- Bauleiter versendet vor Auftragsvergabe eine Baubeschreibung in der eindeutig steht, ein neuer WW-Kessel müsse für Solarnutzung nutzbar sein
- Handwerker erstellt Angebot in dem der Solar WW-Kessel nur als Option aufgeführt wurde
- Bauleiter vergibt (ohne gesonderte Vollmacht) den Auftrag gibt aber keinen Hinweis auf den Solar WW-Kessel. Bauherr geht davon aus, dass natürlich dieser eingebaut wird.
- Handwerker baut einen Kessel ohne Solarnutzbarkeit ein
- Bauleiter nimmt dies als i.O. ab, obwohl abweichend von Baubeschreibung
Problem: Handwerker und Bauleiter lehnen nun die Verantwortung für ihr Tun ab. Bauleiter sagt, Bauherr müsse sich an den Handwerker halten, da dieser ohne unterschriebenen Auftrag gearbeitet habe. Dieser lehnt jede Verantwortung per se ab.
Wer von beiden ist verantwortlich zu machen oder hat der Bauherr "mal wieder Pech" gehabt, weil er den falschen Leuten vertraut hat :-(
Vielen Dank für Antworten...
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Fehlerhafte Bauabnahme durch Bauleiter
2. März 2012
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Frage vom 2. März 2012 | 22:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fehlerhafte Bauabnahme durch Bauleiter
#1
Antwort vom 5. März 2012 | 09:16
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 5x hilfreich)
Davon ausgehend, dass der BL auf Basis eines Architektenvertrages tätig ist, hat er wohl die Verantwortung für die "Falschlieferung".
Der eingebaute WW-Speicher weicht zwar von der Baubeschreibung ab, ist aber ansonsten wohl voll funktionsfähig und somit nur als zu mindernde Leistung zu betrachten. Also ist das Problem über Geldausgleich zu lösen.
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