Liebe User,
laut Kaufvertrag haben wir eine Eigentumswohnung mit einer WOHNFLÄCHE von 114,29 qm gekauft.
Ist es korrekt, daß es nach DIN 277 den Begriff "Wohnfläche" garnicht gibt. Meines Wissens nach wird in der DIN 277 laut Definition doch nur von NETTOGRUNDFLÄCHEN und NUTZFLÄCHEN gesprochen.
Für alle Antworten im voraus tausend Dank !!!
Fachfrage zu Kaufvertrag und DIN 277
Verbaut?
Verbaut?
Hallo,
diese 3 Begriffe führen in der Definition zu 3 unterschiedlichen Wertungen >> Aussagen.
MfG
-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Es ist richtig, dass die DIN 277 den Begriff Wohnfläche nicht kennt. Die Wohnfläche konnte nach DIN 283 berechnet werden, die aber inzwischen außer Kraft gesetzt wurde.
Hierzu folgender interessanter Link:
http://www.wohnen-im-eigentum.de/content/bauenkaufen/info_flaechenangaben.php4
Inwieweit sich daraus jedoch die Möglichkeit zur Kaufpreisminderung oder zum Rücktritt vom Kaufvertrag ergibt, müsste ein Anwalt klären.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielen Dank für die Antwort. Haben heute einen RA konsultiert. Er ist derselben Meinung wie Sie.
Tausend Dank !!!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
23 Antworten
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten