Das bisherige Garagenflachdach ist undicht und wir würden es gerne erneuern; sinnvollerweise möchten wir das Dach jedoch schräg bauen, damit das Wasser künftig nicht mehr stehen bleibt. Die Gesamthöhe des Daches wird nicht verändert es wird nur schräg (bisher war eine Holzumrandung mit 40cm Höhe auf der Garage); brauchen wir hierfür in Bayern eine Baugenehmigung? Da es sich bei der Garage um eine Grenzbebauung handelt und wir evtl. auch das neue Garagendach etwas über die Wand hinaus verlängern wollen (wg. Regenschutz); ca. 20 cm: braucht man hierfür eine Genehmigung?
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Flachdachsanierung Garage
Verbaut?
Verbaut?
Garagen mit einer Wandhöhe (gemessen bis Schittpunkt Dachhaut - Wand, ab OK Gelände) von weniger als 3,00m sind unkritisch und gemäß BayBO in vielen Fällen genehmigungsfrei.
Hier geht es jedoch um eine Sanierung, wenn die Garage so genehmigt worden ist, wie sie da steht, würde ich meinen daß das bedenkenlos funktioniert solange die gesamtlänge der Garage mit dem verlängerten Dach noch unter 8m Grenzlänge ist und das Dach nur geringfügig angeschrägt wird.
Wenn Ihr ein Sattel- oder Pultdach auf die Garage bauen wollt, solltet Ihr vorab beim Bauamt oder der Gemeinde nachfragen. Diese Veränderung könnte, wenn der Bebauungsplan ein Flachdach vorschreibt, genehmigungspflichtig sein.
Grüße aus der Mitte Bayerns
blondi
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