Falschberatung abstützen der Baugrube

29. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jester20
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 4x hilfreich)
Falschberatung abstützen der Baugrube

Hallo Forum,

wir sind gerade am Hausbau und es geht nun mit dem Aushub los.

Wir haben vorab mit unterschiedlichen Bauträgern gesprochen, ehe wir uns auf einen festgelegt hatten. Es ist ein Neubaugebiet und wir haben geplant, das Haus so weit wie möglich an die Straße zu setzen. Alles was der Bebauungsplan hergibt. Nun hat uns ein Bauträger bei der Findungsphase darauf hingewiesen, dass wir bei einem Bau, so nah an die Straße, die Baugrube abstützen müssen. Was mit nicht unwesentlichen Mehrkosten verbunden ist.

Als wir uns schließlich für unseren Bauträger entschieden haben und es weiter in die Planung ging, hat uns dieser nie auf diese Problematik hingewiesen. Also war es uns ein Anliegen, diesen Punkt auf den Tisch zu bringen. Wir teilten also mit, dass uns ein anderer Bauträger darauf hingewiesen hat und das die Baugrube mit Mehrkosten verbunden, abgestürzt werden muss. Darauf erhielten wir von unserem jetzigen Bauträger die Antwort: "Das sei nicht notwendig - man habe in diesem Gebiet bereits gebaut - das müsse man nicht.

Am Freitag wurde die Baustelle mit Bagger und Co. eingerichtet und der Chef der Erdfirma sagte zu mir an der Baustelle - "das funktioniert aber so nicht, wie wir das vorhaben. Der Abstand zur Straße sei viel zu gering. Er kann die Arbeiten so nicht ausführen." Die Grube muss zur Straße abgestützt werden. Am Samstag erhielt ich das Angebot von mehr als 7.000 EUR für diese Arbeiten um den geplanten Bau zu realisieren.

Die Frage ist, muss ich diese Kosten selbstverständlich tragen, wenn mir der Bauträger diese vorab auf mein Anfragen hin verneint hat? Gibt es hier Gesetzesgrundlagen oder ähnliche Urteile auf die man sich beziehen kann? Oder einfach einen Tip?

Viele Grüße und einen schönen Sonntag!

Verbaut?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Jester20):
Die Frage ist, muss ich diese Kosten selbstverständlich tragen, wenn mir der Bauträger diese vorab auf mein Anfragen hin verneint hat
Solche Antworten auf solche Anfragen sind ganz selten etwas Rechtswirksames.
Natürlich musst du diese Mehrkosten tragen.
Welchen Auftragsumfang hat der Bauträger?
Wer hat den Tiefbauer beauftragt?

Mein Tip: Der Bauträger und der Tiefbauer sollten das untereinander klären.
Es sei denn: Ihr habt den Tiefbauer *freihändig/als Eigenleistung* selbst beauftragt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Jester20
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 4x hilfreich)

Der Bauträger hat den Tiefbauer beauftragt. Man wollte es uns per Vertragswerk abdrücken. Wir haben es jedoch vor Vertragsunterzeichnung im Vertrag durchgestrichen und ergänzt mit den Worten. "Wird von der Fa XXX (unserem Bauträger) beauftragt!" Dies wurde so angenommen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Jester20):
Der Bauträger hat den Tiefbauer beauftragt.
Schon mal gut. Und das die Kosten nun auch der Bauträger *schluckt*, ist auch gut.
Zitat (von Jester20):
Dies wurde so angenommen.
Wo ist jetzt das Problem?

Aufpassen musst du nur, dass nicht Stück für Stück bei den weiteren Leistungen die 7.000 *eingearbeitet* werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aufpassen musst du nur, dass nicht Stück für Stück bei den weiteren Leistungen die 7.000 *eingearbeitet* werden.

Och das wird mit Sicherheit passieren.

Deshalb ist es gut, wenn man einen unabhängigen Sachverständigen hat, der regelmäßig kontrolliert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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