Finanzierung geplatzt, Rücktritt vom Werkvertrag?

8. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
chaos2oo2
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Finanzierung geplatzt, Rücktritt vom Werkvertrag?

Hallo,

im Mai etwa haben wir uns mit dem Gedanken beschäftigt ein Eigenheim zu bauen. Dafür haben wir mit der Fertighausfirma XYZ mehrere vorab Planungstermine gemacht. Parallel dazu stellte sich allerdings heraus, dass unsere Hausbank uns keine Finanzierung in dem Rahmen ohne zusätzliche Sicherheit durch eine Grunschuld auf ein Elternhaus geben kann.

Wir haben diesen Sachverhalt, dass wir keine Finanzierung bekommen, dann dem Sachbearbeiter der Fertighausfirma geschildert. Diese hat uns dann einen mit ihnen zusammenarbeitenden unabhängigen Finanzierungsvermittler empfohlen. Der Termin mit diesem fand auch in den Räumen der Fertighausfirma statt. Zudem gibt es Flyer der Fertighausfirma, welche diesen Finanzierungsvermittler empfehlen.

Sowohl die Sachbearbeiterin als auch der Finanzierer haben uns zugeredet, den Werksvertrag zu unterschreiben, da bei unseren Finanzverhältnissen eine Finanzierung kein Problem darstellen würde. Außerdem würde am Juni alles teurer werden.

Jetzt ist dem Finanzierer in zwei Anläufen (zwei verschiedene Banken) nicht gelungen eine Finanzierung zustande zu bekommen. Die Fertighausfirma beruft sich allerdings auf den Vertrag und fordert eine Widerrufsentschädigung von 8%.

Haben wir irgendwelche Handhabe aus der Sache rauszukommen? Dass es ein Fehler war den Werksvertrag zu unterschreiben wissen wir, Beiträge mit diesem Hinweis sind also überflüssig. Wir haben unsere Lektion gelernt!

Viele Grüße
Michael

-- Editiert chaos2oo2 am 08.10.2013 12:32

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Wenn Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben bevor der Finanzvermittler ins Spiel kam, haben Sie wohl schlechte Karten.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ich würde damit zum Anwalt gehen.

Ein Kaufvertrag für ein Haus ist nur notariell gültig. Außerdem wußte der Anbieter von den Finanzierungsproblemen. Eine pauschale Entschädigung dürfte sowieso nicht gültig sein, vor allem wenn der Anbieter mit dem Projekt noch gar nicht begonnen hat.

Eine Reihe von Ansatzpunkten, aber ohne Anwalt sind Sie den Gauklern unterlegen.

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"Morgenstund ist ungesund."

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
birdy1988
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo chaos2oo2,

meine Frau und ich haben das selbe Problem.

Uns würde gerne interessieren, wie dies bei euch ausgegangen ist? Ist der Fall vor Gericht gelandet?

VG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Der Beitrag ist 4 Jahre alt! Dass chaos2002 hier noch mitliest, ist ziemlich unwahrscheinlich.

-- Editiert von cruncc1 am 23.10.2017 19:37

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kallbacher
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 17x hilfreich)

-klassischer Fall, der eigentlich unter normalen Bedingungen nicht vorkommen kann.
Erst wenn die Bank (und nicht irgendeine Bank, sondern EURE Bank) nach 100%-igem , mehrmaligem Querprüfen/Durchrechnen die Finanzierungszusage schriftlich übergibt, kommt es zum Werkvertrag. Und selbst dann hat man (ich bin mir nicht mehr ganz sicher) etwa 10 Tage Karenz zum Widerruf.
Mir ist unklar, warum dann noch etwas schief laufen sollte. Die Absprache mit den Eltern/Schwiegereltern zur Erlaubnis der Eintragung einer Grundschuld sollte man (bei allem Respekt) immer schriftlich vereinbaren. Auch dies MUSS vorher geregelt sein.
Dann erst kommt es zum Unterzeichnen des Werkvertrags.
8% ist gerechtfertigt, da ja die ganze Architektenleistung (Pläne / Aufmasse) zu dem Zeitpunkt schon gemacht sind.
Erst wenn nichts mehr geändert wird, geht es in die Produktion.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12330.09.2019 08:27:47
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Uns geht es im Moment auch so. Wir wollen mit 123 bauen. Wir verdienen eigentlich ganz gut. Grundstück haben wir selber gesucht, jetzt mit einem externen Finanzierer 2 mal eine Finanzierung angefragt. Immer wieder abgesagt worden. Jedes mal wird die Rate teurer. Wir hatten von Anfang an vereinbart, das wir maximal monatlich 1000€ zahlen wollen/ können. Jetzt soll die Rate fast 1100€ sein. Das sind bei 30 Jahren fast 40000€ Mehrkosten. Wir könnten mehr, wollen nicht. Zur Finanzierungsanfrage benötigten wir genaue Untaerlagen etc. von 123, die gibt es aber nur, wenn wir den Hausvertrag unterschreiben. Dann passiert 14 Tage nichts. Wegen dem Rücktrittsrecht.Dann kommt der Finanzierer und jetzt klappt gar nichts. 123 beruft sich auf den Hausvertrag... Kann mir keine Bausumme aus den Rippen schälen. Bin schwer enttäuscht...

-- Editiert von Moderator am 28.09.2019 22:40

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119372 Beiträge, 39714x hilfreich)

Eigenes Problem = eigener Beitrag

Und eine verständliche Schilderung wäre auch nicht schlecht.


Aber wenn 123 nicht mag, nimmt man XYZ oder ABC oder einen anderen der unzähligen Anderen die das professionell angehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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