Guten Tag,
wie sieht es mit der Haftung oder Garantie von Kleinunternehmen aus, wenn dieses Unternehmen inzwischen aufgelöst und Insolvenz angemeldet wurde?
Beispiel: Eine Treppensanierung wurde nicht fachmännisch durchgeführt. Anderthalb Jahre später muss alles wieder abgetragen und neu gemacht werden. Die Schadenhöhe beträgt etwa 1600 Euro.
Sollte ich dennoch versuchen mein Recht einzuklagen oder hat das gar keinen Sinn, weil nur noch weitere Kosten produziert werden würden und ich eh nicht an mein Geld komme?
Vielen Dank für die Unterstützung!
Gruß Thomas
Fehlerhafte Treppensanierung
12. August 2021
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Frage vom 12. August 2021 | 11:48
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 1x hilfreich)
Fehlerhafte Treppensanierung
#1
Antwort vom 12. August 2021 | 12:02
Von
Status: Unbeschreiblich (128653 Beiträge, 41098x hilfreich)
Zitat :wie sieht es mit der Haftung oder Garantie von Kleinunternehmen aus, wenn dieses Unternehmen inzwischen aufgelöst und Insolvenz angemeldet wurde?
Da es in DE keine Kleinunternehmen gibt, mal als erstes die Frage in welchem Land das spielt?
In DE wäre es so, das die Haftung und die Garantie erstmal von den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen abhängen würde.
#2
Antwort vom 12. August 2021 | 12:11
Von
Status: Unbeschreiblich (39382 Beiträge, 6466x hilfreich)
Schlecht sieht es dann leider aus.Zitat :wie sieht es mit der Haftung oder Garantie von Kleinunternehmen aus
Ist aber keine baurechtliche Frage, sondern eine zum Vertrag/Werkvertrag/Handwerkerrecht.
Das hält sich zum Glück in Grenzen.Zitat :Die Schadenhöhe beträgt etwa 1600 Euro.
Du solltest abwägen, ob du dich in die Reihe der Gläubiger einreihst.
ODER
von einem Fachunternehmen den Schaden zeitnah sanieren lässt. Denn besser wirds nicht.
Bitte nicht, ohne einen ordentlichen und korrekten Werkvertrag mit diesem Unternehmen zu schließen.
Viel Glück!
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