Falsche Fliese Im Bad verlegt

10. Dezember 2020 Thema abonnieren
 Von 
Saurebohne123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Fliese Im Bad verlegt

Hallo liebe Forummitglieder,

Ich hab ein Fall das falsche Fliesen im Bad verlegt wurden. Aber erstmal zum Hintergrund

Wir haben eine Neubauwohnung beim Bauträger gekauft. Das Bad wird nicht wie Standard ausgeführt Sonden nach unseren Wünschen. Das heißt wir haben die Fliesen ausgesucht beim Händler mit dem der Bauträger arbeitet. Es handelt sich um großformatige Fliesen. Nun ist das passiert was sonst nie passiert. Der Fliesenleger hat falsche Fliesen verlegt. Falsche Farbe und falsches format. Hat er eingesehen da die Dokumentation und Bestellung eindeutig ist.

Zur Lösung des Problems hat er uns ein Angebot gemacht. Er würde 500€ uns bei seiner Rechnung erlassen. Aus unsere Sicht zu wenig. Er soll bitte neu Fliesen. Der Fliesenleger stimmt dem zu. Damit er sich Zeit und Geld spart will er einfach über die falsch verlegten Fliesen drüber Fliesen. Mit dieser Ausführung sind wir garnicht zufrieden.

Können wir darauf beharren das er die alten Fliesen abmacht? der Bauträger meint seine Ausführung ist technisch sauber und uns entsteht kein Nachteil weder technisch noch optisch.

Optisch wird das ganze an der ein oder andere kleinen Stelle evtl. doch anders aussehen. Z. B. Da die Dusche sich in einer Niesche befindet sieht man die Stirnseiten bzw. die Fliesen dicke. Eine Abschluss Edelstahl Schiene passt nicht zur Optik des Bades die die Stirnseite verdecken könnte.

Nochmals die Frage. Kann ich auf das abschlagen der falsch verlegten Fliesen beharren?

Grüße

Verbaut?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1719 Beiträge, 376x hilfreich)

Die vorgeschlagene Lösung ist technisch durchaus möglich.
Was Du mit der Ecke im Bereich der Dusche meinst, kann ich nicht nachvollziehen. Da hast du vermutlich einen Denkfehler.
Einziger Nachteil ist, dass sich das Bad geringfügig verkleinert.

Nach Abwägung der gegenseitigen Interessen würde ich einschätzen, dass kein durchsetzbarer Anspruch auf die Kompletterneuerung der Fliesen besteht und die vorgeschlagene Lösung zur Mangelbeseitigung tauglich ist.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Die vorgeschlagene Lösung ist technisch durchaus möglich.

Stimmt, korrekt ausgeführt würden die Fließen auch sauber liegen.

Es gibt nur 3 Nachteile:
1. der Boden ist dann höher, an der Türe ist dann eine Kante - also ein unebener statt einem ebenen Übergang
2. Bei späteren Renovierungen könnte man keine 3. Lage mehr sauber verlegen.
3. Bei späteren Renovierungen wäre die doppelte Menge an Schutt zu entsorgen



Zitat (von de Bakel):
dass kein durchsetzbarer Anspruch auf die Kompletterneuerung der Fliesen besteh

Diesbezüglich war der BGH aber ganz anderer Meinung, einfach mal den "Fließen-Fall" (BGH VIII ZR 70/08) googlen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Stimmt, korrekt ausgeführt würden die Fließen auch sauber liegen.
Zitat (von Harry van Sell):
Diesbezüglich war der BGH aber ganz anderer Meinung, einfach mal den "Fließen-Fall" (BGH VIII ZR 70/08) googlen ...

(OT): Fließen Fliesen

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1719 Beiträge, 376x hilfreich)

Aus dem genannten Urteil: "...kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass es sich bei den bemängelten Schattierungen um feine Mikroschleifspuren handele, die nicht beseitigt werden könnten, so dass Abhilfe nur durch einen kompletten Austausch der Fliesen möglich sei."

Die Frage ist ja, ob eine Sanierung nur mit dem Austausch der Fliesen möglich ist. Das würde ja bedeuten, dass Bad auf nahezu Rohbauzustand zurück zu bauen, also Sanitärgegenstände demontieren, Fliesen runter, Untergrund ausgleichen, neue Abdichtung usw.
Ob das dann noch angemessen ist?

P.S.: Ich bin bei meinem ersten tread von Wandfliesen ausgegangen. Warum auch immer.
Falls auch die Bodenfliesen falsch sind, wäre ein Rückbau tatsächlich im Bereich des erforderlichen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31988 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Saurebohne123):
Kann ich auf das abschlagen der falsch verlegten Fliesen beharren?
Ja. Nur fraglich, ob der Fliesenleger mitspielt. Wand-und Bodenfliesen?
Was ist denn so FALSCH, dass ihr es nicht mit Geld/Nachlass akzeptieren könnt?
Es ist auch fraglich, ob das *Drauffliesen* nicht andere Zwangspunkte oder gar Mängel bringt. zB an Türzargen, Fensteranschlüssen.
Habt ihr evtl. im Neubau eine Fubo-Heizung im Bad?
Zitat (von Saurebohne123):
der Bauträger meint
Was bedeutet das? Das FALSCH sei gar nicht schlimm?
Zitat (von Saurebohne123):
Nun ist das passiert was sonst nie passiert
Hoho, wenn du wüsstest...

mit Baurecht hat das nix zu tun.
:forum:

-- Editiert von Anami am 10.12.2020 19:59

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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