Hallo Community,
Ich besitze Grundstück A + B ( In NRW), die durch eine Vereinigungsbaulast verbunden sind. Grundsätzlich verstehe ich die Vereinigungsbaulast so, dass zwei Grundstücke für ein Bauvorhaben baurechtlich zu einem Baugrundstück zusammengefasst werden.
Ich möchte auf Grundstück A eine Garage verfahrensfrei bauen. Quelle LBO § 62 (1). Vorgabe ist u.a., dass in Summe nicht mehr wie 30m² Garage verfahrensfrei pro Grundstück gebaut werden dürfen.
Auf Grundstück B steht aber schon eine Garage von 30m².
Darf ich jetzt auf Grundstück A nochmal eine Garage (Max 30m²) verfahrensfrei bauen (Da zwei verschiedene Flurstücke), oder habe ich meine 30m² verfahrensfreies Bauen schon ausgeschöpft, da die Flurstücke mit einer Vereinigungsbaulast verbunden sind ?
Grüße
Der Ratlose
Frage zu Vereinigungsbaulast / Berechnung Flächen
21. Januar 2025
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Frage vom 21. Januar 2025 | 21:17
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu Vereinigungsbaulast / Berechnung Flächen
#1
Antwort vom 22. Januar 2025 | 10:56
Von
Status: Schüler (298 Beiträge, 132x hilfreich)
Nein.Zitat :Darf ich jetzt auf Grundstück A nochmal eine Garage (Max 30m²) verfahrensfrei bauen
Ja.Zitat :habe ich meine 30m² verfahrensfreies Bauen schon ausgeschöpft, da die Flurstücke mit einer Vereinigungsbaulast verbunden sind ?
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