Garage: Bestandschutz und Abstand zur Straße (Bayern)

26. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12320.09.2023 13:44:17
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 615x hilfreich)
Garage: Bestandschutz und Abstand zur Straße (Bayern)

Guten Abend

Auf einem Grundstück in Bayern steht eine Doppel-Garage mit Zwischenwand im Grundstückseck. Die Garagen sind jeweils 2,10 m breit, ca 6 m lang und stehen direkt auf der Grundstücksgrenze zum Nachbarn (der dort vor 5 Jahren eine Tiefgarageneinfahrt ebenfalls direkt auf die Grenze baute).
Der Abstand vom Garagentor zur öffentlichen Verkehrsfläche (Gehweg) beträg zwischen 1,40 m und 2,10 m (schräger Verlauf). Das Garagentor des Nachbarn ist ca 3 m weit vom Gehweg entfernt.

Für den Eigentümer ergeben sich folgende Fragen:

1. Wird die Garage abgerissen und eine neue hingebaut, wie weit muss das Garagentor von der öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sein? Eine häufige Angabe im Internet lautet 5 m, angeblich wurde diese aber als ungültig erklärt (12.01.2012, Az.: 2 B 11.2230) und woanders ist von 3 m die Rede.

2. Ist der Abstand auch einzuhalten, wenn ein Carport gebaut wird? Ziel der Regelung scheint zu sein, zu verhindern, dass Autos die Straße blockieren, bis das Garagentor offen ist. Dies wäre dann ja nicht der Fall.

3. Erhält die Garage Bestandsschutz wenn die Mauer auf der Grundstücksgrenze nicht abgerissen wird und diese für den Neubau genutzt wird?
Gibt es überhaupt Bestandsschutz für Garagen?
Im Internet fand ich dazu widersprüchliches, unter anderem dies:

Zitat:
Wann eine Änderung zum Verlust des Bestandsschutzes führt, ist nicht einheitlich entschieden. Immer ist dies dann der Fall, wenn die Änderungen des Gebäudes, einer Neuerrichtung gleich kommt und ebenfalls dann, wenn die Statik neu berechnet werden müsste. Dies bedeutet, dass sogar eine Komplettmodernisierung rechtlich möglich wäre, wenn sie nach und nach in kleinen Schritten erfolgt. Anbauten, Garagen und dergleichen, sind nicht geschützt.


4. Es handelt sich um ein Eckgrundstück. Dürfte die neue Garage auch an dem Straßeneck gebaut werden oder ist vom Straßeneck ein Mindestabstand einzuhalten? Dürfte die Garage auch an der anderen Straße gebaut werden? (deutlich mehr Verkehr, aber alles "normale" Wohngebietsstraßen)

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124124 Beiträge, 40326x hilfreich)

Zitat:
3. Erhält die Garage Bestandsschutz wenn die Mauer auf der Grundstücksgrenze nicht abgerissen wird und diese für den Neubau genutzt wird?

Bestandschutz bedeutet, das das bestehende in seiner Gesamtheit geschützt ist.



Zitat:
Gibt es überhaupt Bestandsschutz für Garagen?

Das wird regional unterschiedlich gehandhabt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

All diese Fragen sollte man mit Gemeinde und Landratsamt klären, erstmal telefonisch, vor jeder Baumaßnahme dann aber auch schriftlich. Die Behörden reißen einem in der Regel nicht den Kopf ab, sondern beraten durchaus was möglich ist und was nicht.

Die Antworten hängen von etlichen Faktoren ab. Mit allgemeinen Angaben aus dem Internet, oft aus dem Zusammenhang gerissen, ist Ihnen nicht geholfen.

1x Hilfreiche Antwort

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