Falschangabe Baujahr bei Kauf

24. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
NullAhnungVonRecht
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falschangabe Baujahr bei Kauf

Hallo,

ich habe kürzlich eine Eigentumswohnung erworben und stehe kurz vor der Zahlung des größten Teils des Kaufpreises. In allen Unterlagen des Maklers und auch mündlich bei der Besichtigung mit dem Makler wurde als Baujahr 1999 angegeben. In den schriftlichen Unterlagen heißt es aber, nur der notarielle Kaufvertrag gelte als Rechtsgrundlage. Und in diesem steht das Baujahr nicht.
Zufällig ist mir aufgefallen, dass die Wohnung bereits seit 1995 existiert, was mir inzwischen auch vom Verwalter bestätigt wurde. Nun ist weder klar, wer den Fehler gemacht hat (Makler oder Verkäufer) noch, ob es sich dabei um eine bewusste Falschinformation handelt.

Was soll ich nun tun? Der Kaufvertrag ist längst unterschrieben, und die Zahlung sehr bald fällig. Soll ich nicht den kompletten Betrag bezahlen? Dann geht die Wohnung vorläufig auch nicht in mein Eigentum über. Ich strebe eigentlich eine Kaufpreisminderung an (weil ich nicht wieder aus der Wohnung ausziehen kann!). Kann ich diese durchsetzen, wenn das Baufjahr nicht im Kaufvertrag steht?

Ich wäre für jeden Ratschlag dankar!!!

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Da der Kaufvertrag ohne Angabe des Baujahres abgeschlossen wurde, ist nachträglich nichts mehr zu machen.
Im Übrigen ist es doch egal, ob die Wohnung 1995 oder 1999 erbaut wurde. Bei einer Immobilie dürfte diese nicht ausschlaggebend sein, wenn die Wohnung mir sonst zugesagt hat.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
Bernhard Diener
Status:
Praktikant
(774 Beiträge, 201x hilfreich)

ich sehe das schon als mangel der bewusst verschwiegen bzw. falsch angegeben wurde. würde mich mal mit einem anwalt beraten

0x Hilfreiche Antwort

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