Garage Anzeige Schwarzbau

29. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
agapetus
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 31x hilfreich)
Garage Anzeige Schwarzbau

Letztes Jahr habe ich bei der örtlichen Gemeinde nachgefragt, ob ich an unser Haus eine Garage-Unterstellplatz für Fahrräder Quad usw errichten kann. Die Auskunft war: In Sachsen sind bis 40m² (jetzt wohl 50)genehmigungsfrei.
Soweit so gut, letztes Jahr angefangen mit bauen, Die Mauern stehen, es fehlt noch das Dach.
Am Samstag kam ein netter brief vom Bauamt wegen meines Anbaus am Haus.
Es wäre ein Schwarzbau, da keine Genehmigung vorliegt.
Ich heute angerufen, und gesagt, es wird eine Garage.Und habe kurz den Anbau erklärt incl der Nachfrage auf der gemeinde. Er ist da anderer Meinung und sagt, er würde mir sagen was dies würde. Dann wollte er noch Bilder haben, welche ich zugemailt habe.Eine Vorortbesichtigung lehnte er erstmal ab.
Gibt es rein rechtlich gesehen bestimmte Bauliche Vorraussetzungen, welche eine Garage erfüllen muß damit es als Garage gilt?
Die Garage kommt unter anderem dorthin, wo ein altes 2 m² großes Vorhäuschen an der Hintertür steht, welches noch abgerissen wird(nur Bretterverschlag).Gesamtgröße ist 8x3 Meter und 2,50 hoch, Eine Zwischenwand ist auf halber Länge drin. Auf der einen Seite kommen später erwähnte Fahrräder usw rein, auf der anderen die Gartenmöbel und Hundis Zuflucht bei plötzlichem Wetterumschwung, da er nicht ohne Aufsicht freien unbeobachteten Zugang zum Haus haben soll und wir nicht immer zuhause sind. Auf der Seite des Anbaus ist auch eine Tür in das Haus(altes Vorhäuschen). Es wird aber def. weder als Wohnraum noch als Aufenthaltsraum genutzt werden. Ein reiner Abstellplatz.


Edit: Zu allen nachbarn ist ausreichend Platz. Von der Seite her bestehen keine Probleme.

-- Editiert agapetus am 29.05.2012 21:03

-- Editiert agapetus am 29.05.2012 21:04

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

quote:
Gibt es rein rechtlich gesehen bestimmte Bauliche Vorraussetzungen

- Gesetze und Verordnungen des Bundeslandes und der Gemeinde.
- Bebauungplan
- Einträge im Grundbuch





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#2
 Von 
Cassadan
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 52x hilfreich)

Deine Garage ist Genemigungs- und Anzeigefrei, solange es den BauGB Vorschriften entspricht. Man sollte besonders auf die Abstandsflächen und Höhe achten.

Das deine Hunde da herumlaufen sollte man lieber auch nicht sagen.

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#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
in einigen Bundesländern sind Garagen bis zu einer bestimmten Größe genehmigungsfrei zu errichten.
Du solltest dem Bauamt schriftlich mitteilen, dass du eine nach LBO Sachsen §63a (1) 1.b) genehmigungsfreie Garage errichtest. Das sollte reichen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

quote:
Gibt es rein rechtlich gesehen bestimmte Bauliche Vorraussetzungen, welche eine Garage erfüllen muß damit es als Garage gilt?


Ja, und die hast Du wahrscheinlich nicht eingehalten. Eine Garage ist nämlich ein Bauwerk, das der Unterstellung von Kraftfahrzeugen dient (§ 1 SächsGarVO). Die lassen sich aber in Deinem Bauvorhaben nicht unterbringen, wenn sich bei einer Gesamtlänge von 8m eine Wand in der Mitte befindet. Die Mindestlänge eines Stellplatzes innerhalb der Garage muss nämlich 5m betragen und die Garage muss innen mindestens 2,5m breit sein (§ 4 SächsGarVO), außerdem muss man natürlich mit dem Auto hineinfahren können, d.h. ein Garagentor muss vorhanden sein.

quote:
Es wird aber def. weder als Wohnraum noch als Aufenthaltsraum genutzt werden. Ein reiner Abstellplatz.


Dann wäre allerdings § 61 Abs. 1 Nr. 1 a) SächsBO zutreffend und eine maximale Grundfläche von 10m² baugenehmigungsfrei zulässig. Ein Abstellraum ist eben keine Garage.

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#6
 Von 
agapetus
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 31x hilfreich)

Akuell habe ich den Gewerbeschein für garten-Landschaftsbau. Um sicher zu gehen, werde ich wohl morgen noch den Nachtrag Land und Forstwirtschaft im Gewerbeschein nachholen. Damit dürfte dann das Thema hoffentlich gegessen sein.

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#8
 Von 
agapetus
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 31x hilfreich)

Tiere sind genug vorhanden. Immerhin bein ich auch schon seit jahren als Nebenerwerbslandwirt im Landwirtschaftsamt registriert.

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#10
 Von 
agapetus
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 31x hilfreich)

Ich bin bereitszahlendes Mitglied bei der Berufsgenossenschaft. Von daher ändert sich da nix.
Und in die gesetzliche Rente zahle ich nichtmehr ein.

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#11
 Von 
agapetus
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 31x hilfreich)

Nur als Info, die Anzeige wurde zu den Akten gelegt, der Bau wurde als Garage eingestuft und ich kann weiterbauen.
Danke für die abgegebenen Infos.

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#12
 Von 
go556552-73
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 4x hilfreich)

Die SVLFG ist eine staatliche Behörde mit Sitz in Kassel

"Körperschaft des öffentlichen Rechts"

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Und dieser vollkommen sinnlose Post erfolgte warum genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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