Im Jahre 2011 mußte ich nach einem Hausbrand fast alles neu aufbauen lassen, u.a. auch neue Fenster. Der Gesamtpreis der Fenster inkl. Einbau betrug ca. 6000,-€! Von diesem Betrag habe ich 5000,-€ auch bezahlt, die restlichen 1000,-€ habe ich einbehalten, da es an den Fenstern Mängel gab (diese sind immer im Rahmen nass (nicht feucht!)sobald Regen draufsteht). Das hat der Handwerker auch akzeptiert! Da er selbst den Mangel nicht fand, beauftragte der Handwerker die Herstellerfirma sich der Sache anzunehmen, was diese dann in sofern taten als das sie sich die Sache anschauten nicht weiter wußten und sich weder bei mir noch bei dem Handwerker meldeten. So gingen nun die Jahre ins Land, bis..... ja bis letzter Woche(also ende Jan.2014!!). Da kam doch tatsächlich mein Handwerker vorbei und meinte ich hätte ja noch 1000,-€ zu bezahlen, ich bemängelte das die Mängel ja immer noch nicht beseitigt sind. Er sagte das er von der Herstellerfirma nichts mehr gehört habe und davon ausgegangen ist das die Mängel behoben wurden. Nun möchte er die Mängel beheben und sein Geld sehen!!!
Meine Frage: Kann er jetzt nach über 2 Jahren noch kommen und die Mängel beseitigen wollen? Denn zwischenzeitlich habe ich mir bereits darüber Gedanken gemacht wie ich den Fehler beheben kann und wollte das im Sommer auch so durchführen. Und wie sieht es mit meiner Restschuld aus, soweit ich weiß muß ich die Rechnung nach 2 Jahren doch nicht mehr bezahlen, oder?
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Fensterbauer möchte nach über 2 Jahren nachbessern
Verbaut?
Verbaut?
Fo. aus 2011 sind erst am 31.12.2014
verjährt!
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@hamburger-1910
Ok! Stimmt, mein Fehler!
Aber wie schaut das nun mit der Nachbesserung aus? Kann er einfach nachbessern in den 3 Jahren wann er möchte? Ich sehe es einfach nicht ein, das ich den Mangel habe, sich niemand drum kümmert, ich ständig nach jedem Regen die Fensterrahmen trocknen muß, und jetzt wo er sein Geld haben möchte, oder jetzt mal Zeit hat, nachbessern möchte. Kann er denn tatsächlich innerhalb dieser 3 Jahre nachbessern wann er möchte um letztendlich sein Geld zubekommen?
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ja, kann er. Du hättest ihm eine Frist setzen müssen und ggf. Minderung erklären müssen. Das hast Du nicht gemacht, deshalb darf er nochmal nachbessern.
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