Feuchte Wand in Eigentumswohnung

3. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
AndreKrueger
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Feuchte Wand in Eigentumswohnung

Hallo, eine Frage.
Seit über 20 Jahren ist jemand Besitzer einer Eigentumswohnung in der 9.Etage eines Hochhauses. Vor ein paar Jahren tauchten an der Innenwand seines Wohnzimmer kleinere Feuchtigkeitsflecken auf, die über die Jahre größer wurden.
Mittlerweile ist die ganze Wand nass, Handfeucht nach Regen, teilweise bilden sich kleinere Wasserpfützen auf dem Boden. Nach Messungen von Gutachtern, die von der Hausverwaltung geschickt wurden, ist die ganze Wand nass. Die Fensterbank wölbt sich, der Heizkörper rostet und das Fenster auf dieser einen Seite hat sich verzogen. Ein beheizen des Raumes im Winter ist schwierig. Die Temperatur geht nicht mehr über 20 Grad wenn es kälter ist.
Es wurde festgestellt, dass an der Außenfassade in diesem Bereich die Fugen des Klinkers defekt sind und schon „Pfusch am Bau“ stattgefunden hatte.
Auf einer Eigentümerversammlung wurde beschlossen das mit einem Gerüst der gesamte Außenbereich an diesem Gebäude renoviert wird. Es steht auch fest, dass der Eigentümer keine Schuld hat, durch z.B. falsches lüften usw.

Der Eigentümer sprach nun nochmals mit dem Verwalter. Dieser sagte das die Arbeiten im Spätsommer gemacht werden sollen, damit erstmal alles austrocknet. Dieses scheint verständlich. Die Innenwand des der Wohnung muss komplett Renoviert werden, Putz runter, neu isolieren, eventuell neues Fenster und Heizung.
Der Verwalter teilte mit, dass dieses eigentlich der Eigentümer selber bezahlen muss, da der Schaden sich aber schon über einige Jahre zieht, man mit dem Bauausschuss sprechen will, dass die Gemeinschaft das übernimmt.
Nun die eigentlichen Fragen.
Stimmt das, dass der Eigentümer das selbst tragen muss? Er kann doch nichts dafür das die Außenwand defekt ist? Ist die innere Beschädigung nicht ein Folgeschaden durch den Mangel an der Fassade ?
Was ist mit dem beschädigten Laminatboden, der sich im Wandanschlussbereich wölbt und and den Fugen auseinander geht?
Was ist, wenn man den Innenbereich „nur“ streichen will, welches bei weitem NICHT ausreicht um wiederholtes eindringen zu verhindern?
Was sollte der Eigentümer nun unternehmen? Wäre dieses auch ein Fall für die Haftpflichtversicherung?
Für eine Antwort….oder mehrere, zu diesem Thema würde ich mich freuen

Vielen Dank

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Hier ist ein Problem: der Schaden am Sondereigentum wurde durch nicht fachgerechte Arbeiten im Ursprung am Gemeinschaftseigentum ausgelöst.
Wer trägt jetzt welche Kosten:
Die Sanierung der Außenwand auf jeden Fall die Gemeinschaft durch die Instandsetzungsrücklage, evtl. Sonderumlage.
Die Schädigung des Sondereigentums - tja, höchstwahrscheinlich auch die Gemeinschaft aus der Instandsetzungsrücklage, evtl. Sonderumlage (also indirekt auch du).
Hier könnte es aber Auseinandersetzungen geben, bis zu welchem Bereich - nur die Innenwand, auch den Bodenbelag?
Ihr solltet dies durch Eigentümerbeschluss klären gegen den du dann ggf. gerichtlich angehen müßtest.
Hier stellt sich eine Problematik, die nicht einfach so zu beantworten ist und sicher auch vom Richter abhängig ist.
Um einen langjährigen und kostenintensiven REchtsstreit zu vermeiden, sollten die Parteien WEG-Gemeinschaft : betroffener Eigentümer aufeinander zugehen.
Das Geld, das ihr durch nicht geführte Rechtsstreitigkeiten spart, kann man in die Sanierung der geschädigten Sondereigentümerbereiche stecken. Haben alle mehr von;)

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#2
 Von 
AndreKrueger
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ja, auf die Aussage...."na da werde ich mal wohl einen Anwalt einschalten" kam gleich vom Verwalter, "um Gottes Willen" das werden wir alles noch besprechen und eine Lösung finden. Diese Lösung darf sich aber NICHT mehr über einen Winter hinziehen. Nochmals DANKE....

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Das wäre mit in diesem Fall auch das Wichtigste, dass nun im Sommer endlich das Problem gelöst wird. Meine Freundin hat genau das gleiche Problem, es zieht sich aber über 4 Stockwerke. Die Heizkosten waren bisher schon deshalb irre hoch. Sie wird das ganze Bad neu machen lassen müssen, aber den größten Teil der Kosten trägt die Gemeinschaft.

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"Chylla"

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