Hallo zusammen!
Zur Sache:
Mein Elternhaus hat hinter der Garage, die an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn steht, eine kleine Werkstatt angebaut(alles seit 1979).Diese hat ein Fenster das zum Nachbarn geht.
Direkt vor dieses einzige Fenster hat der Nachbar jetzt, mir Abstand von 35-40cm einen Schuppen zur Aufbewahrung seines Brennholzes gebaut.
Nachgefragt wurde nicht, das Verhältniss liegt seit über 10 Jahren auf Eis.
Die Werkstatt die mein Vater immer gern benutzt hat, hat jetzt schon etwas recht beklemmendes,dunkel ist sie jetzt ohnehin.
Meine Frage-daf das so sein?
Das Haus steht in Oberbayern.
Danke im Voraus!
Fenster einfach zugebaut
Verbaut?
Verbaut?
Am Besten du gehst zum Buordnungsamt und erkundigst dich da.
Bei der Nutzung der Abstandsflächen hat sich was geändert.
Auskunft ist dort kostenlos, und du hast dann Sicherheit.
Wieso durfte damals Dein Vater an direkter Grenzwand zum Nachbar Fenster einbauen ?
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Der Einbau eines Fensters in einer Grenzwand ist nur mit Zustimmung des Nachbarn und der Eintragung einer Baulast für dessen Grundstück zulässig.
Das gibt der Sache natürlich eine Wendung.
D.h das Fenster hätte vor 30 Jahren gar nicht eingebaut werden dürfen?
Es kam nie eine Beschwerde,also scheint das alles so gepasst zu haben(mit Einverständnis des Nachbarn).
Zudem schätze ich dürfte das mit dem Fenster inzwischen verjährt sein oder?
Wenn Dein Vater direkt an der Grenze Garage bauen darf, dann darf der Nachbar automatisch auch.
Also darf er Dein Vater`s Fenster sowieso zubauen.
In solchem Fall spielt "Gewöhnheitsrecht"
o. ä. keine Rolle mehr.
Falls eine Baulast eingetragen ist, hat diese auch nach 30 jahren noch Gültigkeit.
Bei der Stadt gibt es Baulastenverzeichnis, dort stehts drin.
@icecycle, das Stimmt, allerdings darf der Nachbar sein Gemäuer nur direkt auf die Grenze bauen, oder 3 Meter entfernt. Er darf nicht 45 cm von der Grenze bauen.
Hallo,
so wie es früher üblich war, hat jeder dies und das gebaut oder aufgestellt. Da gibt es keine Baugenehmigung, keine Statik, keine Einmessung vom Katasteramt = Lageplan.
Empfehlenswerter Weise keinen Zauber machen. Geht wahrscheinlich sehr tief ins eigene Fleisch. Sollte die kleine Werkstatt aber korrekt erstellt sein, dann gibt es eine Baulast. Ich persönlich glaube das aber nicht. Somit hat der Nachbar bereits seit 1979 stillschweigend geduldet.
In aller Regel war das früher im Sinne der von mir geäußerten Vermutung. Hier muss zunächst die grundlegende *Wahrheit* her !!
MfG
-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
@ commodore, Entschuldigung, aber välliger Blödsinn was du erzählst, nur zur Erinnerung 1979 war nicht vor dem Krieg.
Auch 79 gab es B-Pläne und auch Lagepläne dazu. Auch mussten Baugenehmigungen erteilt werden. Auch Statiker wurden erstellt.
Ich weiß nicht wo du wohnst, aber hier in Deutschland war und ist das so.
Wenn du die Schuppen und Abstellhütten meinst, muss ich dir Recht geben.
Aber oft sind diese Hütten bis zu einer best. Grüße genehmigungsfrei.
Wenn Wahlfisch zur Behörde geht und sich unverbindlich informiert wird noch lange keine Lawine losgetreten.
Ich glaub das Ganze war und ist eine Frage des Nachbarschaftsverhältniss.
Die Brennholzhütte hätte ohne irgendein Problem auch 2m weiter links gebaut werden können.Absichtlich vor ein Fenster zu bauen spricht denke ich für sich.
Selbst wenn er könnte würde mein Vater wohl ohnehin keinen Rückbau verlangen,da ist er viel zu gutmütig.
Mir ging es eigentlich nur darum ob es erlaubt ist jemandem schlichtweg das Tageslicht mutwillig zu verdunkeln.Scheint aber wohl theoretisch möglich.
@Gast
Entweder gibt es hier eine Baugenehmigung, dann gibt es auch eine Baulast.
Oder es gibt keine Baugenehmigung, dann wäre u.U. der gesamte Werkstattanbau illegal.
Derartige Gesetzesverstöße kommen sogar heute noch vor und waren 1979 gar nicht so selten. Es wurde ja auch nie kontrolliert. Ich halte es schon für eine sehr naive Vorstellung, zu glauben, dass derartige gesetzesverstöße in Deutschland nach dem Krieg gar nicht oder nur in seltenen Ausnahmefällen vorgekommen sind.
Mit einer Frage beim Bauamt kann man dann sehr wohl eine Kontrolle provozieren, mit der man sich dann u.U. ins eingene Fleisch schneidet.
Der Antwort von Commodore stimme ich zwar in vollem Umfang zu.
@ hh, kannst du nicht richtig lesen?
ich habe nicht geschrieben, dass es keine Gesetzesverstöße gab, sondern nur, dass ich gegen die Meinung von commodore bin, der behauptet, dass es, ich zitiere: *so wie es früher üblich war, hat jeder dies und das gebaut oder aufgestellt. Da gibt es keine Baugenehmigung, keine Statik, keine Einmessung vom Katasteramt = Lageplan.*
und das ist in meinen Augen immer noch völliger Blödsinn.
Und was sind das, auch von dir, für Behauptungen wie: Zitat: ...es wurde ja auch nie kontrolliert...
Ich rege mich auf über so unkompetente Äusserungen?
Und mit keinem Wort erwähnte ich, dass es keine Gesetzesvertöße gab!
Lesen ist nicht einfach, selbst für einen Tao.
Tao heisst in einigen Sprachen Schildkröte, aber, dass soll nicht wertend sein sondern informativ. Sonst versteht mich wieder jemand falsch.
TAO = Schildkröte
welche Sprache ist es ?
In chinesischer/japanischer
koreanischer Sprache
bedeutet Tao = der Weg, im
übertragenen Sinne das Ziel.
Zurück zu Fenster.
Besser ist ein endgültige
Lösung zu finden.
Vielleicht durch Lichtkuppel/Fenster/
Öffnung am Dach oder Glas
-tür.
Und jetzt?
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