Wir haben im Erdgeschoss unseres Hauses den Boden tiefergelegt, weil der Gewerberaum sonst zu niedrige Decken hätte. Vorne ist ein Gewerberaum (Gastronomie), hinten ein Keller. Erdgeschoss und Keller sind auf einer Ebene.
Dabei haben wir Abwasserrohre freigelegt, die nochmal neu verlegt werden müssen. Eins davon ist anscheinend vom Nachbarhaus, da Kot durchfließt, der aufgrund des Verlaufs der Rohre, nicht von unseren Wohnungen stammen kann (an einer Stelle ist das Rohr etwas beschädigt).
Muss der Eigentümer des Nachbarhauses die Kosten der Neuverlegung tragen? Schließlich haben seine Rohre nichts unter unserem Haus verloren, oder?
-- Editiert von Koreaner am 03.03.2019 12:35
-- Editiert von Koreaner am 03.03.2019 12:35
Frage zum Abwasserrohr
3. März 2019
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Frage vom 3. März 2019 | 12:33
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Frage zum Abwasserrohr
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#1
Antwort vom 3. März 2019 | 13:22
Von
Status: Unbeschreiblich (31968 Beiträge, 5629x hilfreich)
Nein. Sicher nicht so einfach.ZitatMuss der Eigentümer des Nachbarhauses die Kosten der Neuverlegung tragen :
Das kommt drauf an. Kann durchaus ganz legal und erlaubt sein.ZitatSchließlich haben seine Rohre nichts unter unserem Haus verloren, oder? :
Es kann aber auch illegal sein, im Keller wegen niedriger Deckenhöhe den Boden abzusenken.
#2
Antwort vom 3. März 2019 | 19:44
Von
Status: Unbeschreiblich (119536 Beiträge, 39735x hilfreich)
ZitatMuss der Eigentümer des Nachbarhauses die Kosten der Neuverlegung tragen? :
Vermutlich nicht, ist ja nicht sein Problem das eure Decken zu niedrig sind.
ZitatSchließlich haben seine Rohre nichts unter unserem Haus verloren, oder? :
Unter Umständen schon. Kommt darauf an, was genau zum Thema "Rohre" / "Leitungsrechte" z.B. im Kaufvertrag, dem Grundbuch, Baulastenverzeichnis ... steht.
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