Hallo,
Ich würde gerne meine Terrasse vergrößern und bräuchte für die Genehmigung eine neue Berechnung der GRZ (mit der neuen Größe der Terrasse). Der Verwalter des Vorhabens meinte er möchte die Berechnung von etwas offiziellem wie einem Architekten oder einem Vermessungabüro. Ist das wirklich nötig? Oder kann ich als Inhaber bzw. Bauherr die neue GRZ selbst berechnen und unterschreiben für die Genehmigung gemäß BauNVO? Müsste ich da noch irgendwelche offizielle Pläne hinzufügen?
Danke
GRZ selbst berechnen
Verbaut?
Verbaut?
Bist du Eigentümer dieses Grundstücks? Ist das Gebäude schon vorhanden oder ist es ein Neubau, der eine größere Terrasse (als geplant) erhalten soll?ZitatOder kann ich als Inhaber bzw. Bauherr :
Was bedeutet das? Welches Vorhaben ist gemeint?ZitatDer Verwalter des Vorhabens :
Ja, ich bin der Eigentümer. Das Gebäude steht schon, ist aber erst seit September fertiggestellt. Ich möchte lediglich die Terrasse innerhalb meines Grundstücks vergrößern. Ich soll da wohl das neue GRZ berechnen, aber kann ich das rechtlich selber machen oder dürfen das nur Architekten?
Mit Vorhaben meine ich die Terrassenvergrösserung.
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Geht es hier um eine Eigentumswohnung ? Deshalb gibt es wohl einen Verwalter. Das heißt dir gehört die Wohnung und nicht das Grunstück. Vom Grundstück gehört dir nur ein unbestimmter Teil entsprechend deinen Miteigentumsanteilen.. Ist das so richtig?
Für das Unterschreiben eines Bauantrags bzw. Nutzungsänderungsantrags reicht es nicht einfach nur der Bauherr zu sein. Du musst auch eine sogenannte Bauvorlageberechtigung vorweisen können.
In Deinem Fall dürfte aber in diversen Bundesländern auch schon die sogenannte "kleine" Bauvorlageberechtigung reichen, die bereits diversen Handwerksmeister und Bautechnikern dieses Recht einräumt. (Zur Info sh. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bauvorlageberechtigung)
Erst einmal vielen Dank für die vielen Antworten!
ZitatGeht es hier um eine Eigentumswohnung ? Deshalb gibt es wohl einen Verwalter. Das heißt dir gehört die Wohnung und nicht das Grunstück. Vom Grundstück gehört dir nur ein unbestimmter Teil entsprechend deinen Miteigentumsanteilen.. Ist das so richtig? :
Es geht hier um eine Eigentumswohnung, aber es gibt einen Verwalter für alle Eigentumswohnungen in dem Neubaugebiet. Das Grundstück gehört also mir, aber die anderen Eigentümer müssen dem wohl zustimmen.
ZitatFür das Unterschreiben eines Bauantrags bzw. Nutzungsänderungsantrags reicht es nicht einfach nur der Bauherr zu sein. Du musst auch eine sogenannte Bauvorlageberechtigung vorweisen können. :
In Deinem Fall dürfte aber in diversen Bundesländern auch schon die sogenannte "kleine" Bauvorlageberechtigung reichen, die bereits diversen Handwerksmeister und Bautechnikern dieses Recht einräumt.
Ich bin Tragwerksplaner. Also studierter Bauingenieur. Könnte ich das somit unterschreiben? Der Verwalter möchte nur die GRZ ausgerechnet bekommen. Der Antrag selbst sollte eigentlich ein Architekt stellen. Heißt das ich als Bauingenieur könnte die Grundflächenzahl ausrechnen und unterschreiben ohne ein Unternehmen anzugeben?
Nö. Das genügt nicht. Du musst auch *vorlageberechtigt* sein, d.h. du musst die Erlaubnis haben, Bauanträge bei der Behörde einzureichen. Ein Architekt könnte eine solche Berechtigung haben.ZitatIch bin Tragwerksplaner. Also studierter Bauingenieur. Könnte ich das somit unterschreiben? :
Aber hier wird zuerst die Eigentümergemeinschaft deinen Wunsch abnicken/ablehnen.
Dafür genügt sicher zunächst die Angabe der *Vergrößerungsfläche*.
Will die WEG das nicht, kannst du dir die amtlich notwendige Berechnung und den Antrag bei der Behörde auch sparen.
Man macht es hier und dir wohl ziemlich bürokratisch. Mit der GRZ (die GrundFlächenZahl) wird bestimmt, wie viel von der gesamten Grundstücksgröße überbaut werden darf.
Wie groß ist deine Terrasse denn lt. Planung---und wie viel m² willst du sie größer haben?
Wollen das dann alle Eigentümer mit Terrasse auch machen? Gibts dann (fast) keine Grünfläche mehr? ---Diese Überlegung steckt wohl dahinter.
Kannst du aus deinen ETW-Unterlagen lesen, wie die GRZ für das Gebäude jetzt ist? Oder aus dem Bebauungsplan für das Neubaugebiet?
Ein generelles Nö ist leider falsch!Zitat:Nö. Das genügt nicht. Du musst auch *vorlageberechtigt* sein, d.h. du musst die Erlaubnis haben, Bauanträge bei der Behörde einzureichen. Ein Architekt könnte eine solche Berechtigung haben.ZitatIch bin Tragwerksplaner. Also studierter Bauingenieur. Könnte ich das somit unterschreiben? :
Wenn der TE bei der zuständigen Ingenieurkammer bereits gemäß seiner Qualifikation als Statiker entsprechend eingetragen ist, wäre er bereits für alle Bauobjekte bauvorlageberechtigt!
Ist er jedoch nicht bei der Ingenieurkammer eingetragen oder wäre er z.B. "bloß" Maurermeister, so könnte er - wie ich bereits in meiner ersten Antwort schrieb - ggf. trotzdem Bauanträge etc einreichen! Allerdings gilt das auch nur in den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Bremen, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein, man muss 2-3 Jahre Berufserfahrung nachweisen können und es darf sich dann auch nur um sogenannte "kleine Bauobjekte" handeln (sh. o.g. Link oder https://www.deutscher-bauzeiger.de/bauamt/gemeinde-baubehoerde/bauvorlageberechtigte/kleine-bauvorlageberechtigung/).
Hier handelt es sich aber offenbar ohnehin um Gemeinschaftseigentum mit vermutlich nur einem Sondernutzungsrecht für die Terrasse, welche nun erweitert werden soll und somit wohl erst mal andere vorherige Schritte erforderlich macht (z.B. Zustimmung der Miteigentümer des ggf. betroffenen Gemeinschaftseigentums).
Und weil ohnehin der bisherige Architekt den Antrag dafür stellen soll, gibt es für den TE auch nichts, was er selbst unterzeichnen müsste. Es sollen hier ja offenbar auch lediglich die Kosten für die Überarbeitung der für den Antrag notwendigen Berechnungen etc. eingespart werden. In diesem Fall also z.B. die Umrechnung der bisherigen GRZ auf die neue, welche dann eine größere Terrasse beinhalten würde:
Allerdings sollte man dann auch nicht vergessen, dass dann evtl. auch eine Änderung der 1000-stel Berechnung etc etc etc, notwendig ist!ZitatDer Verwalter möchte nur die GRZ ausgerechnet bekommen. :
Stimmt. Da er aber nicht einmal weiß, was die GRZ ist oder wer überhaupt Anträge dieser Art stellen kann, meine ich--- er hat keine Vorlageberechtigung. Er ist Statiker.ZitatEin generelles Nö ist leider falsch! :
Stimmt auch.ZitatUnd weil ohnehin der bisherige Architekt den Antrag dafür stellen soll, :
An diesen sollte sich der Statiker wenden.
Auch so...Zitatdass dann evtl. auch eine Änderung der 1000-stel Berechnung etc etc etc, notwendig ist! :
Danke.
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