Gästewohnungen Ferienwohnungen

19. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
pal412546-23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Gästewohnungen Ferienwohnungen

Im Bauantrag für ein Gästehaus wurden Gästewohnungen beantragt und genehmigt. Nun soll für eine Nutzungsänderung eines Erdgeschoß-Bereiches das gesamte Bauantragsverfahren geprüft werden hinsichtlich der Beherbergungsstättenverordnung Brandenburg. Für die Einhaltung dieser Verordnung sind Ferienwohnungen ausgenommen. Sind Gästewohnungen dem Begriff Ferienwohnungen gleichzusetzen ?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Zitat (von pal412546-23):
Nun soll für eine Nutzungsänderung eines Erdgeschoß-Bereiches
Was wäre denn die Nutzungsänderung?
Ferienwohnungen sind baurechtlich wie Wohnungen zu behandeln. d.h. 1 FeWo=eine abgeschlossene Einheit.
Eine Gästewohnung ist keine Ferienwohnung.

https://mil.brandenburg.de/media_fast/4055/GVBl_II_59_2017-Beherbergungsst%C3%A4ttenVO.pdf
Ich meine, inzwischen haben etliche (oder gar alle ?) Bundesländer mit dieser kleinen Änderung zu FeWo nachgezogen.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
pal412546-23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Es handelt sich um die Nutzungsänderung von einem Flur zu Kaffeeausschank mit Kaffeeverkauf und Röstung sowie einen als Geschäft bezeichneten Raum zum Frühstücksraum.
Die oberen Etagen mit den Gästewohnungen werden nicht verändert.

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#3
 Von 
pal412546-23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Zu ergänzen: Die Gästewohnungen sind einzeln abgeschlossene Wohneinheiten mit Bad und Küchenzeilen.

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

Wenn wegen des Ladens und des Ladenrösters eh der ganze Bauantrag *erneuert* werden muss---
dann macht doch aus dem Frühstücksraum ein *Ladengeschäft mit Kaffee-Ausschank*.
Und tauft die Gästewohnungen um in Ferienwohnungen. Die sind bereits als abgeschlossene Wohneinheit fertig und korrekt geplant.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
pal412546-23
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Wir werden es so versuchen. Mal sehen was die Bauverhinderungsbehörde noch so alles ausgräbt.
Danke für die Antwort

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32278 Beiträge, 5676x hilfreich)

mW war bei euch der Schornsteinfeger das Zünglein an der Waage.
Allerdings ist diese FeWo- Geschichte bundesweit im Gange.

Viel Glück!

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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