Farbe der Rolladenlamellen

3. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Geronimo63
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Farbe der Rolladenlamellen

Moin zusammen,

bei der nachträglichen Ausstattung von Fenstern mit Rolläden ist klar, daß die Rolladenkästen, als auch die seitlichen Führungsschienen farblich mit den bisher am Haus verbauten Rolläden übereinstimmen müssen.

Kann aber in einem Mehrfamilienhaus der Hausverwalter/die Eigentümergemeinschaft die Farbe der Rolladenlamellen vorschreiben ?

Vielen Dank für Eure Bemühungen !

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5 Antworten
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#1
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Wie schon bezüglich des Dachfensters gesagt nehme ich an, dass auch hier der Eigentümer bestimmen kann, was fest verbaut wird.

(Ich nehme an, dass du nicht selbst auch Eigentümer bist..?)

Die Rolladenpanzer wird er evtl. auch nur von einem Hersteller im gesamten Haus installieren wollen. Aus meiner Sicht hat er dazu das Recht.

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#2
 Von 
Geronimo63
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort fridolin501 !

Wie schon bezüglich des Dachfensters gesagt nehme ich an, dass auch hier der Eigentümer bestimmen kann, was fest verbaut wird.
- Meiner Freundin gehört in dem 9 Parteienhaus eine Eigentumswohnung, die sie auch selbst bewohnt. In der Wahl des Rolladenherstellers ist sie frei. Sie würde sich auch im Bezug auf die Farbe der bereits verbauten Rolläden soweit anpassen, daß die Rolladenkästen, als auch die seitlichen Führungsschienen farblich übereinstimmen. Nur möchte sie nicht die Farbe der Lamellen auch übernehmen, sondern einen helleren Farbton.

Eine Idee, ob sie das so machen kann ?

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#3
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Da ich dich zuerst missverstanden habe (vgl. auch den anderen thread), ignoriere bitte mein erstes Posting! Soweit die Rolläden als Gemeinschaftseigentum gelten, seid ihr nicht frei in der Wahl der Farbe. Sonst m. E. ja! Es sollte geklärt werden, ob die Rolläden einschl. Panzer zum Gemeinschaftseigentum gerechnet werden.

Ob es dazu allgemeingültige Regelungen gibt, bezweifle ich. Wenn solche Regelungen und auch spezielle Regelungen in eurem Fall nicht existieren, könnt ihr natürlich beliebige Lamellen verwenden.

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#4
 Von 
Geronimo63
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Alle anderen Rolläden sind schon mit dem Hausbau angebracht worden.
Ob sie Gemeinschaftseigentum sind oder nicht entzieht sich im Augenblick meiner Kenntnis.
Die zwei neuen Rolläden wird meine Freundin komplett selbst bezahlen.
Der Hersteller dieser Rolläden meinte, daß nur der Farbton für die Kästen und die Führungsschienen vorgeschrieben werden können, nicht aber die der Lamellen.

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#5
 Von 
fridolin501
Status:
Lehrling
(1016 Beiträge, 583x hilfreich)

Das macht auch Sinn, denn die Lamellen sind außenseitig ja je nach Zweck, den sie erfüllen sollen (z. B. reflektierend oder nicht) gefärbt. Insofern kann das m. E. nicht vorgeschrieben werden. Wenn hier Rolladenkästen und Schienen nachträglich angebracht werden sollen, kann es aber sein, dass bei der Eigentümergemeinschaft bzw. dem Verwalter die Zustimmung eingeholt werden muss, da es sich um bauliche Veränderungen am Gemeineigentum handelt (Dazu gehört z. B. ja auch die Fassade als ganzes). Da muss dann ja nicht unbedingt davon die Rede sein, welche Farbe geplant ist, wenn diese Frage nicht von der anderen Seite kommt.

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