Hallo liebe Forummitglieder,
Ich hab ein Fall das falsche Fliesen im Bad verlegt wurden. Aber erstmal zum Hintergrund
Wir haben eine Neubauwohnung beim Bauträger gekauft. Das Bad wird nicht wie Standard ausgeführt Sonden nach unseren Wünschen. Das heißt wir haben die Fliesen ausgesucht beim Händler mit dem der Bauträger arbeitet. Es handelt sich um großformatige Fliesen. Nun ist das passiert was sonst nie passiert. Der Fliesenleger hat falsche Fliesen verlegt. Falsche Farbe und falsches format. Hat er eingesehen da die Dokumentation und Bestellung eindeutig ist.
Zur Lösung des Problems hat er uns ein Angebot gemacht. Er würde 500€ uns bei seiner Rechnung erlassen. Aus unsere Sicht zu wenig. Er soll bitte neu Fliesen. Der Fliesenleger stimmt dem zu. Damit er sich Zeit und Geld spart will er einfach über die falsch verlegten Fliesen drüber Fliesen. Mit dieser Ausführung sind wir garnicht zufrieden.
Können wir darauf beharren das er die alten Fliesen abmacht? der Bauträger meint seine Ausführung ist technisch sauber und uns entsteht kein Nachteil weder technisch noch optisch.
Optisch wird das ganze an der ein oder andere kleinen Stelle evtl. doch anders aussehen. Z. B. Da die Dusche sich in einer Niesche befindet sieht man die Stirnseiten bzw. die Fliesen dicke. Eine Abschluss Edelstahl Schiene passt nicht zur Optik des Bades die die Stirnseite verdecken könnte.
Nochmals die Frage. Kann ich auf das abschlagen der falsch verlegten Fliesen beharren?
Grüße
Falsche Fliese Im Bad verlegt
Verbaut?
Verbaut?
Die vorgeschlagene Lösung ist technisch durchaus möglich.
Was Du mit der Ecke im Bereich der Dusche meinst, kann ich nicht nachvollziehen. Da hast du vermutlich einen Denkfehler.
Einziger Nachteil ist, dass sich das Bad geringfügig verkleinert.
Nach Abwägung der gegenseitigen Interessen würde ich einschätzen, dass kein durchsetzbarer Anspruch auf die Kompletterneuerung der Fliesen besteht und die vorgeschlagene Lösung zur Mangelbeseitigung tauglich ist.
ZitatDie vorgeschlagene Lösung ist technisch durchaus möglich. :
Stimmt, korrekt ausgeführt würden die Fließen auch sauber liegen.
Es gibt nur 3 Nachteile:
1. der Boden ist dann höher, an der Türe ist dann eine Kante - also ein unebener statt einem ebenen Übergang
2. Bei späteren Renovierungen könnte man keine 3. Lage mehr sauber verlegen.
3. Bei späteren Renovierungen wäre die doppelte Menge an Schutt zu entsorgen
Zitatdass kein durchsetzbarer Anspruch auf die Kompletterneuerung der Fliesen besteh :
Diesbezüglich war der BGH aber ganz anderer Meinung, einfach mal den "Fließen-Fall" (BGH VIII ZR 70/08) googlen ...
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ZitatStimmt, korrekt ausgeführt würden die Fließen auch sauber liegen. :
ZitatDiesbezüglich war der BGH aber ganz anderer Meinung, einfach mal den "Fließen-Fall" (BGH VIII ZR 70/08) googlen ... :
(OT):
Aus dem genannten Urteil: "...kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass es sich bei den bemängelten Schattierungen um feine Mikroschleifspuren handele, die nicht beseitigt werden könnten, so dass Abhilfe nur durch einen kompletten Austausch der Fliesen möglich sei."
Die Frage ist ja, ob eine Sanierung nur mit dem Austausch der Fliesen möglich ist. Das würde ja bedeuten, dass Bad auf nahezu Rohbauzustand zurück zu bauen, also Sanitärgegenstände demontieren, Fliesen runter, Untergrund ausgleichen, neue Abdichtung usw.
Ob das dann noch angemessen ist?
P.S.: Ich bin bei meinem ersten tread von Wandfliesen ausgegangen. Warum auch immer.
Falls auch die Bodenfliesen falsch sind, wäre ein Rückbau tatsächlich im Bereich des erforderlichen.
Ja. Nur fraglich, ob der Fliesenleger mitspielt. Wand-und Bodenfliesen?ZitatKann ich auf das abschlagen der falsch verlegten Fliesen beharren? :
Was ist denn so FALSCH, dass ihr es nicht mit Geld/Nachlass akzeptieren könnt?
Es ist auch fraglich, ob das *Drauffliesen* nicht andere Zwangspunkte oder gar Mängel bringt. zB an Türzargen, Fensteranschlüssen.
Habt ihr evtl. im Neubau eine Fubo-Heizung im Bad?
Was bedeutet das? Das FALSCH sei gar nicht schlimm?Zitatder Bauträger meint :
Hoho, wenn du wüsstest...ZitatNun ist das passiert was sonst nie passiert :
mit Baurecht hat das nix zu tun.
-- Editiert von Anami am 10.12.2020 19:59
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