Hallo!
Frage: in der hessischen Landesbauordnung steht, dass Stützmauern auf der Grundstücksgrenze maximal 1m hoch sein dürfen. Im Bebauungsplan steht, dass Stützmauern 1,5m hoch sein dürfen maximal.
Was von beidem gilt nun?
Danke und Lg!
-- Editiert von Moderator topic am 21. Februar 2024 01:10
-- Thema wurde verschoben am 21. Februar 2024 01:10
Frage Baurecht
20. Februar 2024
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Frage vom 20. Februar 2024 | 20:14
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage Baurecht
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#1
Antwort vom 20. Februar 2024 | 20:58
Von
Status: Lehrling (1967 Beiträge, 413x hilfreich)
ZitatWas von beidem gilt nun? :
Der B-Plan als lokales Baurecht.
P.S.: Ich finde nichts zu dem 1 m bei Stützmauern in der HBO, außer im Zusammenhang mit Aufschüttung und Abstandsflächen.
Also besser nochmal klären, was man wirklich wissen möchte.
-- Editiert von User am 20. Februar 2024 21:04
#2
Antwort vom 20. Februar 2024 | 21:19
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Paragraph 6 Abs.8 Satz 2 Hessische Bauordnung meinte ich.
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#3
Antwort vom 20. Februar 2024 | 23:00
Von
Status: Schlichter (7913 Beiträge, 1625x hilfreich)
ZitatParagraph 6 Abs.8 Satz 2 Hessische Bauordnung meinte ich. :
Es gilt wie bereits geschrieben, der B-Plan
#4
Antwort vom 20. Februar 2024 | 23:16
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Auch direkt an der Grenze und auch, wenn der B-Plan wie hier „lockerer" ist als die Landesbauordnung?
#5
Antwort vom 20. Februar 2024 | 23:57
Von
Status: Lehrling (1967 Beiträge, 413x hilfreich)
Zitatauch, wenn der B-Plan wie hier „lockerer" ist als die Landesbauordnung? :
Ja.
Er ist lokales Baurecht.
P.S.: Die Frage der Abstandsflächen und der Standsicherheit bleiben, sofern im B-Plan nichts Abweichendes geregelt ist
Also bitte Fragestellung klären.
-- Editiert von User am 21. Februar 2024 00:00
#6
Antwort vom 21. Februar 2024 | 00:05
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Bzgl. der Abstandsflächen: die Fragestellung bezieht sich darauf, dass die Stützmauer direkt an der Grenze geplant ist, also nicht 3m weg.
#7
Antwort vom 21. Februar 2024 | 07:12
Von
Status: Lehrling (1967 Beiträge, 413x hilfreich)
Dann verlinke doch mal den B-Plan. Die sind ja mittlerweile oft digital einsehbar.
#8
Antwort vom 24. Februar 2024 | 01:38
Von
Status: Lehrling (1967 Beiträge, 413x hilfreich)
ZitatDann verlinke doch mal den B-Plan. Die sind ja mittlerweile oft digital einsehbar. :
Mal wieder schade. Kaum soll es konkret werden, kommt nichts mehr.
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