Hallo
ich habe folgendes Problem. Vor 2,5 Jahren haben wir ein Endreihenhaus erworben. Unsere Nachbarn - Mittelgrundstück - haben ein eingetragenes Wegerecht - ist auf die Eigentümer eingetragen
Frage 1:
Haben auch ihre Besucher ein Recht, über unser Grundstück zu fahren? Dieses passiert mitunter bis zu 4/5 mal täglich
Frage 2:
Unsere Nachbarn fahren mit recht hohem Tempo über die Zufahrt - ich schätze das Tempo auf bis zu 40 km/h - ich denke, hier ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Was kann ich da tun
Herzlichen Dank schon mal für Antworten
LG
Iris
Frage zum Wegerecht
Verbaut?
Verbaut?
Grundsätzlich kommt es darauf an, was konkret im Grundbuch steht. Meist wird da auch auf eine Bewilligungsurkunde bezug genommen, in der alle weiteren Regelungen zu finden sind. (Diese Bewilligungsurkunde ist meist der Kaufvertrag.)
Ist es ein Geh-und Fahrrecht?
Dann haben auch alle Familienangehörigen und Gäste das Recht, Euren Weg zu befahren. Die Rechtsprechung geht aber immer davon aus, dass so ein Wegerecht möglichst schonend auszuüben ist.
Wenn vernünftige Gepräche nicht helfen, würde ich einfach ein paar Blumenkübel so aufstellen, dass höhere Geschwindigkeiten nicht mehr möglich sind.
Im Kaufvertrag steht nichts weiter - nur dass ein Wegerecht eingeräumt ist. Wir sind die zweiten Eigentümer des Hauses und ich denke, das wurde eben im Kaufvertrag vernachlässigt.
Im Grundbuch steht: Nur für die Eigentümer - das ist die einzige rechtliche Handhabe, die ich bisher habe
Das mit den Blumenkübeln ist eine gute Idee - Danke schon mal
LG
Iris
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Wenn Ihr die zweiten Eigentümer seid, dann steht die genaue Regelung vermutlich in dem Kaufvertrag der Erstbesitzer. Aus dem Grundbucheintrag geht auch hervor, welcher Notar damals beurkundet hat. Von diesem Notar kann man eine Kopie des Vertrages bzw. der Bewilligungsurkunde (ist meist identisch)bekommen. Sollte tatsächlich ausdrücklich geregelt sein, dass das Wegerecht nur für den Eigentümer gilt, dann ist auch nur er berechtigt, den Weg zu befahren. Hier wäre wirklich der genaue Wortlaut wichtig. Im Allgemeinen steht im Grundbuch "Wegerecht zugunsten des Eigentümers von Flurstück ..." was aber NICHT bedeutet, dass nur der Eigentümer das Wegerecht nutzen darf. Und es bleibt weiterhin die Frage, ob es sich bei dem Wegerecht auch um ein Fahrrecht oder nur um ein Gehrecht handelt.
Danke nochmals. Ich habe mit dem Vorbesitzer noch Kontakt und werde ihn mal um diese Bewilligungsurkunde bitten.
War sehr hilfreich, was du mir gesagt hast
Lieber Gruß
Iris
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