Hallo Zusammen,
Wir haben in Baden Württemberg eine Zufahrtsstraße mit zwei Privatstraßen.
An der öffentlichen Straße ist von der Strassenverkehrsbehörde ein Schild Feuerwehrzufahrt angebracht.
In der Kurve der ersten privaten Straße ist ein Schild absolutes Halteverbot mit Zusatz auf Seitenstreifen sowie Feuergasse angebracht.
https://ibb.co/xzVLYr1
(Bild von oben kommend)
In der Einmündung der zweiten privaten Straße wurde mitten in der Kreuzung das gleiche angebracht, so dass die Leute vor der Feuergasse auf dem seitenstreifen parken. Grund man parke vor dem Schild.
https://ibb.co/KNq2kj0
(Autos parken vor dem Schild)
Frage
Feuergasse gibt es nicht in der Straßenverkehrsordnung nicht oder doch?
Ist eine Feuergasse die Verlängerung einer Feuerwehrzufahrt, so dass an der gesamten Straße inkl. Kreuzung nicht geparkt werden darf?
Wo erhalte ich Feuerwehrpläne, wenn die Hausverwaltung diese nicht raus gibt bzw. sagt es gibt keine.
Meines Erachtens müsste es welche geben da in der Zufahrt auch an Schule ist.
Kann ein Miteigentümer die Feuerwehrpläne beim Eigentümer (Landkreis ist Eigentümer) oder Baurechtsbehörde der Stadt anfordern/einsehen?
Vielen Dank
-- Editiert von User am 26. Oktober 2024 11:49
-- Editiert von User am 26. Oktober 2024 11:50
Feuergasse
Hallo,
Ich gehe mal davon aus, dass die Straßen öffentlichen Charakter haben (jeder darf dort fahren, es gilt die StVO) - so sieht es jedenfalls aus.Zitat:... mit zwei Privatstraßen.
Ist mir auch nicht bekannt. Aber es ist doch nur ein Erklärbär-Schild, das Halteverbot ist trotzdem gültig.Zitat:Feuergasse gibt es nicht in der Straßenverkehrsordnung nicht oder doch?
Um sagen zu können wie weit die Feuerwehrzufahrt freigehalten werden muss müsstest du einmal die Schilder zeigen und auch sagen wo genau sie stehen.
"Feuerwehrzufahrt" bedeutet doch gar nicht, dass ab dort unendlich weit nicht geparkt/gehalten werden darf. Dazu bedarf es immer noch einem Verbot mit VZ 283 oder VZ 286. Und diese Verbote gelten solange/soweit wie es die StVO vorschreibt (insbesondere: bis zur nächsten Einmündung).Zitat:Ist eine Feuergasse die Verlängerung einer Feuerwehrzufahrt, so dass an der gesamten Straße inkl. Kreuzung nicht geparkt werden darf?
Aber grundsätzlich ist eine Restfahrbahnbreite von 3 Metern freizuhalten (bei deinem Foto könnte das schon knapp werden) - und allein das sollte für die Feuerwehr schon reichen (deren Fahrzeuge sind auch nicht breiter als 2,50 Meter). Nur in engen Kurven o.ä. muss dann vielleicht noch ein Verbot kommen (parken in Kurven ist zwar auch nicht erlaubt, aber die StVO schweigt sich über die Fahrzeuglänge die noch durchkommen muss aus - das Problem sieht man immer wieder mal wenn sich LKWs festgefahren haben).
Was ist denn dein Ziel? Willst du parken, oder willst du, dass dort niemand parkt?
Stefan
Zitat :Feuergasse gibt es nicht in der Straßenverkehrsordnung nicht oder doch?
Es wäre mir neu das es diese dort gäbe - das Schild scheint rein informativen Charakter zu haben.
Aber da dort offensichtlich absolutes Haltverbot herrscht, ist das auch nicht relevant.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Danke für die Antworten
Sind Feuerwehrpläne beim Eigentümer (Landkreis ist Eigentümer) oder Baurechtsbehörde der Stadt einsehbar?
Die Straße hat öffentlichen Charakter mit Baulast und Grunddienstbarkeit (Geh- und fahren)
Die Straßenbreite muss 5 Meter sein laut baurechtsbehörde. Aufgrund der Kurve (meines Erachtens Einmündung) muss eine Verbreiterung vorgenommen werden für die Feuerwehr.
In dem Maps Bild sieht man es deutlich. Lt Nachbarn steht das Schild direkt nach dem Motorrad, anscheinend damit dieses nicht die Einfahrten zu den Garagen besteht.
https://ibb.co/KNq2kj0
Es geht mir darum ob ich dort parken kann oder nicht. Weil jedes Mal Diskussionen auftreten.
Ich parke vermutlich vor einem Schild, (kurz vor dem Ende der Straße) was nur informativen Charakter hat.
https://ibb.co/6Jvqc58
Dieses Bild ist Beginn von oben der Straße
https://ibb.co/xzVLYr1
-- Editiert von User am 26. Oktober 2024 14:39
Zitat :Ich parke vermutlich vor einem Schild, was nur informativen Charakter hat.
Ja, es informiert darüber, das dort ein Haltverbot besteht.
Zitat :so dass die Leute vor der Feuergasse auf dem seitenstreifen parken. Grund man parke vor dem Schild.
https://ibb.co/KNq2kj0
Aufgrund der beiden Pfeile auf dem Schild ein ausgesprochen dämliche Begründung.
Aber auch ohne Pfeile zeugt es zum einen weder von gesundem Menschenverstand noch von angemessenem sozialen Verhalten in Anfahrts- / Ausstellbereichen der Feuerwehr zu parken.
Zum anderen kann es ein Verstoß gegen StVO § 1 darstellen.
Von möglichen zivil- wie strafrechtlichen Folgen ganz zu schweigen.
Zitat :In der Kurve der ersten privaten Straße ist ein Schild absolutes Halteverbot mit Zusatz auf Seitenstreifen sowie Feuergasse angebracht.
https://ibb.co/xzVLYr1
(Bild von oben kommend)
In der Einmündung der zweiten privaten Straße wurde mitten in der Kreuzung das gleiche angebracht, so dass die Leute vor der Feuergasse auf dem seitenstreifen parken. Grund man parke vor dem Schild.
https://ibb.co/KNq2kj0
(Autos parken vor dem Schild)
Frage
Feuergasse gibt es nicht in der Straßenverkehrsordnung nicht oder doch?
Das Schild scheint uralt zu sein. Heute nennt sich das jedenfalls Feuerwehrzufahrt. Ist hier aber unerheblich.
Ist eine Feuergasse die Verlängerung einer Feuerwehrzufahrt, so dass an der gesamten Straße inkl. Kreuzung nicht geparkt werden darf?
Es darf bei Bild 1 schon deshalb dort nicht geparkt werden, weil für den gesamten Bereich ein absolutes Halteverbot gilt. (Pfeile in beide Richtungen.)
Die Fahrzeuge auf Bild 2 dürfen dort nicht parken, weil sie im Kreuzungsbereich parken, und weniger als 5 Meter Abstand zu dem Schnittpunkt der sich kreuzenden (bzw. einmündenden) Straßen parken. Das ist unzulässig.
Zitat :Die Straßenbreite muss 5 Meter sein laut baurechtsbehörde.
Die Straßenbreite ist unerheblich.
Relevant ist nur: es muss immer eine Fahrbahnbreite von 3,05 Meter frei bleiben. Würde durch ein parkendes Fahrzeug die freie Fahrbahnbreite von 3,05 Meter nicht mehr frei sein, darf dort gar nicht geparkt werden.
Ähnliches gilt für das Parken in Kurven. Wer im Bereich einer engen oder unübersichtlichen Straßenstelle oder im Bereich einer scharfen Kurve parkt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro rechnen. Eng ist eine Straßenstelle, wenn weniger als 3,05 Meter Platz für die durchfahrenden Fahrzeuge bleibt. (ADAC)
Zudem soll vermieden werden, dass Fahrzeugführende im Gegenverkehr die Kurve befahren müssen, da man keine Sicht auf den Verkehr hinter der Kurve hat. Um derartige Behinderungen zu vermeiden, gilt die Faustregel einen Abstand von 5 Metern zur eigentlichen Krümmung (von der Innenseite der Kurve her gesehen) einzuhalten. (Stadt Frankfurt/M.)
Zitat:Aufgrund der Kurve (meines Erachtens Einmündung) muss eine Verbreiterung vorgenommen werden für die Feuerwehr.
Sagt wer?
Zitat :https://ibb.co/KNq2kj0
Es geht mir darum ob ich dort parken kann oder nicht. Weil jedes Mal Diskussionen auftreten.
Selbstverständlich darf dort nicht so geparkt werden wie auf dem Foto. Die Fahrzeuge dort parken im Einmündungsbereich, das ist unzulässig.
Zitat:Ich parke vermutlich vor einem Schild, (kurz vor dem Ende der Straße) was nur informativen Charakter hat.
https://ibb.co/6Jvqc58
Sie parken direkt neben einem Schild, das ein absolutes Halteverbot verfügt. Selbstverständlich dürfen Sie dort nicht parken. (Das lernt man schon in der Fahrschule. Obiges übrigens auch.)
Zitat:Dieses Bild ist Beginn von oben der Straße
https://ibb.co/xzVLYr1
Und was sagt das Schild? Richtig: absolutes Halteverbot vor und hinter dem Schild.
Vielen Dank für die wertvollen Bestätigungen.
Bei genauer Betrachtung dürfte man auch nicht vor den Garagen parken da direkt an Feuerwehrzufahrt grenzt oder?
Finde hierzu keine Literatur?
Feuerwehrpläne gibt es vermutlich, rückt aber keiner raus um die Mehrheit zu schützen
https://ibb.co/KNq2kj0
Ich werde mit der Hausverwaltung und Baurechtsbehörde ins Gespräch kommen , da dort mehr als die Hälfte der Eigentümer rechtswidrig parken.
@eh1960: Einmündung ist wenn zwei Straßen Zusammentreffen und die bodenmarkierung es eindeutig auch, Randstein flacht bei Übergang ab.
Hallo,
die Bilder sind leider nicht eindeutig positionierbar. Was ich aber sagen kann ist, dass sowohl das rote Fahrzeug und das Motorrad davor als auch der silberfarbene Golf dort nicht parken dürfen (es scheint sich sogar um die selbe Stelle zu handeln - ???).
Der Grund ist erstens die Einmündung/Kurve, und zweitens eben das VZ 283. Ist dieses ohne Pfeile dann bezieht es sich imho auf den erkennbaren Bereich drumherum (hier die Einmündung), gibt es beispielsweise auch oft an Wendeplätzen (und dann gilt es eben für den gesamten Platz).
Da du ein Foto mit VZ 283 und Pfeilen nach rechts und links gezeigt hast: Wo beginnt denn das Halteverbot (also mit Pfeil nur nach links)?
Und nochmal zur Restfahrbahnbreite: In dem Satbild ist auf meinem Monitor ein Auto etwa 1 cm breit, und die Straße 2 cm. daher schätzte ich die gesamte Fahrbahnbreite auf 2 PKW-Breiten, also vielleicht 4 Meter. Folglich darf man in der gesamten Straße gar nicht auf der Straße parken. Mag aber in der Realität anders sein, müsste man nachmessen.
Was ist denn eigentlich mit dem Bereich so ab etwa 15 Meter vor der Einmündung? Das sieht doch fast nach Parkplätzen auf der Grünfläche aus. Und etwas in die Einmündung hinein ebenso.
Ist das dort sonst nicht so leer wie auf dem Satbild?
Stefan
Ich habe versucht die Ansicht zu verkleinern dann sieht man es besser
1 ist Feuerwehrzufahrt amtlich ausgewiesen
2 Feuergasse mit Halteverbot 2 Pfeile
3 ist Feuergasse nach dem Motorrad und Auto
https://ibb.co/3MMfwYm
Nach unten geht es zu weiteren Häusern
Eigentlich selbsterklärend da es eine Erschließungsstraße ist bei dem die hinteren Grundstücke von der Feuerwehr erreicht werden müssen
Hab gerade mit Hausverwaltung gesprochen, die Miteigentümer ist
Keine Einsicht da vor dem Schild geparkt wird deshalb alles ok
Verzweifele, da das Ordnungsamt bei ruhenden Verkehr nicht kommt trotz mehreren anzeigen ( noch nicht von mir)
Ich parke definitiv nicht mehr
In hiesiger Gegend sind die Feuerwehr als auch die städtische Brandschutzbehörde an solchen Sachverhalten sehr interessiert.
Hallo,
Wie kommst du denn darauf? Direkt vor den Garagen, also das was man Auffahrt nennt, sind in den allermeisten Fällen richtige Privatgrundstücke.Zitat:Bei genauer Betrachtung dürfte man auch nicht vor den Garagen parken da direkt an Feuerwehrzufahrt grenzt oder?
Oder meinst du vor den Garagen auf der Straße?
Für mich sieht es jetzt so aus, dass in deinem 3. Gebiet (und auch in der Sackgasse gegenüber) gar kein Verbot existiert (oder stehen auf dieser Querstraße auch noch Schilder?). Da bleibt dann nur die Restfahrbreite.
Das ist doch ein stinknormales Wohngebiet, und eher kein feuerwehrtechnisches Problem. Mich wundert da bereits die Beschilderung. Ich vermute, dass die Schilder erst angebracht wurden, nachdem einige die StVO nicht verstanden haben und beispielsweise so wie der rote PKW in dem Satbild auf der Kreuzung geparkt haben. Hat vielleicht auch etwas mit dem angrenzenden Schulzentrum zu tun, und dort sind zu wenig Parkplätze vorhanden.Zitat:Eigentlich selbsterklärend da es eine Erschließungsstraße ist bei dem die hinteren Grundstücke von der Feuerwehr erreicht werden müssen
Das verstehe ich jetzt nicht. In # 3 hast du noch gesagt, du willst da parken, und jetzt willst du auf einmal anzeigen?Zitat:Verzweifele, da das Ordnungsamt bei ruhenden Verkehr nicht kommt trotz mehreren anzeigen ( noch nicht von mir)
Stefan
Gegenüber dem Parkverbotsschild steht auch eins aber ohne Feuergasse.
Es bestehen ZufahrtBaulasten auf der ganzen Fläche auch auf der Fläche vor den Garagen, die mit geunddienstbarkeiten gesichert sind. Deshalb Parkverbot vor den Garagen.
Ferner ist die Straße an manchen Garagen so eng, dass meines Erachtens die Garagenverordnung nicht eingehalten wird.
Ich hab das ständige diskutieren in der Nachbarschaft satt. Der eine parkt der andere nicht. Das ParkplatzProblem besteht auch bei uns in der Weg, so dass dieser Abschnitt (Motorrad und rotes Auto) gerne als Parkplatz genutzt wird.
Hausverwaltung sagt vor dem Schild darf geparkt werden. Gegenüber wird nicht geparkt, da Parkverbot deutlich ausgeschrieben. Bis heute gab es keine knöllchen deshalb wollte ich Klarheit.
Zitat :deshalb wollte ich Klarheit.
Dann wäre Klarheit in der Fragestellung oberstes Gebot. (PUNKT)
Hallo,
Echt jetzt? Der fließende Verkehr soll/darf über die Auffahrten fahren? Wie ist das denn mit den Büschen und Hecken vereinbar, die ich dort sehen kann (z.B. vor Haus Nr. 28/3 oder 30/2)? Und einige Garagen haben nicht einmal eine nennenswerte Auffahrt ...Zitat:Es bestehen ZufahrtBaulasten auf der ganzen Fläche auch auf der Fläche vor den Garagen, die mit geunddienstbarkeiten gesichert sind. Deshalb Parkverbot vor den Garagen.
Was meinst du denn mit "Fläche vor den Garagen"? Nicht etwa die Straße? (weil es ja auch noch eine Privatstraße sein soll, und da gibt es in der Regel Grunddienstbarkeiten die allen Anwohnern die Nutzung der Straße gewährleisten).
In wie fern? Was steht denn bei euch so besonderes in der Garagenverordnung?Zitat:Ferner ist die Straße an manchen Garagen so eng, dass meines Erachtens die Garagenverordnung nicht eingehalten wird.
Ich kenne da jedenfalls vor allem Regelungen, wie eine Garage zu nutzen ist (und wie nicht).
Mit dem Bau der Garagen hat das aber nur am Rande zu tun, das ist eher Baurecht (wenn die z.B. zu nah an der Straße stehen).
Wie schon gesagt ist es dort(!) sicher nicht erlaubt, unabhängig von der Beschilderung oder dem Feuerwehr-Gedöhns.Zitat:so dass dieser Abschnitt (Motorrad und rotes Auto) gerne als Parkplatz genutzt wird.
Stefan
Die Zufahrtsbaulast besagt, dass die Nutzung unserer Grundstücke als Zufahrt v o n der S t r a ß e zum Grundstück jederzeit zu dulden sind. Ferner soll eine angemessene Zufahrt gem. 4 Lbo erfolgen
Die Auffahrt ist ca. zwei Meter breit. Deshalb parkt man manchmal auf zwei Auffahrten natürlich in Abstimmung mit dem Eigentümer. Das bringt natürlich auch Stimmung in der Bude. Parkt man wie das rote Auto und das Motorrad sowie zusätzlich auf der Auffahrt dann kommt keine Feuerwehr vorbei.
Anordnung der Garagenstellplätze zur Fahrgasse im Winkel von 90 grad
Erforderliche Fahrgassenbreite
(in m) 6,5, 6, 5,5 bei einer Breite des Garagenstellplatzes von 2,3 m, 2,4 m, 2,5 m
Parkt man davor wird es noch eingehalten.
Vielleicht liege ich falsch
Hallo,
Das betrifft meines Erachtens die Straße (weil Privatstraße, die den Eigentümern der Häuser gemeinsam gehört), nicht aber die Auffahrten zu den Garagen und Grundstücken (das dürften wirklich Privatgrundstücke sein).Zitat:Die Zufahrtsbaulast besagt, dass die Nutzung unserer Grundstücke als Zufahrt v o n der S t r a ß e zum Grundstück jederzeit zu dulden sind. Ferner soll eine angemessene Zufahrt gem. 4 Lbo erfolgen
Du meinst 2 Meter lang, oder?Zitat:Die Auffahrt ist ca. zwei Meter breit. Deshalb parkt man manchmal auf zwei Auffahrten natürlich in Abstimmung mit dem Eigentümer.
Und zwar direkt gegenüber der Einmündung, vermutlich zu den Häusern 30 und 32 gehörend, ja?
Da dürfte man imho quer vor mehreren Garagen parken - soweit es die Besitzer erlauben.
Wie schon gesagt darf auf/an der Einmündung sowieso niemand parken (gegenüber aber sehr wohl).Zitat:Parkt man wie das rote Auto und das Motorrad sowie zusätzlich auf der Auffahrt dann kommt keine Feuerwehr vorbei.
Und selbst wenn, soll die Feuerwehr dann über die Garagenauffahrten fahren, nur weil du da gegenüber parken willst? Was für eine seltsame Vorstellung ...
[womit ich nicht sagen will, dass die Feuerwehr das nicht tut - in Notfällen fahren die überall drüber, über Gehwege, Privatgrundstücke, Blumenbeete u.s.w.]
Stefan
Habe nochmals die baulast und die grunddienstbarkeiten nachgelesen- auch auf den Garageneinfahrten sind Baulasten mir geh- und fahrrecht..
Die Straße ist so eng dass die Feuerwehr auch Bewegungs und aufstellflächen braucht. Das steht in der DIN 14090 für Feuerwehr - Zufahrt ist keine aufstell und Bewegungsfläche. Die ist extra
Ich werde dort nicht mehr parken. Aber es gibt noch mindesten 10 die es tun und auch dauerparken tagelang.
Kompliziert ohne die Feuerwehr und Brandschutzbehörde oder Baurechtsbehörde zu fragen.
-- Editiert von User am 27. Oktober 2024 16:48
Zitat :Kompliziert ohne die Feuerwehr und Brandschutzbehörde oder Baurechtsbehörde zu fragen.
Ich würde da auch gar nicht fragen, sondern den Sachverhalt mit entsprechenden Fotos mitteilen.
Es geht ja schließlich um die Sicherheit von Menschen.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen