Darf man ein Fenster in die Garage bauen?
Es geht um eine an ein EFH angebaute grenzständige Garage im 3 m Streifen. Die Garage steht also auf der Grenze und ist 3 m breit. Das Fenster wäre auf der Grundstücksgrenze.
Der Nachbar möchte dies nicht aber an der Stelle darf er gar nichts bauen, weil sein Baufenster woanders ist. Also blockiert man nicht. Und eine Brandwand ist es ja auch nicht (In eine Brandwand darf man keine Fenster bauen, da Gebäudeabschlusswand) Aber die Garage ist ja keine Gebäudeabschlusswand
Fenster in Garage zum Nachbarn
7. Januar 2025
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Frage vom 7. Januar 2025 | 10:14
Von
Status: Beginner (123 Beiträge, 7x hilfreich)
Fenster in Garage zum Nachbarn
#1
Antwort vom 7. Januar 2025 | 12:25
Von
Status: Schüler (294 Beiträge, 129x hilfreich)
Nein, jedenfalls nicht so, wie im Sachverhalt beabsichtigt.Zitat :Darf man ein Fenster in die Garage bauen?
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun (§23 Abs. 5 BauNVO), es sei denn, der Bebauungsplan schließt das ausdrücklich aus.Zitat :aber an der Stelle darf er gar nichts bauen, weil sein Baufenster woanders ist.
Die Garage ist keine Gebäudeabschlusswand aber zur Grenze hin benötigt sie eine.Zitat :Aber die Garage ist ja keine Gebäudeabschlusswand
#2
Antwort vom 7. Januar 2025 | 12:49
Von
Status: Legende (18126 Beiträge, 6065x hilfreich)
Der Nachbar hat ein Fensterabwehrrecht.Zitat :Darf man ein Fenster in die Garage bauen?
https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/fenster-und-lichtrecht-3-das-fensterrecht_idesk_PI17574_HI884400.html#:~:text=Das%20Fensterrecht%20bezieht%20sich%20als,Einwirkungen%20auf%20das%20Nachbargrundst%C3%BCck%20erm%C3%B6glichen.
-- Editiert von User am 7. Januar 2025 12:50
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