Wir haben bei einer Grundstückauktion sehr günstig eine Grundstück ersteigert.
Das Grundstück ist gravierend (ein Drittel) kleiner als angegeben. Wir wollen nun das Grundstück trotz allem behalten? Dennoch wollen wir uns ebenso gegen die Schlamperei des Verkäufers (ein Unternehmen das Immobilien im Auftrag des Bundes verkauft) wehren: Was kann man auf einem rechtlich in diesem Fall tun?
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"Notlagen ? Produktiv machen !"
Fehlangaben zur Immobilie
7. September 2004
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Frage vom 7. September 2004 | 10:08
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlangaben zur Immobilie
Verbaut?
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#1
Antwort vom 7. September 2004 | 10:34
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 1x hilfreich)
Hallo.
Ich bin kein Anwalt aber...
Wenn im Kaufvertrag falsche Größe steht und Sie das beweisen können, können Sie ein Drittel (das muss man noch berechnen) des Kaufpreises zurückfordern (und wahrscheinlich noch Differenz in anderen Zahlungen, die nach der falschen Grundstückfläche berechnet wurden ?).
Ob das so leicht geht...
Gruß
Paul
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