Fachfrage zu Kaufvertrag und DIN 277

4. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Purzeln
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)
Fachfrage zu Kaufvertrag und DIN 277


Liebe User,

laut Kaufvertrag haben wir eine Eigentumswohnung mit einer WOHNFLÄCHE von 114,29 qm gekauft.

Ist es korrekt, daß es nach DIN 277 den Begriff "Wohnfläche" garnicht gibt. Meines Wissens nach wird in der DIN 277 laut Definition doch nur von NETTOGRUNDFLÄCHEN und NUTZFLÄCHEN gesprochen.

Für alle Antworten im voraus tausend Dank !!!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

diese 3 Begriffe führen in der Definition zu 3 unterschiedlichen Wertungen >> Aussagen.

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47637 Beiträge, 16838x hilfreich)

Es ist richtig, dass die DIN 277 den Begriff Wohnfläche nicht kennt. Die Wohnfläche konnte nach DIN 283 berechnet werden, die aber inzwischen außer Kraft gesetzt wurde.

Hierzu folgender interessanter Link:
http://www.wohnen-im-eigentum.de/content/bauenkaufen/info_flaechenangaben.php4

Inwieweit sich daraus jedoch die Möglichkeit zur Kaufpreisminderung oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag ergibt, müsste ein Anwalt klären.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Purzeln
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 3x hilfreich)


Vielen Dank für die Antwort. Haben heute einen RA konsultiert. Er ist derselben Meinung wie Sie.

Tausend Dank !!!

0x Hilfreiche Antwort

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