Frage zum Abwasserrohr

3. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Koreaner
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Abwasserrohr

Wir haben im Erdgeschoss unseres Hauses den Boden tiefergelegt, weil der Gewerberaum sonst zu niedrige Decken hätte. Vorne ist ein Gewerberaum (Gastronomie), hinten ein Keller. Erdgeschoss und Keller sind auf einer Ebene.

Dabei haben wir Abwasserrohre freigelegt, die nochmal neu verlegt werden müssen. Eins davon ist anscheinend vom Nachbarhaus, da Kot durchfließt, der aufgrund des Verlaufs der Rohre, nicht von unseren Wohnungen stammen kann (an einer Stelle ist das Rohr etwas beschädigt).

Muss der Eigentümer des Nachbarhauses die Kosten der Neuverlegung tragen? Schließlich haben seine Rohre nichts unter unserem Haus verloren, oder?

-- Editiert von Koreaner am 03.03.2019 12:35

-- Editiert von Koreaner am 03.03.2019 12:35

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Koreaner):
Muss der Eigentümer des Nachbarhauses die Kosten der Neuverlegung tragen
Nein. Sicher nicht so einfach.
Zitat (von Koreaner):
Schließlich haben seine Rohre nichts unter unserem Haus verloren, oder?
Das kommt drauf an. Kann durchaus ganz legal und erlaubt sein.

Es kann aber auch illegal sein, im Keller wegen niedriger Deckenhöhe den Boden abzusenken.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119536 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Koreaner):
Muss der Eigentümer des Nachbarhauses die Kosten der Neuverlegung tragen?

Vermutlich nicht, ist ja nicht sein Problem das eure Decken zu niedrig sind.



Zitat (von Koreaner):
Schließlich haben seine Rohre nichts unter unserem Haus verloren, oder?

Unter Umständen schon. Kommt darauf an, was genau zum Thema "Rohre" / "Leitungsrechte" z.B. im Kaufvertrag, dem Grundbuch, Baulastenverzeichnis ... steht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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