Fahrtrecht gleich Parkrecht?

26. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
hellbirn
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)
Fahrtrecht gleich Parkrecht?

Hallo Forum!

Wir planen, ein EFH mit 3 anderen Bauherren (1xEFH, 2xDHH) auf einem großen Grundstück zu bauen. Dabei ist unser noch herauszumessendes Grundstück ganz hinten (ca. 60m von der Straße entfernt). Es wird eine Zufahrt als Gemeinschaftseigentum herausgemessen werden, für die die Bauherren jeweils Geh- und Fahrtrechte eingetragen kriegen sollen.

Dummerweise befindet sich unsere geplante Garage direkt an der Straße und nicht am Haus, weil der Architekt das so will (?!). So müssten wir auch bei schlechtem Wetter ca. 60m bis zum Haus laufen.

Ich möchte nun wissen, ob mir rechtlich jemand verbieten kann, mit dem Auto über das Gemeinschaftseigentum zu fahren und dann hinten auf meinem Grundstück zu parken. Evtl. möchten wir später auch mal nen Carport hinten errichten.

Wie ist denn hier die Rechtslage? Bitte klärt mich auf!

Vielen Dank,

hb

Verbaut?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Verbieten wird dir das keiner können - höchstens die Nutzung (wenn einer dich nicht mag) erschweren oder evtl. gar unmöglich machen.

Darum ganz ehrlich gesagt: Wenn ich an deiner Stelle wäre, dann würde ich mir das ganz genau überlegen ob ich mich auf so eine Konstellation einlasse. Ist es nicht möglich irgendwie anders zu bauen, d.h., dass du direkt von der öffentlichen Strasse auf dein Grundstück kommen kannst oder suchst dir gar ein anderes Grundstück (wenn du denn noch nicht gekauft hast)?
Ich muss von meinem Stellplatz auch ca. 30 Meter zur Haustür laufen. Ist nicht viel, aber wenn man Einkäufe hat ... - mein Bekannten hat mir schon einen Rollwagen geschenkt, damit ich die Einkäufe wenigstens bis zur Haustür rollen kann. Aber wat fürn Umstand immer. Ich wollte auch lieber die Möglichkeit haben, dass man wenigstens mit dem Auto bis neben die Haustür fahren kann, dort entladen und dann hätte das Auto ja wieder wegegefahren werden können. Nee, die Miteigentümer
wollten nicht. Wen ihr Grudnstück schon gekauft habt, dann würde ich mal den Architekten ganz klar fragen, warum das nicht gehen soll, so wie ihr euch das vorstellt.

-----------------
"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

Der Architekt hat vermutlich seinen Grund für
seine quasi "Unlogik". Womöglich wegen baubehördlichen Vorschrift /Auflage.

Es ist aber zu klären, wieso Du nicht
gleich ein Carport an Deinem Grundstück bauen,
oder zumindest diese Möglichkeit schon
im Vorfeld sichern darf ?

Nach Deiner Aussage bist Du ja Bauherr, und kein Fertighaus-Käufer. Also die Entscheidung über die Planung liegt auch teilweise in Deiner Hand.


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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Hallo Hellbirn,
nach intensivem Studieren der Forumsbeiträge - hier auch Nachbarschaftsrecht - würde ich eventuell auch ganz von der Idee der obigen Bebauung ablassen, es sei denn, du bist schon Grundstücksbesitzer.

Der Architekt ist dein Dienstleister und nicht umgekehrt. Da soll der sich schon mal genauer ausdrücken, warum das nicht geht.

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#4
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Wenn alle Eigentümer ein Geh- und Fahrrecht auf der Zufahrt haben, dann wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte, dass Ihr diese Zufahrt auch nutzt. Und wenn Ihr auf Eurem Grundstück parkt, kann Euch das auch niemand verbieten. Nur beim Bau einer Garage hat wohl das Bauamt ein Wörtchen mitzureden. (Mir ist auch nicht ganz klar, wieso das aus der Sicht des Architekten nicht gehen soll.)Voraussetzung ist aber in jedem Fall das eingetragene Geh- und Fahrrecht.

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#5
 Von 
djeanny
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 47x hilfreich)

also raten würde ich dir nur, dir das vom architekten genauer erklären zu lassen. schließlich bist du sein auftraggeber.
ein freund von mir hat oft mit architekten zu tun und leider glänzen die auch öfter durch geschmack, als durch leistung.
vielleicht bevorzugt er als beauftragter architekt lediglich die optik in dieser form dazu. und dann kann er dir das schlecht erklären. also, lass dich da auf nix ein, denn sonst bist du derjenige der das nachsehen hat. bzw. würde ich drauf bestehen eine parkmöglichkeit für dich am haus zu organisieren - erst recht, wenn er kein argument für seine planung hat!

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