Frage zu mobilem Ölheizgebläse

1. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
fotorobert
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zu mobilem Ölheizgebläse

Hallo liebe Gemeinde,
ich habe eine kleine Frage.
Ich betreibe ein Fotostudio mit zwei Räumen.
Der Hauptraum hat eine Fläche von etwa 45m², verfügt über ein Fenster zum Hof und eine Tür zum "Hausflur".
Eine zweite Tür führt zum zweiten Raum.
Dieser ist ca. 25m² groß und verfügt, neben der eben erwähnten Tür, eine zweite Tür, welche zum Hof führt.
Das eigentliche Studio (der große Raum) soll mit einem modernen 30-KW-Ölheizgebläse (https://de.trotec.com/produkte/maschinen-highperformance/beheizung/oelheizgeblaese-ids-serie/ids-30/) beheizt werden.
Dabei handelt es sich um eine mobile Heizung, die jederzeit von den Anschlüssel getrennt und weggerollt werden kann.
Das Gerät verfügt über einen integrierten Kunststofftank, benötigt keine gesonderte Frischluftzufuhr und gibt zur Wärmeerzeugung lediglich erwärmte Umgebungsluft ab.
Die Heizung steht im kleinen Raum.
Die Warmluftzuführung erfolgt mittels des originalen Warmluftschlauches (Durchmesser ca. 40cm), der durch die Wand geführt wird.
Die Abgasabführung erfolgt durch geeignete Rohre, welche einen Durchmesser von 15cm aufweisen.
Das Rohr wird direkt auf die Heizung aufgesetzt, führt dann ca. 250cm nach oben und in der weiteren Folge etwa 150cm zur und durch eine Gasbetonwand.
Die Mauerdurchführung ist von außen mit einem Metallgitter gesichert.
In dem Raum, in dem die Heizung steht, sind keine Teile der Anlage fest verbaut und somit wäre die Anlage theoretisch in 5 Minuten restlos entfernt und könnte an einem neuen Ort aufgestellt werden.
Nun die Frage:
1. Muss diese mobile "Heizanlage" von einem Schornsteinfeger abgenommen werden
2. besteht für eine solche Anlage eine gesonderte Versicherungspflicht?
3. gibt es spezielle Anforderungen an die Abgasführung?

Vielleicht findet sich hier jemand, der mir mit fundierten Kenntnissen helfen kann.

Dank und Gruß
Robert

Verbaut?

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von fotorobert):
Die Mauerdurchführung ist von außen mit einem Metallgitter gesichert.
In dem Raum, in dem die Heizung steht, sind keine Teile der Anlage fest verbaut und somit wäre die Anlage theoretisch in 5 Minuten restlos entfernt und könnte an einem neuen Ort aufgestellt werden.

Die Mauerdurchführung ist im Sinne schon wie ein Kamin zu behandeln, vergleichbar mit den Gasdurchlauferhitzer, und an der Mauer darf nicht schluss mit der Abgasführung sein.
Der Kaminkehrer wird vermutlich min einen Edelstahlkamin fordern. Ferner ist der Brandschutz bei dieser Lösung außen vor, die Geräte dürfen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden.

Zitat (von fotorobert):
Das eigentliche Studio (der große Raum) soll mit einem modernen 30-KW-Ölheizgebläse (https://de.trotec.com/produkte/maschinen-highperformance/beheizung/oelheizgeblaese-ids-serie/ids-30/) beheizt werden.

Das sind Baustellenheizgeräte, und hier wird man mit der BImSchV in Konflikt geraten, da diese von der Verordnung ausgenommen sind, während es sich bei dem Verwendungsfall um eine Raumheizung handelt.

Punkt ein wäre schlichtweg, den Bezirkskaminkehrermeister ins Boot zu holen, welche Bedenken er zu der Lösung hat.
Eine Versicherung wird nichts versichern, wo sie die Gefahren nicht kennt, also Brandschutzgutachten mit dazu einreichen.

Auf der anderen Seite ist der Aufwand und die Kosten zu hoch, um nicht gleich entsprechend eine richtige Heizung ein zu bauen.

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