Fenster/ Sondereigentum?Gemeinschaftseigentum?Instandhaltung?

27. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Christian Busch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fenster/ Sondereigentum?Gemeinschaftseigentum?Instandhaltung?

In unserer Teilungserklärung ist festgelegt, das die Fenster zum Sondereigentum gehören und zusätzlich ist noch geregelt, das diese Fenster von den jeweiligen Eigentümern ganz zu unterhalten und auch instandzuhalten sind.
Nun ist mir mittlerweile klar (diverse Gerischtsurteile) das Fenster zum Gemeinschafteigentum zu zählen sind, und der Hinweis auf Sondereigentum in der TE nichtig ist.

Können trotzdem die jeweiligen "Nutzer" dieser Fenster zum Unterhalt bzw. Instandsetztung herangezogen werden(Anstreichaktionen mal ausgenommen, hier sagt unsere TE klar das dies Sache der Gemeinschaft ist), wenn dies in der TE so festgeschrieben steht, oder wird mit der Erklärung der Fenster zum Gemeinschafteigentum automatisch auch die Gemeinschaft mit den dann anfallenden Kosten belastet.

Wer hat hier Erfahrung oder kennt hier auch Gerichtsurteile.
Schon jetzt vielen Dank.

Christian

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-76
Status:
Schüler
(266 Beiträge, 134x hilfreich)

Worum geht es den konkret ?

Sollen die Fenster geputzt werden?
Sollen die Fenster gestrichen werden?
Sollen die Fenster erneuert/ausgetauscht werden?

Ansonsten gilt die TE, solange nichts anderes gilt.

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#2
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)


Ich sehe das so : Normalerweise ist es so, das Fenster zur``Ausenhaut`` gehören, und somit gemeinschatseigentum ist, was rep. und erneuerungen von ausen angeht, d.h :
1. Putzen müsstest du sie
2. Streichen musst du sie, von innen, von aussen ist es sache der Gemeinschaft
3.der Austausch ist ebenfalls sache der Gemeinschaft, ( darfst du selber gar nicht ohne Genehmigung der anderen)

Da das aber was recht merkwürdig klingt, dein Sondereigentum ist, bist du voll für die Fenster verantwortlich und mußt diese auch mit allen kosten die sich dahinter verbergen instandhalten, was aber nicht heißt das du die Fenster einfach entfernen kannst um durch neue ( evtl. ) Schalldichte, oder Kunststofffenster u.s.w ersetzen kannst dafür brauchst du wiederum die Gehnemigung der anderen miteigentümer.
Fazit: Du bist für dein Sondereigentum allein verantwortlich, darfst die Sache aber nicht ohne zustimmung verändern, oder erneuern, ( auch die Farbe von Aussen mußt dafst du nicht verändern, beim streichen muß diese Identisch sein mit der vorigen oder mit den anderen.)


-----------------
"Scheitern, nochmal Scheitern, besser Scheitern"

-- Editiert von Popey am 27.08.2004 17:25:33

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