubt sich extra Kosten für Vertretung bei Eigentümerversammlung, und für Einholung von Handwerker-
angeboten ... auch wenn die Aufträge nicht zustand gekommen sind.

Ist das rechtens ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Was steht denn im Vertrag dazu? Unsere HV berechnet für solche Dinge keine zusätzlichen Kosten...

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#2
 Von 
Bingoboss
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 62x hilfreich)

In der Regel sind die Kosten für die Durchführung der Eigentümerversammlung in der Verwaltervergütung enthalten. Es kann auch noch die Miete für Versammlungslokal dazukommen. Bei Einholung von Angeboten musst Du den Verwaltervertrag mal durchlesen.

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Wenn der Verwalter zusätzlich als Vertreter für einen oder mehrere Eigentümer bei der ETV dient könnte er dies zusätzlich vergüten, wobei ich persönlich das schon für sehr kleinkariert halte.

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#4
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

"Wenn der Verwalter zusätzlich als Vertreter für einen oder mehrere Eigentümer bei der ETV dient könnte er dies zusätzlich vergüten, wobei ich persönlich das schon für sehr kleinkariert halte."
Nein kann er nicht, und wenn dann nur demjenigen den er vertritt.

Zu den gesetzlichen Pflichten der HV gehört eine ETV pro Jahr, die Kosten der HV für diese ETV sind mit der HV-Vergütung abgegolten.
Saalmiete geht extra !
Für Sonder ETV´s kann eine Gebühr erhoben werden, dies sollte eigentlich im jeweiligen Verwaltervertrag geregelt sein.

Die Einholung von Handwerkerangeboten gehört auch zu den Plichten einer HV, auch hier keine Extravergütung. Für die Betreuung von Arbeiten kann der Verwalter, wenn es vertraglich geregelt, ist extra Geld berechnen

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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