Fehler des Bauamtes von 1968 beheben: EFH mit ELW beantragt, EFH mit Garage genehmigt

2. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
I.Suche
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler des Bauamtes von 1968 beheben: EFH mit ELW beantragt, EFH mit Garage genehmigt

Hallo,
im Rahmen des Verkaufes unseres Elternhauses mussten wir feststellen, dass das Bauamt 1968 nicht das Beantrage EFH mit ELW genehmigt hatte, sondern nur ein EFH mit Garage und damit aus heutiger Sicht die Einliegerwohnung nicht genehmigt ist. Obwohl in der Genehmigung die Angabe Einliegerwohnung etc. mit Haken markiert wurde.
Laut Auskunft des Bauamtes gegenüber dem Käufer: Dies hätte der Architekt damals sehen und beanstanden müssen.

Wer hat uns eine Tipp wie hier am besten vorzugehen ist?

Eine nachträgliche Genehmigung ist wegen fehlender Unterschrift eines dementen Nachbarn z.Z. nicht möglich

Danke vorab wir die Unterstützung und Gruß
I. Suche

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Die nachträgliche Genehmigung ist das Mittel der Wahl.
Eine fehlende Nachbarunterschrift ist i.d.R. nicht hinderlich.

z.B.
Ablauf des Baugenehmigungsverfahren
...
Rechtliche Auswirkungen der Nachbarunterschriften

Durch die Unterschrift auf den Bauvorlagen gibt der Nachbar sein Einverständnis zum geplanten Vorhaben. Spätere Einwände oder eine Klage sind dann nicht mehr zulässig. Fehlt die erforderliche Nachbarunterschrift, wird dem betroffenen Grundstückseigentümer eine Ausfertigung der Baugenehmigung mit Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt. Danach besteht die Möglichkeit, innerhalb der Klagefrist, die Baugenehmigung anzufechten. Vollständige Nachbarunterschriften bedeuten für den Bauherrn daher eine nicht unbedeutende Rechtssicherheit.

und
http://kanzlei-starflinger.blogspot.com/2013/06/die-nachbarunterschrift-im.html

Ggf. wäre die Frage
welches Bundesland? (d.h. welche LBO gilt)
und ggf
welche öffentlich-rechtlichen Anforderungen werden denn nicht eingehalten? (und machen eine explizite Zustimmung des Nachbarn erforderlich)

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
I.Suche
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo "Lolle",
danke für die schnelle Rückmeldung und den Hoffnungsschimmer.

Es geht um NRW / Kreis Mettmann, sorry hatte ich vergessen anzugeben.

Nachtrag: Ist eigentlich eine Vergrößerung einer ELW neu genehmigen zulassen?

Gruß und nochmal Danke.
I.Suche

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