Guten Tag,
wir haben in unserer Straße ein Haus gekauft. Dieses befindet sich mit ungefähr 10m Abstand zu unserem anderen Haus.
Im ersten Stock ist auf der Südseite ein Fenster im zweiten Stock nicht. Da soll nun ein Fenster hin.
Jemand, der die aktuellen Fenster ersetzt meinte, dass das ohne Probleme möglich wäre. Ich bräuchte nur die Erlaubnis des Nachbarn. Also unser eigenes Erlaubnis, da das Fenster nur unserem eigenen Haus gegenübersteht.
Anscheinend sei da auch mal ein Fenster gewesen meinte er.
Ich habe mir den Grundrissplan angesehen und sehe dort tatsächlich eine fensterähnliche Aussparung. Foto angehängt. https://i.postimg.cc/3hPsMNyf/A4-E876-AA-4-CA2-48-BF-AFEE-B852-AD33-B56-E.jpg?dl=1
Womit müssen wir realistisch gesehen rechnen, wenn wir dort ein Fenster ohne Genehmigung platzieren?
Fenster bauen ohne Genehmigung
Verbaut?
Verbaut?
ZitatWomit müssen wir realistisch gesehen rechnen, wenn wir dort ein Fenster ohne Genehmigung platzieren? :
Mit Bußgeld, Rückbauverfügung und das im Falle des Falles die Feuerversicherung nichts zahlt.
Zitat:ZitatWomit müssen wir realistisch gesehen rechnen, wenn wir dort ein Fenster ohne Genehmigung platzieren? :
Mit Bußgeld, Rückbauverfügung und das im Falle des Falles die Feuerversicherung nichts zahlt.
Welche Höhe hat so ein Bußgeld erfahrungsweise?
Und was hat es mit dem Grundrissplan auf sich?
Das Dach ist auch orange gezeichnet.
Ich vermute, dass alles was orange gezeichnet wurde neu ist und genehmigt wurde. So auch das Fenster. Entweder hat man das Fenster damals doch nicht gebaut oder zugemauert. Dann hätte das Fenster ja bereits eine Genehmigung.
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Das fragt man am besten den Hausverkäufer.ZitatUnd was hat es mit dem Grundrissplan auf sich? :
Wenn ich mir die Zeichnung ansehe handelt es sich nicht um ein Fenster. Ich gehe mal davon aus, dass hier ggf. mal Glasbausteine verbaut wurden. Diese gelten aber nicht als Fenster.
Neben der Frage, ob eine Genehmigung benötigt wird oder nicht besteht auch die Frage, wie ein neues Fenster statisch berücksichtigt werden kann. Einfach so loch rein sägen oder schlagen ist definitiv nicht empfehlenswert.
Zitatdas im Falle des Falles die Feuerversicherung nichts zahlt. :
ZitatEntweder hat man das Fenster damals doch nicht gebaut oder zugemauert. :
Jo. Das könnte tatsächlich eine Brandschutzwand sein.
Der Grundrissausschnitt zeigt rechts anschließend noch weitere rote Markierungen. Was bedeuten die? Offensichtlich keine Fenster...
Und die Markierung, die du mit dem Pfeil zeigst, war kein Fenster. Wie Fenster im Grundriss dargestellt werden, siehst du an der linken Seite.
ZitatIm ersten Stock ist auf der Südseite ein Fenster im zweiten Stock nicht. Da soll nun ein Fenster hin. :
Vielleicht noch einmal ergänzend zu den Bemerkungen, dass es sich um eine Brandmauer handeln könnte. In diesem Fall wäre zu hinterfragen, ob das Fenster im ersten Stock überhaupt rechtmäßig gebaut wurde. Im Falle einer Brandmauer wäre dieses definitiv unzulässig, es sei denn es handelt sich um eine speziell feuerhemmende Verglasung.
Interessant, woher die ganzen Informationen gekommen sind, die jetzt zu Spekulationen Anlass geben
In den Landesbauordnungen ist geregelt, welche Baumaßnahmen verfahrens- bzw. genehmigungsfrei sind.
Deshalb zunächst die Frage, welches Bundesland?
Danach kommt die Frage nach örtlichen Baurecht (B-Plan, Ortgestaltungssatzung o.ä.).
Dann wäre natürlich noch zu prüfen ob der Herstellung der Öffnung aus brandschutztechnischen und/oder nachbarschaftsrechtlichen Gründen etwas entgegen steht.
... und frühestens jetzt könnte man fundiert antworten.
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