Hallo,
niemand möchte gerne Steuern und Abgaben zahlen müssen. Darum geht es hier.
Ich wohne in dem 2-Etagen Haus meiner Eltern mit meinen Eltern. Ich würde mir gerne die obere Etage komplett einrichten (Küche/Wohnzimmer/Bad/Schlafzimmer/etc) und meine Eltern haben bereits eine voll ausgestattete Wohnung im unteren Bereich. Die obere Etage besteht momentan aus Abstellkammern, Gästezimmern, einem Badezimmer und meinem Zimmer.
Von mehreren Seiten habe ich nun gehört, dass so aus dem großen Haus 2 Wohnungen entstehen würden, da beide Etagen komplett ausgestattet sind. Somit würde ich dann gesetzlich nicht mehr mit meinen Eltern zusammen in einem Wohnbereich wohnen, sondern hätte eine eigene Wohnung. In dem Fall vermute ich, dass meine Eltern unerheblich weniger Steuern zahlen müssten, da das Haus zur Wohnung wird. Ich allerdings viel mehr Steuern zahlen müsste, da ich eine neue Wohnung versteuern müsste.
Auch die Versicherungen müssten vermutlich überarbeitet werden und ebenfalls teurer werden.
Wie ist das mit dem Müll etc? Können wir uns trotzdem eine Tonne teilen oder muss ich dann sowieso für eine eigene zahlen?
Zur Sachlage mit dem Haus. Meine Eltern haben dieses gebaut und mir vor einigen Jahren als Schenkung überschrieben, allerdings haben Sie lebenslanges kostenloses Wohnrecht. Generell ist von keiner Seite an eine tatsächliche Miete zu denken.
Kann mich jemand bei dem Thema aufklären?
Welche Steuern und Abgaben sind hier überhaupt zu berücksichtigen?
Welche Einschränkungen bei dem Ausbau müsste ich treffen, um diese Situation zu vermeiden? Zum Beispiel auf die Küche verzichten? Ab wann ist denn eine Küche eine Küche? Arbeitsfelder/Herd/Kochfeld/Kühlschrank?
Ich hoffe, ich habe mich verständlich genug ausgedrückt. Ich freue mich auf eure hilfreichen Antworten und Rückfragen.
Familienhaus umbauen
26. August 2019
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Frage vom 26. August 2019 | 02:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Familienhaus umbauen
#1
Antwort vom 26. August 2019 | 10:30
Von
Status: Unbeschreiblich (130747 Beiträge, 41578x hilfreich)
Zitat :Meine Eltern haben dieses gebaut und mir vor einigen Jahren als Schenkung überschrieben, allerdings haben Sie lebenslanges kostenloses Wohnrecht.
Womit diese Theorie
Zitat :dass meine Eltern unerheblich weniger Steuern zahlen müssten, da das Haus zur Wohnung wird. Ich allerdings viel mehr Steuern zahlen müsste,
hinfällig ist, da in dem Falle der Eigentümer - also Du - die Steuern zahlt.
Zitat :Wie ist das mit dem Müll
Das erfährt man, wenn man sich die dazugehörige Satzung der Gemeinde durchliest.
Üblich ist
- eine Tonne pro bebautem Grundstück mindestens
- Berechnung der Tonnengröße nach Anzahl der Bewohner
#2
Antwort vom 26. August 2019 | 13:16
Von
Status: Unbeschreiblich (41006 Beiträge, 6619x hilfreich)
Ja, das ist verständlich.Zitat :niemand möchte gerne Steuern und Abgaben zahlen müssen
Ja, dann könnt ihr die Lasten teilen. Niemand muss zahlen--- wird nicht rauskommen.Zitat :Darum geht es hier.
Du kannst in dem Haus 2 abgeschlossene Wohneinheiten bauen. Für jede Wohneinheit werden dann anteilig Steuern und Abgaben fällig. Später erweist sich das evtl. als Vorteil, weil du eine Wohneinheit auch fremd-vermieten kannst.
Wenn es dir um Kostenersparnis bei der Mülltonne geht--- lass die Finger ganz davon.
Recherchiere, was *abgeschlossene Wohneinheit / Abgeschlossenheitsbescheinigung* bedeutet und was dazu im Haus vorhanden sein muss.
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#3
Antwort vom 26. August 2019 | 19:27
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 1959x hilfreich)
Das ist völliger Quatsch.Zitat :Von mehreren Seiten habe ich nun gehört, dass so aus dem großen Haus 2 Wohnungen entstehen würden ...
Wenn du da von Steuer sprichst, dann kann es ja nur um die Grundsteuer gehen. Die ist ja wirklich nicht so hoch. Und da wird es bei gleicher Wohnfläche nicht zwangsläufig teurer, nur weil das jetzt 2 getrennte Wohnungen darstellen sollte.
Möglicherweise hinterziehst du schon jetzt Grundsteuer, weil "da oben" seit Urzeiten nur Abstellräume angemeldet sind? Da hilft nur zu prüfen, wie der aktuelle Anmeldestand beim Finanzamt ist. Wobei ich denke, dass bei sehr vielen "Familienwohnhäuser" spätere Umnutzungen/Ausbauten niemals gemeldet wurden ...
Auch bei den Versicherungsprämien geht es nicht rein nach 1 oder 2 Wohnungen sondern nach: wieviel Wohnfläche/Nutzfläche
Ich habe bei Grundsteuer und Versicherungsprämien eher den Eindruck, dass Einfamilienhäuser grundsätzlich teurer sind als Mehrfamilienhäuser.
Aber von den laufenden Kosten sollte man keine Umbau-Entscheidung abhängig machen.
Du willst ja keineswegs 2 abgeschlossene Wohnungen, sondern in "deiner"/oberen Etage lediglich noch eine Kochmöglichkeit (Bad ist ja schon vorhanden) - deute ich deine Frage so richtig?
Bei einer Nutzung ausschliesslich innerhalb der Familie wird i.d.R. kein Hahn danach krähen, welches der Zimmer in den oberen Etagen nun Abstellraum oder Wohnfläche/Bad/Küche ist.
Allerdings
- sind Veränderungen (im Sinne von mehr Wohnfläche bzw. Ausbau Nutzfläche/Abstellraum zur Wohnfläche) für die Erhebung der Grundsteuer dem Finanzamt zu melden
-dürfen bauliche Veränderungen/Nutzungsänderungen nur vorgenommen werden, wenn dies baurechtlich auch zulässig ist (Bauamt) > alte Baugenehmigung rauskramen, Genehmigungsstand, Maß der baulichen Ausnutzung GRZ/GFZ, Stellplätze > ist laut örtlichen Bestimmungen (Bebauungsplan, Landesbauordnung) auch unter Berücksichtung der einzuhaltenden Abstandsflächen eine Mehrausnutzung möglich? können die erforderlichen zusätzlichen PKW-Abstellplätze für 1 zusätzliche Wohneinheit auf dem Grundstück nachgewiesen und auch tatsächlich errichtet werden?
M.E. kann man die "Einstufung" nicht alleine an der Küche festmachen. Insgesamt geht es darum, dass die Führung eines selbständigen Haushalts möglich ist - z.B.Zitat :Ab wann ist denn eine Küche eine Küche?
https://www.juraforum.de/lexikon/wohnung
Zudem steht es dir völlig frei, ob du deinen Bauantrag stellst z.B. auf "Wohnflächenerweiterung eines EFH durch Umnutzung von Nutzfläche in Wohnfläche" oder auf "Umbau und Erweiterung von 1-Fam.- in 2-Fam.-Wohnhaus"
Und da sind wir beim wirklich wichtigen Punkt:
Wenn du Geld in die Hand nimmst für den Ausbau, dann solltest du dringend abklären, ob das baurechtlich überhaupt zulässig ist und dann welche Vorschriften dabei zu beachten sind (z.B. auch energetisch > Dämmung ist heutzutage Pflicht! brandschutztechnisch noch alles im Einklang mit den aktuellen Bestimmungen? müssen Nachrüstpflichten nach EnEV erfüllt werden? z.B. Heizung/Leitungsdämmung ).
Ob die Müllentsorgung oder irgendwelche anderen laufenden Peanuts-Kosten durch den Ausbau etwas höher werden, ist da auch kostenmäßig das allerkleinste Problem.
Ich denke da nur daran, dass je nach Baujahr des Hauses bei einer Erweiterung oft auch eine Aufrüstung der Elektrischen Hausinstallation nötig sein wird - und das bedeutet dann i.d.R. einen neuen Sicherungskasten. Und schon ist man bei den Überlegungen: 1 oder 2 Stromzähler und 1 oder 2 getrennte Unterverteilungen?
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