Hallo Forum,
wir sind gerade am Hausbau
und es geht nun mit dem Aushub los.
Wir haben vorab mit unterschiedlichen Bauträgern gesprochen, ehe wir uns auf einen festgelegt hatten. Es ist ein Neubaugebiet und wir haben geplant, das Haus so weit wie möglich an die Straße zu setzen. Alles was der Bebauungsplan hergibt. Nun hat uns ein Bauträger bei der Findungsphase darauf hingewiesen, dass wir bei einem Bau, so nah an die Straße, die Baugrube abstützen müssen. Was mit nicht unwesentlichen Mehrkosten verbunden ist.
Als wir uns schließlich für unseren Bauträger entschieden haben und es weiter in die Planung ging, hat uns dieser nie auf diese Problematik hingewiesen. Also war es uns ein Anliegen, diesen Punkt auf den Tisch zu bringen. Wir teilten also mit, dass uns ein anderer Bauträger darauf hingewiesen hat und das die Baugrube mit Mehrkosten verbunden, abgestürzt werden muss. Darauf erhielten wir von unserem jetzigen Bauträger die Antwort: "Das sei nicht notwendig - man habe in diesem Gebiet bereits gebaut - das müsse man nicht.
Am Freitag wurde die Baustelle mit Bagger und Co. eingerichtet und der Chef der Erdfirma sagte zu mir an der Baustelle - "das funktioniert aber so nicht, wie wir das vorhaben. Der Abstand zur Straße sei viel zu gering. Er kann die Arbeiten so nicht ausführen." Die Grube muss zur Straße abgestützt werden. Am Samstag erhielt ich das Angebot von mehr als 7.000 EUR für diese Arbeiten um den geplanten Bau zu realisieren.
Die Frage ist, muss ich diese Kosten selbstverständlich tragen, wenn mir der Bauträger diese vorab auf mein Anfragen hin verneint hat? Gibt es hier Gesetzesgrundlagen oder ähnliche Urteile auf die man sich beziehen kann? Oder einfach einen Tip?
Viele Grüße und einen schönen Sonntag!
Falschberatung abstützen der Baugrube
29. September 2019
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Frage vom 29. September 2019 | 08:38
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 4x hilfreich)
Falschberatung abstützen der Baugrube
Verbaut?
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#1
Antwort vom 29. September 2019 | 10:59
Von
Status: Unbeschreiblich (31931 Beiträge, 5624x hilfreich)
Solche Antworten auf solche Anfragen sind ganz selten etwas Rechtswirksames.ZitatDie Frage ist, muss ich diese Kosten selbstverständlich tragen, wenn mir der Bauträger diese vorab auf mein Anfragen hin verneint hat :
Natürlich musst du diese Mehrkosten tragen.
Welchen Auftragsumfang hat der Bauträger?
Wer hat den Tiefbauer beauftragt?
Mein Tip: Der Bauträger und der Tiefbauer sollten das untereinander klären.
Es sei denn: Ihr habt den Tiefbauer *freihändig/als Eigenleistung* selbst beauftragt.
#2
Antwort vom 29. September 2019 | 11:16
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 4x hilfreich)
Der Bauträger hat den Tiefbauer beauftragt. Man wollte es uns per Vertragswerk abdrücken. Wir haben es jedoch vor Vertragsunterzeichnung im Vertrag durchgestrichen und ergänzt mit den Worten. "Wird von der Fa XXX (unserem Bauträger) beauftragt!" Dies wurde so angenommen.
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#3
Antwort vom 29. September 2019 | 11:21
Von
Status: Unbeschreiblich (31931 Beiträge, 5624x hilfreich)
Schon mal gut. Und das die Kosten nun auch der Bauträger *schluckt*, ist auch gut.ZitatDer Bauträger hat den Tiefbauer beauftragt. :
Wo ist jetzt das Problem?ZitatDies wurde so angenommen. :
Aufpassen musst du nur, dass nicht Stück für Stück bei den weiteren Leistungen die 7.000 *eingearbeitet* werden.
#4
Antwort vom 29. September 2019 | 13:38
Von
Status: Unbeschreiblich (119438 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatAufpassen musst du nur, dass nicht Stück für Stück bei den weiteren Leistungen die 7.000 *eingearbeitet* werden. :
Och das wird mit Sicherheit passieren.
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