Fehler vom Notar? oder unser Fehler?

30. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
susi1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehler vom Notar? oder unser Fehler?

Hallo,

wir haben im Jan. 2003 unsere Wohnung verkauft. Zu dieser Wohnung gehört eine Stellplatz in einer Duplexgarage.
Am Notartermintag ist dem Käufer aufgefallen, das dieser Stellplatz nicht erwähnt worden ist. Wir sind befragt worden und haben auch gesagt, daß der Stellplatz dazugehört. Dieser Stellplatz wurde nun als Sondernutzungsrecht eingetragen.

Nun haben wir vom Finanzamt eine neue Rechnung erhalten für die Grunssteuer. Ich rufe da an, teile mit das die Wohnung verkauft worden ist, er erklärt mir, hier geht es nicht um die Wohung sondern um diese TG-Stellplatz, ??? tausenstel...von ..... und da stehn wir als Eigentümer drin.

So nun rufe ich den Notar an, der meinte, ja wir wollten doch damals lt. seinen Notizen die Garage nicht mitverkaufen. Häh???
Aber im Vertrag steht soch was von Sondernutzungsrecht, bla bla...
Tja Fazit, wir sollen nochmal zum Notar, einen Nachtrag machen, die Garage hat eine eigene Blatt Nr. und wir sollen uns mit dem Käufer über die Kosten nun einigen.

Sind wir nun wirklich Schuld?? Ich kenne mich nicht aus mit Wohnung/ Garage und Blatt nr. etc. Ich dachte dafür hat man einen Notar.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Exekutor
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 13x hilfreich)

Der Fall ist schon sehr eigenartig.
Wieso wurde der Stellplatz im Kaufvertrag als Sondernutzungsrecht bezeichnet, wenn es sich bei dem TG-Stellplatz tatsächlich um Sondereigentum handelt, das auf einem eigenen Grundbuchblatt eingetragen ist?
Ich nehme mal an, dass ein Vorgespräch stattgefunden hat und Ihr dort klipp und klar gesagt habt, was alles verkauft werden soll.
Es wäre dann die Pflicht des Notars gewesen, im Rahmen der Beurkundung die entsprechenden Grundbücher einzusehen, um aufzuklären wo der Vertragsgegenstand gebucht ist.
Wenn der TG-Stellplatz im Kaufvertrag als Sondernutzungsrecht erwähnt wurde, er tatsächlich aber als Sondereigentum auf einem anderen Blatt gebucht ist, halte ich es für pure Schlamperei des Notars!

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