Wir wohnen in einem Neubaugebiet (Rheinland-Pfalz), unser Grundstück (bebaut und bewohnt seit 12/2005) weist wie das Nachbargrundstück (noch unbebaut) eine starke Hanglage auf.
Wir gingen, als der Nachbar sein Bauvorhaben ankündigte, zum Bauamt und schauten uns die Baugenehmigung an. Das Bauvorhaben schöpft das gesamte Baufenster aus und sieht für unsere gemeinsame Grundstückgrenze eine Garage vor, die einige Meter in das Grundstück hineinragen soll. An dieser Stelle fällt das Grundstück stark ab, sodass durch die Bebauung eine ca. 6 Meter hohe Mauer auf der Grundstücksgrenze stehen soll.
Zwei Problemfelder ergeben sich:
Zunächst stellt sich die Frage, ob es Toleranz- und Zumutbarkeitsgrenzen gibt, wenn der Nachbar durch seinen Bau eine deutliche Wertminderung unseres Besitzes bewirkt. Es wird wohl auch eine deutliche Verschattung unseres Grundstücks stattfinden (s.o.: Garagenmauer). Wie sieht es mit der Sicherheit aus? Wie uns der Bauherr selber mitteilte, kamen zwei Jahre Verzögerung wohl dadurch zustande, dass die Hausbaufirma das Haus so nicht bauen wollte, da sie es für die Hanglage für zu groß oder schwer erachtete und das Risiko nicht tragen wollte. Diese Bedenken seien laut Nachbarn jetzt ausgeräumt, ein ungutes Gefühl bleibt uns aber trotzdem, da unser Haus eben sehr nah an dem des Nachbarn stehen wird.
Darüber hinaus gibt es während der Bauphase wohl Probleme. So existiert ja das Hammerschlag- und Leiterrecht, das uns zu einer Kooperation beim Bau verpflichtet. Der Nachbar ist jedoch der Ansicht, sein Bauvorhaben sehr schnell abzuschließen. Wenn es jedoch länger als 14 Tage dauert (was sehr wahrscheinlich ist), welche Miete dürfen wir nehmen, oder was haben wir sonst für Rechte, bzw. Möglichkeiten?
Wenn auf die Grundstücksgrenze gebaut wird, muss ein Bauzaun errichtet werden?
Wir haben zwei kleine Kinder, deren Sicherheit beim Spielen im Garten gewährleistet sein muss.
Muss der Bauzaun auch gegen Gefahren wie z.B. vom Kran herabstürzende Bauteile schützen?
Danke im Voraus.
Extremes Bauvorhaben eines Nachbarn
Verbaut?
Verbaut?
Ich denke Du solltest so schnell wie möglich einen Anwalt kontaktieren, und zwar einen vor Ort !
Denn die Einspruchsfrist läuft, wenn Du Kenntniss von dem Bauvorhaben bekommen hast.
Die Fragen lassen sich nur beantworten, wenn u.a. der Bebauungsplan und die weiteren örtlichen Vorschriften herangezogen werden. Das sprengt die Möglichkeiten dieses Formus. Bei uns war es z.B. so, dass auch innerhalb des Baufensters nur ein bestimmter Prozentsatz bebaut werden durfte.
Und es steht doch sehr viel auf dem Spiel ! Was Du nun nicht abwenden kannst, damit musst Du u.U. lebenslang klarkommen.
Grüße Chylla
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"Chylla"
Wenn für die Bebauung, zur bestimmten Frage Deine Zustimmung als Nachbar benötigt würde, hätte das Bauamt Dich schon vor der Genehmigungserteilung kontaktiert.
Du kennst schon von Anfang an die umliegende Grundstücke mit ihren Vor- und Nachteilen.
"Wer zuerst kommt, bestimmt die Bebauung umliegenden Grundstücke" kann nicht funktionieren. Die Grundstücke wären wertlos.
Für die Sicherheit gibt es auch Vorschsriften. Der Bauherr haftet mit seiner Bauhaftpflichtversicherung.
Deinerseits kannst Du natürlich in eigenem Interesse Deinen Teil tun. Z.B. "Sicherheitszaun/ -zone" einrichten. Lasse Deine Kinder vorsichthalber solange nicht in der Nähe von der Baustelle spielen.
Du kannst auch zum Bauamt gehen und Dich dort erkundigen.
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