Feuchtigkeit in gekaufter Wohnung

26. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Toamek
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Feuchtigkeit in gekaufter Wohnung

Hallo,

habe vor einem Jahr eine Wohnung gekauft, in der mal Feuchtigkeit gewesen ist (nach Angaben des Verkäufers war dafür eine defekte Kastenrinne oben am Haus verantwortlich).

Die Behebung des Schadens wurde daraufhin aus der Reparaturrücklage finanziert.

Nun tritt an der gleichen Stelle wieder Feuchtigkeit und Schimmelbildung auf (die Kastenrinne ist in Ordnung).

Habe ich nun eventuelle Ansprüche dem Verkäufer gegenüber?

mfg, Thomas

Verbaut?

Verbaut?

Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Baurecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Der Verkäufer hat hier ja nichts verschwiegen, oder?

Gibt es einen Verwalter? Den mal fragen, was da genau gemacht wurde und welche Firma den Schaden behoben hat. Vielleicht mal mit der Firma in Verbindung setzen. Es könnte theoretisch sein, dass es mehrere Ursachen hätte geben können, aber die kostengünstigere Variante genommen wurde, in der Hoffnung, dass es dann gut wäre...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Einen Anspruch gegen den Verkäufer hast du nicht, denn der hat ja nichts verschwiegen. Auch hat die Gemeinschaft den Schaden behoben.
Gab es ein Gutachten, dass feststellte, ob die Feuchtigkeit durch diese Rinne kam?
Es kann nämlich sein, dass die Ursache eine ganz andere war.
Wende dich an den Verwalter, denn natürlich hast du immer noch den Anspruch an die Gemeinschaft, dass der Schaden behoben wird, der dein Sondereigentum schädigt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.299 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen