Falsche Grundstücksgrenze???

30. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
schucki38
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Grundstücksgrenze???

Guten Tag!
Wir haben ein Grundstück mit DHH darauf von Schwiegermutter überlassen bekommen. 1995 war das . Nun bauen wir nebenan und bei der Erstellung des amtlichen Lageplans stellte sich heraus das der Nachbar 15 qm unseren Grunstücks mitbenutzt ( Zaun ist falsch gezogen) .Diese 15 qm liegen relativ unglücklich wie ein Keil an unserer Grenze , hat aber eine eigene Flurstücknummer. Der Nachbar hat darauf eine Holzhütte gebaut. Anscheinend hat er die ganzen 48 Jahre dieses Stück mitbenutzt!? Was können wir tun? Denn so wollen wir es nicht lassen. Klar da wird , denke ich , Bestandsschutz bestehen. Vielleicht hat jemand einen Tipp für uns????
LG schucki




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
pump_recht
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo

Wir wohnen in Norderstedt und haben das gleiche Problem. Können Sie uns sagen, was aus Ihrer Frage aus dem Jahr 2006 geworden ist?
Auch bei uns ist eine Überbebauung durch unseren Nachbarn erfolgt (ca. 50 cm - 80 cm). Erfolgt.
Über eine Antwort wären wir dankbar.
Mit freundlichen Grüßen

(Manfred Pump)


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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Der Fall is tnicht verglechbar, das oben ein ganzes Grundstück genutzt wurde und nicht blos eine Überbauung stattfand.



Alle Dokumente (Grundbuch, Baulastenverzeichnis, etc.) durchgesehen, ob nicht entsprechende Einträge existieren?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 608x hilfreich)

Es gibt eine Regelung im BGB:

§ 912
Überbau; Duldungspflicht

(1) Hat der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut, ohne dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Nachbar den Überbau zu dulden, es sei denn, dass er vor oder sofort nach der Grenzüberschreitung Widerspruch erhoben hat.

(2) Der Nachbar ist durch eine Geldrente zu entschädigen. Für die Höhe der Rente ist die Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend.


Sollte also der Überbau erst gerade stattgefunden haben, dann solltet ihr dies dem Nachbarn schriftlich mitteilen, und ihn zum Rückbau auffordern (falls das euer Ziel ist).
Ansonsten muß er euch durch eine angemessene Geldrente entschädigen.
Anstelle einer jährlichen Rentenzahlung könnte man auch den fraglichen Streifen dem Nachbarn verkaufen, dann ist das Thema dauerhaft erledigt.


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