Fehlerhafte Installation und Inbetriebnahme Wärmepumpe

13. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
meier84
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)
Fehlerhafte Installation und Inbetriebnahme Wärmepumpe

Hallo,

es geht um einen möglichen Rechtsstreit zwischen mir und zwei Firmen.
Bei der Installation der Kühlmittelleitung (unterirdisch durch KG Rohr von außen nach innen) von Firma 1 drang unbemerkt Wasser in die Leitung.
Bei der Inbetriebnahme durch den Hersteller Firma 2 wurde dies wohl möglich nicht bemerkt oder ignoriert (der Boden war nass). Nach dem der Hersteller abgefahren ist trat eine Fehlermeldung auf.
Die Leitung wurde durch Firma 1 erneuert und bei Inbetriebnahme durch Firma 2 wurde Wasser in der Leitung bemerkt und die Inbetriebnahme abgebrochen.

Im Ergebnis soll nun die Außen und Inneneinheit der Wärmepumpe getauscht werden, da Wasser in den Wärmetauscher gelangt wurden sein kann.

Die Firmen schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu.
Hätte Firma 2 bei der ersten Inbetriebnahme das Wasser bemerkt , hätte sie nicht inbetriebgenommen und der Schaden hätte vermieden werden können. Richtig?

Wer ist für den Schaden haftbar?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35817 Beiträge, 6083x hilfreich)

Zitat (von meier84):
Wer ist für den Schaden haftbar?
Warum gab es 2 Firmen, die an der WP heruminstallierten?
Vermutlich werden das 1 und 2 untereinander ausmachen müssen, sofern die Beauftragung durch dich an eine Firma ging.
iaR haben diese Firmen Versicherungen, die uU eintreten.

Zitat (von meier84):
Die Firmen schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu.
Ja, häufig ist das so. Lass sie doch schieben.


:forum:

Eher wohl Handwerksrecht/Werkvertragsrecht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2104 Beiträge, 446x hilfreich)

Wer wurde von wem, womit beauftragt?
Warum diese Aufteilung?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127321 Beiträge, 40794x hilfreich)

Zitat (von meier84):
Hätte Firma 2 bei der ersten Inbetriebnahme das Wasser bemerkt , hätte sie nicht inbetriebgenommen und der Schaden hätte vermieden werden können. Richtig?

Das dürfte keine Frage für Juristen sein, sondern für in der Sache versierte Sachverständige.


Relevanter wären Antworten auf die Fragen
Zitat (von de Bakel):
Wer wurde von wem, womit beauftragt?
Warum diese Aufteilung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
meier84
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Firma 1 hat die Rohre gelegt und Firma 2 (der Hersteller der Wärmepumpe) nimmt diese in Betrieb.
Inbetriebnahme durch externe Firmen lässt der Hersteller nicht zu.

VG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2104 Beiträge, 446x hilfreich)

Nochmal:

Zitat (von de Bakel):
Wer wurde von wem, womit beauftragt?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
meier84
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Nochmal:

Zitat (von de Bakel):
Wer wurde von wem, womit beauftragt?


Beide Firmen wurden von MIR beauftragt.

VG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2104 Beiträge, 446x hilfreich)

Zitat (von meier84):
Wer ist für den Schaden haftbar?

Beide Firmen.
Firma 1 hätte verhindern müssen, dass da "unbemerkt" Wasser in die Leitungen kommt.
Firma 2 hätte die Vorleistung prüfen müssen, wie sie dies ja anscheinend beim 2. Versuch auch gemacht hat.

Wer wieviel? Fröhliches auswürfeln.
Als Vorschlag: 2/3 für Firma 1 und 1/3 für Firma 2

P.S.: Die Leistungen in der Art zu vergeben, mag etwas an den Kosten sparen. Da jetzt aber anscheinend beide Firmen mauern, dürfte eine Lösung in weiter Ferne sein.

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#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3937 Beiträge, 635x hilfreich)

Zitat (von meier84):
Inbetriebnahme durch externe Firmen lässt der Hersteller nicht zu.

So ist es.
Zitat (von meier84):
Beide Firmen wurden von MIR beauftragt.

Warum haben sie beide Firmen beauftragt?
Wir haben einen Heizungsbauer beauftragt, selbiger baute die neue Heizung ein und beauftragte sowohl die Solarfirma, die Firma für den Sockelbau als auch den Hersteller.
Für uns gibt es nur einen Ansprechpartner.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127321 Beiträge, 40794x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Da jetzt aber anscheinend beide Firmen mauern, dürfte eine Lösung in weiter Ferne sein.

Dafür sind jetzt Anwaltskosten und Kosten für ein Sachverständigengutachten im oberen 4stelligen Bereich in greifbarer Nähe.


Ich würde mir für den anstehenden Winter schon mal ein paar Elektroheizungen kaufen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
meier84
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Zitat (von meier84):
Beide Firmen wurden von MIR beauftragt.


Warum haben sie beide Firmen beauftragt?
Wir haben einen Heizungsbauer beauftragt, selbiger baute die neue Heizung ein und beauftragte sowohl die Solarfirma, die Firma für den Sockelbau als auch den Hersteller.
Für uns gibt es nur einen Ansprechpartner.


Weil der Hersteller es so verlangt! Gespart haben wir dabei ganz sicher nicht.
Man kauft die WP, welche vom Hersteller in Betrieb genommen wird, und lässt vorher die Leitungen von einem Installateur installieren.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3937 Beiträge, 635x hilfreich)

Zitat (von meier84):
Man kauft die WP, welche vom Hersteller in Betrieb genommen wird, und lässt vorher die Leitungen von einem Installateur installieren.

Wie bei uns, nur hat der Installateur die Herstellerfirma informiert.
Es ist eigentlich auch egal. Sie vergaben den Auftrag an Fachfirmen und diese müssen sich absprechen, wer zu zuerst was machen muss.
Zitat (von meier84):
Im Ergebnis soll nun die Außen und Inneneinheit der Wärmepumpe getauscht werden, da Wasser in den Wärmetauscher gelangt wurden sein kann.

Das müssen die Firmen untereinander klären. Und das werden sie auch, solange die Anlage nicht funktioniert, werden sie noch offene Beträge nicht überweisen.

-- Editiert von User am 14. Mai 2024 18:31

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127321 Beiträge, 40794x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
und diese müssen sich absprechen, wer zu zuerst was machen muss.

Zitat (von Loni12):
Das müssen die Firmen untereinander klären.

Dummerweise fehlt es dazu an jedweder Rechtsgrundlage - all das ist erst mal die Aufgabe des Bauherren.



Zitat (von Loni12):
Und das werden sie auch, solange die Anlage nicht funktioniert, werden sie noch offene Beträge nicht überweisen.

Solche Ratschläge aus dem Hausfrauenforum der Bäckerblume können für den Fragessteller am Ende sehr teuer werden.


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
de Bakel
Status:
Student
(2104 Beiträge, 446x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Solche Ratschläge aus dem Hausfrauenforum der Bäckerblume können für den Fragessteller am Ende sehr teuer werden.

Leider ja.
... aber die Hoffnung stirb zuletzt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3937 Beiträge, 635x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dummerweise fehlt es dazu an jedweder Rechtsgrundlage - all das ist erst mal die Aufgabe des Bauherren.

Bauherren sind in der Regel Laien, er kann einen Anwalt und Gutachter damit beauftragen.
Auf der anderen Seite, sind die meisten Firmen bemüht, so etwas zu klären, weil das schlechte Werbung bedeutet. Derzeit werden offenbar weniger Wärmepumpen bestellt.
Zitat (von Harry van Sell):
Solche Ratschläge aus dem Hausfrauenforum der Bäckerblume können für den Fragessteller am Ende sehr teuer werden.

Bäckerblume und Hausfrauenforen sind mir unbekannt, Du scheinst da offenbar zu lesen, weil Du immer wieder davon schreibst.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(773 Beiträge, 133x hilfreich)

Wer hat denn die im KG Rohr von der Firma 1 verlegten Leitungen an die Wärmepumpe angeschlossen?

Firma 1 oder Firma 2? Ich denke das macht einen deutlichen Unterschied.

Wenn 2 angeschlossen hat, hätte meiner Meinung nach 2 prüfen müssen, ob die Leitungen einwandfrei (sprich leer) sind.

Wenn 1 angeschlossen hat wirds definitiv komplexer. Dann musste sich 2 ja auf die ordnungsgemäßge Installation (und Prüfung ob Wasser in den Leitungen ist) verlassen können.

Und nebenbei: Wasser auf dem Boden oder im KG Rohr sollte nun keinerlei Auswirkungen auf die Wärmepumpen und den Kältemittelkreislauf haben. Die Kältemittelleitungen sind selbst dicht und auch druckfest... das KG Rohr dient nur zur Erleichterung der Wartung (und Verlegung) und ggfs. ein Schutz vor mechanischen Beschädigungen (durch Nager etc.).

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127321 Beiträge, 40794x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Auf der anderen Seite, sind die meisten Firmen bemüht, so etwas zu klären

Einfach mal mit dem Sachverhalt beschäftigen?
Direkt im Eingangsposting steht doch schon, das dieses hier eben nicht der Fall ist
Zitat (von meier84):
Die Firmen schieben sich gegenseitig den schwarzen Peter zu.




Zitat (von Loni12):
Bäckerblume und Hausfrauenforen sind mir unbekannt, Du scheinst da offenbar zu lesen, weil Du immer wieder davon schreibst.

Nö, aber meine Mutter liest da regelmäßig. Und da sie mir häufig davon erzählt, was da so steht kenne ich das.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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