Hallo,
habe vor einem Jahr eine Wohnung gekauft, in der mal Feuchtigkeit gewesen ist (nach Angaben des Verkäufers war dafür eine defekte Kastenrinne oben am Haus verantwortlich).
Die Behebung des Schadens wurde daraufhin aus der Reparaturrücklage finanziert.
Nun tritt an der gleichen Stelle wieder Feuchtigkeit und Schimmelbildung auf (die Kastenrinne ist in Ordnung).
Habe ich nun eventuelle Ansprüche dem Verkäufer gegenüber?
mfg, Thomas
Feuchtigkeit in gekaufter Wohnung
Verbaut?
Verbaut?
Der Verkäufer hat hier ja nichts verschwiegen, oder?
Gibt es einen Verwalter? Den mal fragen, was da genau gemacht wurde und welche Firma den Schaden behoben hat. Vielleicht mal mit der Firma in Verbindung setzen. Es könnte theoretisch sein, dass es mehrere Ursachen hätte geben können, aber die kostengünstigere Variante genommen wurde, in der Hoffnung, dass es dann gut wäre...
Einen Anspruch gegen den Verkäufer hast du nicht, denn der hat ja nichts verschwiegen. Auch hat die Gemeinschaft den Schaden behoben.
Gab es ein Gutachten, dass feststellte, ob die Feuchtigkeit durch diese Rinne kam?
Es kann nämlich sein, dass die Ursache eine ganz andere war.
Wende dich an den Verwalter, denn natürlich hast du immer noch den Anspruch an die Gemeinschaft, dass der Schaden behoben wird, der dein Sondereigentum schädigt.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten