Fehlerhafte Treppensanierung

12. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
Tom867
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Fehlerhafte Treppensanierung

Guten Tag,

wie sieht es mit der Haftung oder Garantie von Kleinunternehmen aus, wenn dieses Unternehmen inzwischen aufgelöst und Insolvenz angemeldet wurde?

Beispiel: Eine Treppensanierung wurde nicht fachmännisch durchgeführt. Anderthalb Jahre später muss alles wieder abgetragen und neu gemacht werden. Die Schadenhöhe beträgt etwa 1600 Euro.

Sollte ich dennoch versuchen mein Recht einzuklagen oder hat das gar keinen Sinn, weil nur noch weitere Kosten produziert werden würden und ich eh nicht an mein Geld komme?

Vielen Dank für die Unterstützung!

Gruß Thomas




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41098x hilfreich)

Zitat (von Tom867):
wie sieht es mit der Haftung oder Garantie von Kleinunternehmen aus, wenn dieses Unternehmen inzwischen aufgelöst und Insolvenz angemeldet wurde?

Da es in DE keine Kleinunternehmen gibt, mal als erstes die Frage in welchem Land das spielt?

In DE wäre es so, das die Haftung und die Garantie erstmal von den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen abhängen würde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39382 Beiträge, 6466x hilfreich)

Zitat (von Tom867):
wie sieht es mit der Haftung oder Garantie von Kleinunternehmen aus
Schlecht sieht es dann leider aus.
Ist aber keine baurechtliche Frage, sondern eine zum Vertrag/Werkvertrag/Handwerkerrecht.
Zitat (von Tom867):
Die Schadenhöhe beträgt etwa 1600 Euro.
Das hält sich zum Glück in Grenzen.

Du solltest abwägen, ob du dich in die Reihe der Gläubiger einreihst.
ODER
von einem Fachunternehmen den Schaden zeitnah sanieren lässt. Denn besser wirds nicht.

Bitte nicht, ohne einen ordentlichen und korrekten Werkvertrag mit diesem Unternehmen zu schließen.

Viel Glück!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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