Hallo Ich habe folgendes Problem,
Ich habe vor 2 Wochen mit meiner Frau und meinem Schwiegervater ein Grundstück besichtigt, dass von einer Privatperson über einen Makler verkauft wurde.
Haben uns mit dem Makler am Grundstück getroffen der meinte es ist möglich das Grundstück von beiden Seiten zu erschließen da das Grundstück von 2 Straßen umgeben ist.
Naja das Grundstück hat uns ganz gut gefallen deshalb haben wir uns mit ihm und der Besitzerin zur Preisverhandlung getroffen.
Nachdem das erledigt war haben wir ausgemacht, dass wir 1500€ im vorraus dem Makler zahlen und es dann vom Kaufpreis abgezogen wird. Es wurde auch schriftlich so festgehalten, dass wenn wir vom Kauf zurück tretten er das Geld behält.
Wir waren jetzt beim Bauamt und mussten feststellen, dass das was der Makler hesagt hat nicht gestimmt hat und die Erschließung des Grundstück ist nur von einer Seite möglich und das wird um einiges teurer wie gedacht. Deshalb wollen wir das Grundstück eigentlich nicht mehr.
Nun meine Frage. Ist es möglich unsere 1500€ zurück zu verlangen Aufgrund von falschen Aussagen des Maklers (kann durch mich, meine Frau und meinem Schwiegervater bezeugt werden)?
Danke im vorraus
Falschaussagen des Maklers
Verbaut?
Verbaut?
Zum eine ist eine Meinung halt nur eine Meinung und keine verbindliche Aussage.
Zum anderen käme es darauf an, wofür genau die 1500 EUR überhaupt waren.
Hi,
in Ergänzung zu HvS
Bist Du sicher, dass der Makler und Du mit dem Wort Erschließung das Gleiche gemeint haben?
Darunter versteht man nicht nur den Anschluss des Grundstücks an eine Straße.
Gruß
Berry
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Bin mir eigentlich schon sicher, dass wir mit Erschließung das selbe gemeint haben. Er hat halt gesagt, dass alle Anschlüsse an der Süd und Nordseite verlaufen und, dass es vom Süden her günstiger ist als von der Nordseite. Nur leider gibts wie gesagt keine Anschlüsse an der Südseite und von Norden wird es etwa doppelt so viel kosten wie vermutet.
Die 1500€ sind einfach nur eine Reservierungsgebühr, weil der Notartermin erst ende nächsten Monat ist.
Wir hätten uns nicht für das Grundstück entschieden wenn wir gleich gewusst hätten, dass es von der Südseite nicht geht.
.
ZitatNachdem das erledigt war haben wir ausgemacht, dass wir 1500€ im vorraus dem Makler zahlen und es dann vom Kaufpreis abgezogen wird. Es wurde auch schriftlich so festgehalten, dass wenn wir vom Kauf zurück tretten er das Geld behält. :
Was heißt das genau? Der Makler kassiert 1500€ und zieht diese dann beim Kauf nicht von seiner Provision, sondern
vom Kaufpreis der dem Verkäufer zusteht ab? Was sagt der Verkäufer dazu?
Hatte der Makler einen Alleinauftrag? Wie hoch wäre die Maklerprovision bei Kauf gewesen?
Was wurde ganz genau schriftlich bezüglich der Reservierungsgebühr vereinbart?
Maklervertrag? AGB`s ? etc.
gruß charly
https://ratgeber.immowelt.de/a/reservierungsgebuehr-oft-nicht-zulaessig.html
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
49 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
8 Antworten
-
2 Antworten