Fenster mit Überdachung zugebaut

23. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Bio Charly
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fenster mit Überdachung zugebaut

Hallo Community,
ich habe eine Frage und leider keine Antwort.
Folgender Sachverhalt liegt vor. Ich habe ein Haus geerbt, indem ein Fenster zum Nachbarn besteht. Bauplan von 1968 liegt vor, wo dieses Fenster genehmigt wurde. Das Nachbargrundstück wurde verkauft und mit dem neuen Nachbarn habe ich nur Stress. Erst wurde es mit einem Riesen Blumen Spalier zugestellt, dann mit Folie verhangen. Beides wurde nach einem Schreiben entfernt. Nun wurde ein riesiges Vordach ca. 50cm von der Hauswand errichtet, so dass ich selbst am Tag Licht einschalten muss, da kaum Licht durchscheint.
Darf mein Nachbar das überhaupt?
Wie muss ich nun vorgehen?
Für eine Antwort bedanke ich mich im Voraus.
Dieter

Verbaut?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Das können wir hier nicht wissen. Es gibt da lokal erhebliche Unterschiede. Ich erinnere mich noch an das "Dormagener Fensterrecht." Das wäre mit dem Bauamt zu klären, die sollten die lokalen Gepflogenheiten kennen.

wirdwerden

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39810x hilfreich)

Ja, da müsste man tatsächlich mal schauen was für die Grundstücke gilt.
Einträge im Grundbuch, Baulastenverzeichnis, etc.



Es ist nicht unüblich, das grenznahe Wände die zu den Nachbarn gerichtet sind aus Brandschutzgründen gar keine Fenster enthalten dürfen, mit etwas Pech kann es passieren das das Fenster weg muss ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Ansonsten müsste man wissen, in welchem Bundesland das spielt - Baurecht ist Landesrecht.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
Bio Charly
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnellen Antworten. Das Bundesland ist Rheinland-Pfalz..
Wieso sollte das Fenster weg? Es wurde doch bereits 1968 genehmigt. Original Bauplan liegt mir vor.
Nach Aussage vom Kataster Amt wäre Grenz Bebauung auf der rechten Seite üblich. Das Fenster dürfte nicht zu gebaut werden, da es die linke Seite des Nachbar Grundstücks wäre. Ich verstehe nun überhaupt nichts mehr

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

Zitat (von Bio Charly):
Darf mein Nachbar das überhaupt? Wie muss ich nun vorgehen?

1. Wegen des Vordaches: Du könntest beim Bauamt nachfragen, ob der Nachbar auch (alles mögliche) bis an die Grundstückgrenze bauen darf. Hier eben so ein Vordach. Was soll dieses Vordach denn überdachen? Hat der Nachbar dort einen Eingang?
2. Dein Fenster: Ich meine, das darf dort bleiben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Nach Aussage vom Kataster Amt wäre Grenz Bebauung auf der rechten Seite üblich. Das Fenster dürfte nicht zu gebaut werden, da es die linke Seite des Nachbar Grundstücks wäre. Ich verstehe nun überhaupt nichts mehr

Dann scheint es einen örtlichen Bebauungsplan zu geben, den hier niemand kennt.
Denn gesetzlicher Normalfall ist: Entweder müssen beide Abstand von der Grenze halten oder es dürfen beide bis an die Grenze bauen.
Nach der Landesbauordnung RLP müssen Vordächer mindestens 2 m von der Grundstücksgrenze entfernt sein - wenn es keine anderslautenden örtlichen Regelungen gibt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Boba12
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich würde das auch mit dem Bauamt besprechen. Aber am besten ist immer noch sich mit den Nachbarn auszusprechen. Man lebt schließlich direkt nebeneinander und da ist es wirklich nicht schön den anderen als Feind zu haben. Vielleicht ist da der Weg des direkten Gesprächs der beste.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Bio Charly):
Ich habe ein Haus geerbt, indem ein Fenster zum Nachbarn besteht. Bauplan von 1968 liegt vor, wo dieses Fenster genehmigt wurde. Das Nachbargrundstück wurde verkauft und mit dem neuen Nachbarn habe ich nur Stress. Erst wurde es mit einem Riesen Blumen Spalier zugestellt, dann mit Folie verhangen. Beides wurde nach einem Schreiben entfernt. Nun wurde ein riesiges Vordach ca. 50cm von der Hauswand errichtet, so dass ich selbst am Tag Licht einschalten muss, da kaum Licht durchscheint.

Es gibt im Nachbarschaftsrecht des jeweiligen Bundeslandes und im Bebauungsplan klare Regeln, wie dicht was an die Grundstücksgrenze gebaut oder gepflanzt werden darf.
Das muss man als erstes mal prüfen.
Zitat:
Darf mein Nachbar das überhaupt?

Das kann hier niemand beantworten, weil niemand die konkreten Vorschriften im konkreten Einzelfall kennen kann.
Zitat:
Wie muss ich nun vorgehen?

Mit Hilfe eines Rechtsanwaltes prüfen, was der Nachbar bis wo hin errichten darf und was nicht. Vorher kann man auch mal das zuständige Bauamt fragen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Bio Charly):
Was soll dieses Vordach denn überdachen?

Fenster des Nachbarn. Die Wand des Nachbarn. Blumenbeete des Nachbarn...

Ein 50cm tiefes Vordach ist nicht "riesig", das ist ein völlig normaler Dachüberstand.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32112 Beiträge, 5649x hilfreich)

@eh1960
Bitte schau mal, wem du da welches Zitat unterjubelst.

Zitat (von Bio Charly):
Nun wurde ein riesiges Vordach ca. 50cm von der Hauswand errichtet,

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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