Hallo,
wir haben uns im Dezember mit dem Verkäufer unseres neuen Hauses (Eigentumsübergang 31.03.2007) über den Kauf geeinigt. Mit Abschluss des Vertrages hat er eine Anzahlung in Höhe von 20% erhalten.
Anfang Februar hat er einen Wasserschaden in seinem Haus entdeckt und seiner Versicherung gemeldet. Da er nicht mehr sehr viel Energie in die Beseitigung des Schadens investiert, hat jetzt auch gestern seine Versicherung die Regulierung des Schadens verweigert.
Welche Möglichkeit haben wir jetzt, den Kaufpreis zu mindern, da das Haus nicht mehr in dem Zustand ist, in dem wir es erworben haben.
Feuchtigkeitsschaden nach abgeschlossenem Hauskaufvertrag
Verbaut?
Verbaut?
Am besten ein einschreiben mit erfüllung des vertrags hinschicken wo drinne steht das er den schaden zu beseitigen hat, ansonsten werder ihr vom kaufpreis x% zurückbehalten und davon die reperatur bezahlen.
Und Am besten vorher zu einem Anwalt gehen, der kann am besten beurteilen wieviel % man zurückhalten kann bis der schaden beseitigt ist.
Auch zuvorkommend wäre sich ein angebot bei einer firma für die beseitigung des schadens einzuhollen und die dann dem verkäufer zu übersenden.
Wie und wo ist denn der Wasserschaden entstanden???
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Der Verkäufer ist auf jeden Fall verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten, auch im eigenen Interesse. Wenn man lange einfach nichts tut, kann ein nicht unerhebliches Schimmelproblem dazu kommen. Soweit mal zu der Aussage, dass er nicht viel Energie in die Behebung des Schadens stecken möchte.
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"Chylla"
Also von der Kaufsumme einfach etwas einbehalten - das geht nicht so einfach, denn ihr habt einen Notarvertrag abgeschlossen. Steht denn im Vertrag etwas über den Zustand des Hauses?
Wenn ihr Pech habt, müsst ihr das Geld komplett zahlen inkl. des entstandenen Schadens.
Woher kam der Schaden - Verursacher? Vielleicht hat der Eigentümer auch nur die falsche Versicherung angesprochen (Hausrat, Leitungswasser, Gebäude) oder der Schaden ist tatsächlich nicht versichert/versicherbar.
Ganz so wie Sika0304 seh ich das nicht. Wenn der, der den Kaufvertrag machte etwas taugte, hat er eine Klausel reingemacht, dass das Objekt im Zustand wie am 99.99.99 besichtigt übergeben werden soll. Und das Schäden vor der Übergabe zu Lasten des Verkäufers zu beheben sind. Es kann kaum sein, dass die Haftung vor Zahlung des Kaufpreises schon auf den Käufer übergeht, aber es ist denkbar, wenn im Vertrag so festgeschrieben. Ich denke, da es hier doch um einen hohen Schaden mit evtl. Folgeschäden fürs nichtstun handelt, würd ich zum Anwalt gehen. Es ist ja auch nicht auszuschliesen, dass der Verkäufer einfach die Heizung abgedreht hat um zu sparen und das Wasser ist einfach eingefroren. Das ist grob fahrlässig und keine Versicherung wird da zahen ! Wenn nun auch noch Schimmel dazukommt und Schäden an Sanitär und Böden - gute Nacht !
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"Chylla"
Hallo,
danke für die vielen Antworten!
Leider gibt es noch keine Einigung zwischen beiden Seiten. Wir haben jetzt einen weiteren Notartermin vereinbart, an dem beide Parteien anwesend sind und eine Ergänzung zum 1. Kaufvertrag verfasst werden soll. Wir planen den Kaufpreis noch einmal um 5 T€ zu senken. Mal sehen ob es klappt.
Zumindestens müssten wir dann nicht mehr zum Anwalt und vor Gericht.
Was meint Ihr?
Ich würd vorher mit nem Fachmann, und das ist der Notar in diesem Fall nicht, durchs Haus gehen und die Schäden schätezn lassen. Es ist nämlich nicht viel, bei den heutigen Handwerker und Materialpreisen, was ihr da einbehalten wollt.
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"Chylla"
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