Hallo !
Ich habe ein Haus gekauft, und der Vorbesitzer schraubt nach der der Besichtigung trotzdem weiterhin zahlreiche Dinge ab, wie z.B. Beschläge aus dem Badezimmer, WC, Gartenhaus etc.
Auch sämtliche Leuchten u. Spiegel wurden von ihm entfernt.
Gibt es nicht eine Regelung, in der steht das alles was mit dem Haus fest verbunden ist nicht vom Vorbesitzer mitgenommen werden darf nach Besichtigung u. anschließenden Kauf des Hauses, und was zählt alles dazu ?
Vielen Dank im Voraus !
Mit freundlichen Grüßen,
CC
Fest mit dem Haus verbunden - Was gehört alles dazu ?
31. März 2005
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Frage vom 31. März 2005 | 07:20
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 18x hilfreich)
Fest mit dem Haus verbunden - Was gehört alles dazu ?
Verbaut?
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#1
Antwort vom 31. März 2005 | 13:04
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2937x hilfreich)
Lampen gehören zur Einrichtung, die darf er also entfernen.
Armaturen, WC, Badewanne, türen usw. natürlich nicht.
Das Gartenhaus - stand das im Kaufvertrag? Wenn nicht, darf er es entfernen.
Auf jeden Fall würde ich den Notar informieren, dass er die Kaufsumme nicht auszahlt, denn hinterher das Geld wieder zu bekommen, ist schwer.
Der Notar kann vielleicht auch weiterhelfen, und den Verkäufer auf seine Pflichten (was zum Haus gehört) hinweisen.
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