Fehler durch Fensterbauer

11. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb519718-62
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler durch Fensterbauer

Hallo ich baue ein Einfamilienhaus.
Der Fensterbauer hat die Fenster im März bestellt und Lieferung erfolgte laut seiner Aussage erst am 20. Mai 2019. Die Fenster hat er dann erst Anfang Juni eingebaut am 7.6.19 zumindest dachte ich das alles gut geht. Am Dienstag darauf habe ich erfahren, dass der Fensterbauer nicht die Werksplanung (sondern die Vorplanung) genommen hat und die Fenster nicht nachgemessen hat.
Die 2 teuren Hebeschiebetüren sind statt durch die Statik erlaubten 2,80 m nun 3,00 m lang, genau wie die darüber liegenden 2 Kinderzimmerfenster. Ich habe zum Glück nur den 1. Teil Rechnung bezahlt. Denn er muss die 4 Fenster aufgrund seines Fehlers neu bestellen. Nun habe ich seit dem hohe Zinskosten an die Bank zu zahlen aufgrund seines Fehlers. Darf ich ihm die Kosten der Verzugs - Wochen und Zinsen von der zweiten Rechnung abziehen? Muss ich ihn vorher darauf hinweisen?
Ich baue alleine mit zwei Kindern und bin auf jedes Geld angewiesen.
Ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich verzweifle gerade!
Danke und freundliche Grüße

-- Editiert von Moderator am 11.07.2019 18:37

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119427 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von fb519718-62):
Nun habe ich seit dem hohe Zinskosten an die Bank zu zahlen aufgrund seines Fehlers.

Wenn die Fenster korrigiert sind, wird der Kredit also zinslos?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von fb519718-62):
dass der Fensterbauer nicht die Werksplanung (sondern die Vorplanung) genommen hat
Das war hoffentlich nicht dein Fehler?
Zitat (von fb519718-62):
Denn er muss die 4 Fenster aufgrund seines Fehlers neu bestellen.
Das verlangt auch der Statiker? Wegen 20 cm?
Zitat (von fb519718-62):
Denn er muss die 4 Fenster aufgrund seines Fehlers neu bestellen.
Alle 4? Nun gut. Dann tauscht er sie eben aus.
Zitat (von fb519718-62):
Nun habe ich seit dem hohe Zinskosten an die Bank zu zahlen aufgrund seines Fehlers.
Das verstehe ich nicht.
Vor ca 5 Wochen hat er *falsche* Fenster eingebaut und du hast eine Teilrechnung für Fenster bezahlt.

Was für hohe Zinskosten fallen wegen seines Fehlers an? Für welchen Zeitraum denn?

Mit wie vielen Kindern du baust, ist den Zinsen wirklich egal.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
fb519718-62
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bisher ist noch unklar ob er die 4 fehlenden Fenster(die derzeit mit Holzplatten zugemacht wurden) bis Ende diesen Monats geliefert und einbauen kann. Der Zeitraum ist also länger als 5 Wochen. Und wegen ihm kann nicht der Estrich gelegt werden usw. der Bau stoppt und ja Bereitstellungszinsen wären nicht oder nicht so lange angefallen wenn er ordentlich gearbeitet hätte und der Einzug ins Haus wird sich ja auch um mindesten 2 Monate verschieben ich habe also länger eine doppelte Belastung wegen ihm.
Ich dachte hier gebe es eine rechtliche Beratung/ Beurteilung...?!

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Die wichtigste Frage ist dabei noch unbeantwortet:

Zitat (von fb519718-62):
Am Dienstag darauf habe ich erfahren, dass der Fensterbauer nicht die Werksplanung (sondern die Vorplanung) genommen hat


Wieso hat er die Vorplanung genommen?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119427 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von fb519718-62):
Und wegen ihm kann nicht der Estrich gelegt werden

Fenster sind an der Wand, Estrich kommt auf den Boden. Die Frage ist also wieso das jetzt alles an fehlenden Fenstern hängen soll.

Ein anderes Puzzelteil der Schuldfrage ist das mit der Übernahme der Vorplanung.



Zitat (von fb519718-62):
Ich dachte hier gebe es eine rechtliche Beratung/ Beurteilung...?!

Wie kommt man darauf?
Das 123recht.de Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar. Sinn und Zweck des Forums ist der Austausch von Erfahrungen, Meinungen und Informationen im juristischen Bereich.
Es empfiehlt sich immer die Nutzungsbedingungen zu lesen statt sie wegzuklicken ...


Rechtliche Beratung / Beurteilung gibt es gleich hier neben an:https://www.frag-einen-anwalt.de/


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von fb519718-62):
Die Fenster hat er dann erst Anfang Juni eingebaut am 7.6.19
Naja, vor 5 Wochen.
Und inzwischen hat er sie wieder ausgebaut und die Öffnungen mit Holztafeln verschlossen. Aha. Das ist jetzt neu.
Und deswegen kann der Estrich nicht rein? Mitten im Sommer?
Wer organisiert denn dort die Bauleitung?
Zitat (von fb519718-62):
Der Fensterbauer hat die Fenster im März bestellt und Lieferung erfolgte laut seiner Aussage erst am 20. Mai 2019.
Ja. Das ist durchaus ein üblicher Zeitrahmen.
Zitat (von fb519718-62):
Nun habe ich seit dem hohe Zinskosten an die Bank zu zahlen
Das halte ich für ein Gerücht. Was für Zinsen fallen denn an?

Aber wenn es tatsächlich der Fehler/Verzögerung des Fensterbauers war, kannst du ihm bei der Schlussrechnung etwas abziehen. Vom vereinbarten Preis. Wie viel, das weiß man noch nicht.

Dazu braucht es noch keinen Anwalt.

-- Editiert von Anami am 12.07.2019 10:22

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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