Falsche Abstandsflächen

1. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
stefhoff1964
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Abstandsflächen

Hallo,
folgende Frage:
Wir haben vor kurzen unser Fertighaus fertiggestellt.
Der ausführende Architekt der Fretigbaufirma hat bei der Berechnung einen Fehler gemacht und die Abstandfläche ist um einen Meter größer als notwendig.
Zudem hat er er ein Vordach (vor Eingangstür) nicht mit in den Bauantrag aufgenommen und es ist damit nicht genehmigt.
Die Fehler sind uns erst nach Abnahme ders Hause aufgefallen.
Kann man den Architekten oder die Fertigbaufirma dafür zur Rechenschaft ziehen und wie sollte man dann am besten vorgehen?
Vielen Dank für die Antwort!!!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17379x hilfreich)

Welches Problem habt ihr mit der Abstandsfläche? Der Umstand, dass sie größer als notwendig ist, stellt für sich alleine doch noch kein Problem dar. Viele Bauherren wünschen sich sogar eine größere Abstandsfläche.

Was ist denn das genaue Problem mit dem Vordach? Ist dafür überhaupt eine Baugenehmigung notwendig? Wenn sich daraus ein Schaden ergeben sollte, ist der Architekt schadenersatzpflichtig. Aus Deinen Angaben kann ich aber nicht erkennen worin der Schaden liegen sollte.

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#2
 Von 
stefhoff1964
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Nachfrage!

Durch die zu großen Abstandfläche ergibt sich für uns eine zu kleine Gartennutzfläche, bzw. wir hätten unser Haus gerne anderst gestellt so das es ein optimlales Verhältnis zum parken bzw. Nutzung eines Carports (vor dem Haus) und der Gartennutzung (hinter dem Haus) kommt. Das ging nicht da wir Rücksicht auf die Abstandsflächen nehmen mussten.

Das Vordach wäre Genehmigungsflichtig gewesen, da jetzt weniger als 3 m zur Grundstückfläche des Nachbarn sind.

Das Bauamt sagte uns, von alleine würde Sie nicht kontrollieren kommen. aber wenn sich der Nachbar irgendwann einmal beschwert. müssten sie handeln.

Also inwieweit besteht die Notwendigkeit oder Möglichkeit hinsichtlich der Fertigbaufirma (die uns den Architekt gestllt hat) etwas zu unternehmen.

Danke!!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17379x hilfreich)

Ich gehe davon aus, dass der Lageplan des Hauses zwischen dem Architeken und Euch abgestimmt wurde und dass es auch einen Lageplan gibt, dem Ihr zugestimmt habt.

Die Zustimmung ist aber wahrscheinlich auf der Basis von falschen Informationen des Architekten erfolgt. Hier wird es Beweisschwierigkeiten geben, da der Architekt wohl behaupten wird, dass Ihr die Lage des Hauses so gewünscht habt.

Bezüglich des Vordaches kann man m.E. erst Schadenersatz fordern, wenn auch ein Schaden eingetreten ist. Das ist bislang nicht der Fall. Was sagt denn der Architekt dazu, dass hier gegen die Baugenehmigung verstoßen wurde?
Diese Sache würde ich aber schriftlich formulieren und um eine Stellungname bitten. In dem Schreiben würde ich mir dann Schadenersatzforderungen vorbehalten.

Für die falsche Lage des Hauses kan man genau so verfahren, obwohl ich da wenig Chancen sehe, tatsächlich einen Schadenersatz zu erhalten.

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#4
 Von 
stefhoff1964
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!!!

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