Falsche Angaben im Grundbuchamt

27. Juli 2003 Thema abonnieren
 Von 
J.Wiedemann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Angaben im Grundbuchamt

Hallo,
wir haben ein Grundstück, welches im Grundbuchamt mit 720m² eingetragen ist, gekauft und mußten nun aber nach der Erstellung des amtlichen Lageplanes feststellen, das es nur eine Größe von 638m² hat.
Meine Frage ist nun, ob ich den Makler, den Verkäufer oder die Gemeinde (da die Angaben im Katasteramt nicht stimmten) mit an den Kosten für eine Grenzfeststellung beteiligen kann?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thufir
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal: die angabe im grundbuchamt unterliegt in Bezug auf die Fläche nicht dem öffentlichen Glauben. Du kannst niemanden deswegen verklagen, von einer Ausnahme abgesehen. Was nun willst du mit der Grenzfeststellung ? Das bedeutet, daß die Grenzen in der Natur festgestellt werden, falls Sie dort nicht zu erkennen sind. Was bezweckst du damit ?

CHris

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
tante tine
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

tja,
was soll denn durch die grenzfeststellung dokumentiert werden?
minderung des kaufpreises da das gundstück kleiner ist als angegeben?

fragende grüße,
tante tine

3x Hilfreiche Antwort

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