Fragen zum Grundstückskauf / Grundschuld

6. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
macpauline
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)
Fragen zum Grundstückskauf / Grundschuld

A und B wollen ein Grundstück kaufen.

Daher zwei Fragen:

1) Der Kauf eines anderen Grundstücks vorher kam nicht zustande, der Vertrag wurde aber schon vom Notar erstellt. Gebühren fielen an und wurden beglichen.
Kann dieser Vertrag beim Kauf vom aktuellen Grundstück verwendet werden?

2) Für den Kauf des Grundstücks muss kein Kredit aufgenommen werden. Sollte man dennoch eine Grundschuld für den für den Hausbau erforderlichen Kredit eintragen lassen aus Kostenersparnis oder ist das sinnlos? Der Sinn dieser Grundschuld ist mir auch nicht ganz klar. Es ist halt günstiger das gleichzeitig und nicht später zu machen.

Vielen Dank!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

zu 1: Der Vertragsentwurf muss natürlich überarbeitet werden, schließlich handelt es sich um einen anderen Verkäufer und ein anderes Grundstück. Die Notarkosten kann man durch 'Wiederverwendung' nicht senken, da der Notar mehr leistet als 'nur' Namen in einem vorhandenen Schriftstück auszutauschen. Außerdem muß er sich an seine Gebührenordnung halten.

zu 2: Eine Grundschuld dient immer der Absicherung eines Kredits. Spätestens wenn du für den Hausbau bei einer Bank einen Kredit haben willst, wird diese Bank die Eintragung einer Grundschuld verlangen. Solltest du schon jetzt alles fertig geplant haben, d.h. wenn du jetzt schon weißt, wieviel Geld du für deinen Hausbau benötigst, dann kannst du den Notar beauftragen, zusammen mit dem Eigentumswechsel des Grundstücks auch die mit der Bank vereinbarte Grundschuld eintragen zu lassen.



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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
macpauline
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die hilfreiche Antwort!

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